Bürgerinformationssystem
Antrag
der Betriebsleitungen Der Kreistagsbeschluss vom 22.06.2004 über die Überleitung vom GuV-Jahresüber- schuss/-Jahresfehlbetrag zum Bilanzgewinn/Bilanzverlust wird um folgende weitere Posten der Kapitalrücklage erweitert: - genehmigter Trägerzuschuss Prüfungsgebühren - Abgänge auf trägerfinanziertes Anlagevermögen. Die notwendigen Entnahmen aus der Kapitalrücklage (bis zur Höhe der in die GuV eingeflossenen Aufwendungen) werden bei der Bilanzerstellung vorgenommen. Anmerkung: Das Ergebnis der Beratung des Krankenhausausschusses wird in der Sitzung des Kreistags am 17. Oktober 2006 mündlich mitgeteilt. Sachverhalt/Begründung Mit Kreistagsbeschluss vom 22.06.2004 wurde festgelegt, dass die Krankenhaus-Eigenbetriebe ab dem Jahresabschluss 2003 die Bilanz unter Verwendung des Jahresergebnisses aufstellen können. Zur Ermittlung des Bilanzgewinns/Bilanzverlustes werden bislang folgende Posten der Kapitalrücklage entnommen: - Abschreibungen auf mit Trägermitteln finanziertes Anlagevermögen - genehmigter Trägerzuschuss für Investitionen (Instandhaltungen) - genehmigter Trägerzuschuss für Betriebsmittelzinsen - Mehraufwendungen für das Klinikum Schwäbisch Gmünd aufgrund der zwei Standorte (Strukturbeitrag). Nachdem zwischenzeitlich auch die vollständigen Prüfungskosten umgelegt werden müssen und außerdem nicht nur Abschreibungen auf trägerfinanziertes Anlagevermögen anfallen, sondern gleichfalls Abgänge auf trägerfinanziertes Anlagevermögen, ist im Hinblick auf eine transparente Darstellung dieser Vorgänge die entsprechende Anpassung erforderlich. Trägerzuschuss Prüfungsgebühren Die Krankenhäuser des Ostalbkreises, die seit dem 01.01.1995 als Eigenbetriebe geführt werden, haben für die Inanspruchnahme des Geschäftsbereichs Rechnungsprüfung entsprechend der durchschnittlichen Bettenzahl Erstattungsbeträge an den Landkreis abzuführen. Der Erstattungsbetrag ist aufgrund der Vereinbarung von 1994 auf max. 150.000,00 DM (76.693,78 €) festgesetzt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat anlässlich ihrer „Allgemeinen Finanzprüfung“ für die Jahre 1996 - 2001 eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Erstattungen für Prüfungs- und Beratungstätigkeiten der Rechnungsprüfung verlangt (§ 13 EigBVO). Nach den Berechnungen des Geschäftsbereichs Rechnungsprüfung (Schreiben vom 10.05.2004) kann derzeit von durchschnittlichen Kosten i. H. von 100.000,00 € pro Jahr ausgegangen werden. Der jeweilige Mehrbetrag gegenüber dem ursprünglich festgesetzten Erstattungs-betrag i. H. von 76.700,00 € wird vom Ostalbkreis getragen und von der Kreiskasse verrechnet. Dieser seit dem Haushaltsjahr 2004 jeweils mit dem Beschluss des Haushaltsplans genehmigte Trägerzuschuss wurde von den Krankenhaus-Eigenbetrieben erstmals 2005 als Aufwand in der GuV gebucht, in gleicher Höhe wurde die Kapitalrücklage erhöht. Bei der Ermittlung des Bilanzergebnisses wurde dieser Aufwand durch die Auflösung der Kapitalrücklage „neutralisiert“. Abgänge auf trägerfinanziertes Anlagevermögen Die Abschreibungen auf trägerfinanziertes Anlagevermögen werden aufgrund des o. g. Kreistagsbeschlusses bei der Bilanzerstellung durch eine entsprechende Entnahme aus der Kapitalrücklage „neutralisiert“. Bei Abgängen auf trägerfinanziertes Anlagevermögen, z. B. aufgrund Verlustes oder Veräußerung, sollte ebenso verfahren werden, da hier die Kapitalrücklage in gleicher Weise berührt wird. Sichtvermerke Janischowski Koordinierender Krankenhausdirektor Geschäftsbereich Rechnungsprüfung Kreiskämmerer Hubel Landrat Pavel |
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