Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung:
I. Ausgangssituation und Allgemeines Rund 21 Monate nach der Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) ist durch die teils heftigen und sehr kontroversen Diskussionen um die Gesundheitsreform der Großen Koalition in Berlin, die politische und öffentliche Auseinandersetzung über die Folgen und Effizienz der Arbeitsmarktreform ein Stück weit in den Hintergrund getreten. Gleichwohl wird auf Ebene des Bundesarbeitsministeriums an weiteren Reformschritten für Hartz IV gearbeitet. Für den Herbst 2006 sind Konzepte angekündigt, die zum einen neue Modelle zum Kombilohn aufzeigen sollen. Daneben - und dies ist für die kommunale Seite von größter Bedeutung - steht die Neuregelung der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung an. Bis Ende 2006 ist die Höhe des Bundesanteils auf 29,1 % festgelegt. Seit Beginn der Arbeitsmarktreform Hartz IV wird dieser Kostenblock immer wieder zwischen Kommunen, Ländern und dem Bund diskutiert. In mehreren Sitzungen in den zurückliegenden eineinhalb Jahren hatte die Verwaltung die ungleiche Be- bzw. Entlastungswirkung auf die einzelnen Stadt- und Landkreise und auch die konkrete Auswirkung auf den Ostalbkreis dargestellt. II. Leistungs- und Arbeitsmarktbilanz der ABO 1. Geschäftsbereich Leistung Die Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis - ABO - ist organisatorisch so aufgestellt, dass die im Rahmen von Hartz IV anfallenden Bundesaufgaben, wie die Bewilligung der Regelleistungen zum Lebensunterhalt für Erwerbsfähige und deren Familienangehörige, sowie die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zusammen mit den kommunalen Aufgaben, dies sind im Wesentlichen die Leistungen für Unterkunft und Heizung, zur Erstausstattung von Wohnung und Bekleidung, sowie für mehrtägige Klassenfahrten ganzheitlich wahrgenommen werden. Die anfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung werden dem Ostalbkreis monatlich in Rechnung gestellt und von der Kreiskasse an den Bund erstattet. Die nachfolgenden Zahlen zeigen den Aufwand für Regelleistungen und Kosten für Unterkunft und Heizung im Zeitraum 01.07.2005 - 30.04.2006. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist leider zeitlich deutlich verzögert. Regelleistungen (Alg II) und Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vom 01.07.2005 - 30.04.2006
Am 30.04.2006 waren 14.707 Personen (7.665 Bedarfsgemeinschaften = Haushalte) im Leistungsbezug (siehe Anlage 1
und 2). Erstmals seit dem Beginn von Hartz IV war im
März/April 2006 ein Rückgang bei den Leistungsbeziehern und auch bei den Kosten
zu verzeichnen (siehe Anlage 2). Dieser Trend hat sich bis zum
August/September 2006 fortgesetzt. Ein bundesweit durchgeführter Datenabgleich bei Alg
II-Empfängern mit den Sozialversicherungsträgern und der Finanzverwaltung für
das Kalenderjahr 2005 hat auch im Ostalbkreis eine Reihe von Überzahlungsfällen
aufgezeigt. In der Mehrzahl dieser Fälle wird Strafanzeige erstattet und
Rückforderung geltend gemacht. Dieser Datenabgleich wird künftig regelmäßig
durchgeführt. Im Zeitraum 01.01.2005 - 31.08.2006 wurden von der
Widerspruchsstelle der ABO 2.061 Widersprüche abschließend bearbeitet. Dies
entspricht einer Erledigungsquote von 92 %. Widersprüche werden bei der ABO
durchschnittlich innerhalb von 6 Wochen bearbeitet. Der Bundesdurchschnitt
liegt bei rund 4 Monaten. Im o. a. Zeitraum wurden gegen Entscheidungen der
ABO 290 Klagen erhoben. Diese sind zu rund 50 % abgeschlossen. Ca. 30 % der
abgeschlossenen Klagen wurden zugunsten der Kläger entschieden. In Anlehnung an die Struktur und Aufgabeninhalte des
früheren Fürsorge-außendienstes beim Geschäftsbereich Soziales des
Landratsamtes, hat die ABO seit Januar 2006 einen Außendienst eingerichtet, der
zwischenzeitlich ein fünfköpfiges Mitarbeiterteam umfasst. Der ABO-Außendienst
arbeitet eng mit dem auf einen Mitarbeiter reduzierten Fürsorgeaußendienst des
Geschäfts-bereiches Soziales beim Landratsamt zusammen. 2. Geschäftsbereich Markt und Integration Von den
ABO-Mitarbeitern im Bereich Markt und Integration werden die Personen aus den
Bedarfsgemeinschaften betreut, die als erwerbsfähige Hilfebedürftige gelten. Nach der ABO-Statistik waren dies am 12.09.2006 8.530 Personen. Damit betreut ein Arbeitsvermittler der
ABO durchschnittlich 289 erwerbsfähige
Hilfebedürftige. Vermittlung in Erwerbstätigkeit (1. und 2. Arbeitsmarkt) oder Aus- und Fortbildung:
Ø pro Monat 264 325
(siehe Anlage 3, blaue und grüne Linie) In der obigen Tabelle sind auch die Personenkreise
der Jugendlichen unter 25 Jahre und der über 50-Jährigen erfasst.
Die ABO schließt mit der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig
Zielverein-barungen in Bezug auf Arbeitsabläufe und
Arbeitsvermittlungen/Integrationen ab. Sie liegt bei der Umsetzung der Ziele
für 2006 „auf Zielerreichung“. Die derzeitige positive wirtschaftliche Stimmung und
Entwicklung wirkt sich - wenn auch bislang nur in kleinen Schritten -
auf die Arbeit der ABO aus. In den letzten Monaten konnten deutliche Zunahmen
bei Vermittlungen in Zeitarbeitsfirmen und geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse erreicht werden. Keine befriedigenden mittel- bis langfristigen
Lösungen gibt es weiterhin für Menschen, die aufgrund ihrer Handicaps nicht
dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Nach
Einschätzung der Arbeitsvermittler und Fallmanager bei der ABO sind dies rund
20 % der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Rund 60 % der Arbeitssuchenden benötigen eine erhöhte Förderung
bzw. zumindest mittelfristige Unterstützung und Betreuung. Rund 20 % der
Erwerbs-fähigen können nach den bisherigen Erfahrungen der ABO ohne Förderung
bzw. mit den zur Verfügung stehenden Unterstützungsinstrumenten (z.B.
Einglieder-ungszuschüsse) in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die Vermittlungsarbeit läuft zunehmend effizienter,
die zusätzlich eingestellten Vermittler/innen bewirken deutliche
Verbesserungen. Die nach wie vor bestehenden Probleme und Mängel
liegen vor allem ·
im technischen Bereich (Software) ·
in den immer noch zu hohen Fallzahlen ·
in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
(nicht alle sind mit der ·
in der Fülle landes- und bundesweiter
Vorgaben und Abfragen, z. B. Statistiken, Controllingberichte etc. 3. Zwischenbilanz Die ABO hat in den rund 1,5 Jahren ihres Bestehens eine funktionierende
Grundversorgung aufgebaut, vielen Menschen eine berufliche Perspektive
vermittelt und eine Reihe von innovativen Projekten angestoßen und umgesetzt (z. B. Jugendarbeitsprojekt „HERDMANN 2“, Projekte mit
Kreishandwerkerschaft und Landwirtschaft). Die ABO §
schneidet bei (bundes-
und landesweiten) Leistungsvergleichen mit anderen Arbeitsgemeinschaften
(ARGEN) regelmäßig gut bis sehr gut ab, §
arbeitet ständig an
der Verbesserung der internen Abläufe – hin zu schnelleren Bearbeitungszeiten,
bessere Erreichbarkeit und größtmögliche Kundenfreundlichkeit, §
stößt mitunter mit
ihren Bemühungen an Grenzen, die sie nicht oder nur schwer beeinflussen kann
(dafür braucht sie die Unterstützung aller politischen Kräfte im Ostalbkreis), §
entwickelt ihre
Projekte und Angebote eng orientiert an der Struktur der erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen (z. B. Entwicklung der Arbeitsgelegenheiten/1,00 €-Jobs (AGH),
Langzeitarbeitslosenprojekt in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Regionales
Bündnis für Arbeit) §
verstärkt ihre
Bemühungen im präventiven Bereich (Übergang Schule Beruf – „agieren bevor das
Kind in den Brunnen gefallen ist“ ) in enger Zusammenarbeit mit den Schulen,
der Berufsberatung der Arbeitsagentur und dem Fachbereich Bildung und
Innovation des Ostalbkreises. III. Sachstandsbericht
zur Beschäftigungsoffensive 2006 des Ostalbkreises 1. Ausgangssituation und bisheriger Verlauf In der Kreistagssitzung am 16.05.2006 hatte die Verwaltung die Inhalte und die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Beschäftigungs-offensive 2006 dargestellt. Das Projekt zielt im Kern darauf ab, Bezieher von Arbeitslosengeld II-Leistungen sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen und diese im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung sowohl im gewerblichen Bereich, als auch in öffentlichen/gemeinnützigen Beschäftigungsfeldern einzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass neben der Umwandlung von Arbeitslosengeld II in Lohnleistungen („passives Kapital wird aktives Kapital“) die Sozial-versicherungsbeiträge in gleicher Höhe anfallen wie bei der Zahlung von Arbeitslosengeld II und daneben keine Lohnsteuer erhoben wird. Das Modell lehnt sich an die frühere, von der GOB sehr erfolgreich praktizierte Verfahrensweise an. Von 1998 bis Ende 2004 setzte der Ostalbkreis Sozialhilfe-mittel zur Arbeitsmarktaktivierung von erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern ein. „Es wurde Arbeit finanziert, nicht Arbeitslosigkeit“. In den letzten Wochen und Monaten wurden - ausgehend von
einem sehr konstruktiven Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden der
Bundesagentur für Arbeit, Herrn Frank-Jürgen Weise - intensive Gespräche und
Verhandlungen geführt, um möglichst rasch zu einer Umsetzung des
Beschäftigungsmodells zu kommen. Leider ist es nicht gelungen, auf Ebene der bundespolitischen
Entscheider die notwendige Zustimmung zu erhalten. Die Umwandlung von
Arbeitslosengeld II-Leistungen in aktivierende Lohnleistungen ist nur mit einer
Ausnahmeregelung des Bundesarbeitsministeriums möglich. Auf die Vorstöße von
Landrat Pavel, der Bundestagsabgeordneten aus dem Ostalbkreis, von
Landessozialministerin Dr. Monika Stolz und Ministerpräsident Günter Oettinger
reagierten Bundesarbeits-ministerium und Bundeskanzleramt in der Weise, dass
sie das Engagement des Ostalbkreises zur Beschäftigungsförderung und zur
Bekämpfung der Langzeit-arbeitslosigkeit zwar begrüßten, jedoch keine
Sonderregelung zur Umsetzung in Aussicht stellten. Auf Bundesebene sei derzeit
eine Arbeitsgruppe dabei, bis zum Herbst 2006 Vorschläge zu neuen
Kombi-Lohn-Modellen zu erarbeiten. Diesen Konzepten sollte - so die
entsprechenden Antworten - nicht vorgegriffen werden. 2. Weiteres Verfahren Bereits beim Fachtag zur Beschäftigungsförderung im
Ostalbkreis am 30.03.2006 hatten Vertreter aus Wirtschaft, Gewerkschaften,
Verbänden und Beschäftigungsträgern ihr großes Interesse und Bereitschaft
signalisiert, die Beschäftigungsoffensive des Ostalbkreises zu unterstützen und
dazu eigene Impulse und Beiträge einzubringen. Landrat Pavel hatte am 28.09.2006 Gelegenheit, Fragen und
Heraus-forderungen der Beschäftigungsförderung allgemein und der
Beschäftigungs-offensive 2006 des Ostalbkreises bei einer Sitzung des
Arbeitskreises für Personalfragen mit Vertretern der Bezirksgruppe Ostwürttemberg
von Südwest-metall zu erörtern. Dabei wurde von den Vertretern von
Südwestmetall nachhaltig die Bereitschaft bekundet, mit der ABO noch intensiver
zusammen zu arbeiten und zusätzliche Arbeitsplätze für Hartz
IV-Leistungsempfänger anzubieten. Nachdem davon auszugehen ist, dass die
Bundesregierung wohl nicht vor Jahresende 2006/Jahresanfang 2007 ein „fertiges“
Kombi-Lohn-Projekt präsent-iert, wird die ABO im Rahmen der derzeit rechtlich
möglichen Konstellationen das Angebot von Südwestmetall aufgreifen. Presseverlautbarungen zu Folge denkt die
Bundesregierung zwischenzeitlich auch intensiv über einen sogenannten „Dritten“
staatlich geförderten Arbeitsmarkt nach. Ein Blick auf die
Vermittlungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit offenbart die Gründe dafür:
Nur 16 % aller vermittelten Beschäftigungsverhältnisse im Zeitraum Januar bis
Juni 2006 gingen an Langzeitarbeitslose, 84 % hingegen an Arbeitssuchende, die
erst vor kurzem ihren Arbeitsplatz verloren hatten. Noch sind die Vorstellungen eines solchen Dritten
Arbeitsmarktes nur sehr vage. Interessanterweise zeigen sie jedoch deutliche
Parallelen zur Beschäftigungs-offensive des Ostalbkreises. Vom bereits
bestehenden Zweiten Arbeitsmarkt soll er sich dadurch unterscheiden, dass er
für Betroffene eine unbegrenzte sozialversicherungspflichtige Anstellung
vorsieht. Die Kosten dafür sollen nicht höher ausfallen als das gezahlte
Arbeitslosengeld einschließlich der Zusatzleistungen. Die Geschäftsführer der ABO, Frau Martina Häusler und Herr Alwin Schuster, werden in der Kreistagssitzung am 17.10.2006 die Grundinformationen dieser Vorlage ergänzen. Anlagen
- Personen in Bedarfsgemeinschaften nach Städten und Gemeinden (Anlage 1) - Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Geldfluss Alg II und KdU (Anlage 2) - Abgänge an Arbeitslosen gesamt und 1. und 2. Arbeitsmarkt sowie Aus- und Fortbildung (Anlage 3) Sichtvermerke: ABO __________________________________________________ Häusler Dezernent __________________________________________________ Rettenmaier Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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