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Vorlage - 94/05  

 
 
Betreff: Entscheidung über die Wahlleistungstarife durch die PKV
Status:öffentlich  
Federführend:Ostalb-Klinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
26.04.2005 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Betriebsleitung:

 

Der Krankenhausausschuss stimmt dem erzielten Verhandlungsergebnis mit dem Verband der Privaten Krankenversicherungen zu.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Im August 2002 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine folgenschwere Grundsatzentscheidung über die zulässige Höhe von Entgelten für die Wahlleistungen Ein- bzw. Zweibettzimmer im Krankenhaus getroffen. Er hat die Möglichkeiten der Preisgestaltung durch die Krankenhäuser stark eingeschränkt und reglementiert. Der BGH hat als Basis der Preisfindung die damaligen Basispflegesätze herangezogen und darüber hinaus noch zusätzlich berechenbare Komfort- und Serviceelemente gegenüber Regelleistungspatienten zugelassen.

 

Im Anschluss an das Grundsatzurteil des BGH haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) einen Katalog erstellt, in dem die berechenbaren Komfort- und Serviceelemente genau beschrieben und bepreist werden.

 

Seit August 2002 haben die Privaten Krankenversicherungen die Rechnungen für die Wahlleistung Ein- und Zweibettzimmer nur unter Vorbehalt bezahlt bzw. gekürzt, bis sich das Krankenhaus mit dem Verband der Privaten Krankenversicherungen auf neue Preise auf der Grundlage des BGH-Urteils geeinigt hat.

 

In den meisten Fällen war eine Einigung aufgrund einer geforderten Selbsteinschätzung des Krankenhauses, verbunden mit einer Foto-Präsentation ausreichend. Im Fall des Ostalb-Klinikums zogen sich die Verhandlungen bis Ende 2004 hin. Das letzte schriftliche Angebot der PKV war für das Klinikum sachlich nicht nachvollziehbar und konnte deshalb nicht angenommen werden. Durch eine Visitation wollte die PKV nun die Verhandlungen beenden und klare Verhältnisse schaffen. Das Ostalb-Klinikum war die erste Klinik in Nordwürttemberg, die vom Verband der PKV visitiert wurde (24. März 2005).

 

Das Gespräch mit den Vertretern der PKV fand in einer guten Atmosphäre statt und war für beide Seiten sehr wertvoll. Im Ergebnis ist die PKV nach den Verhandlungen über ihr schriftliches Angebot hinausgegangen. Dies ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, da der entgegengesetzte Fall - die PKV korrigiert nach einer Visitation die auf der Selbstauskunft des Krankenhauses basierenden Preise nach unten – viel häufiger ist.

 

Die grundsätzliche Absenkung der Preise für die Wahlleistung Ein- und Zweibettzimmer durch das BGH-Urteil konnte durch die erfolgreichen Verhandlungen nur abgemildert aber längst nicht kompensiert werden. So liegen unsere jährlichen Erlöse mit den neuen Preisen immer noch um über 400.000 Euro unter den Erlösen auf Basis der alten Preise – ein Erlöseinbruch, der durch das Management und den Krankenhausträger nicht stark beeinflussbar ist und wesentlich zu den finanziellen Problemen der letzten Jahre beigetragen hat.

 


Fazit:

Das Verhandlungsergebnis mit der PKV ist gut, die Rechtsunsicherheit ab August 2002 ist beendet, aber das alte Erlösniveau kann nicht mehr erreicht werden.

 

Die verhandelten Tarife im Einzelnen:

 

Ostalb-Klinikum Aalen - 1. August 2002 bis 31. Dezember 2002

Kategorie I

Kategorie I

Kategorie II

Kategorie II

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

77,32 €

39,62 €

70,32 €

34,12

 

 

Ostalb-Klinikum Aalen - 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003

Kategorie I

Kategorie I

Kategorie II

Kategorie II

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

79,65 €

40,49 €

72,65 €

34,99

 

 

Ostalb-Klinikum Aalen - 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004

Kategorie I

Kategorie I

Kategorie II

Kategorie II

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

80,55 €

41,21 €

73,30 €

35,51 €

 

 

Ostalb-Klinikum Aalen – ab 1. Januar 2005

 

Kategorie I

 Kategorie I

Kategorie II

Kategorie II

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

81,00 €

42,00 €

74,00 €

36,00 €

 

 

Fachabteilung Psychosomatik - 1. August 2002 bis 31. Dezember 2002

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

62,32 €

29,62 €

 

 

Fachabteilung Psychosomatik - 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

54,79 €

26,80 €

 

 

Fachabteilung Psychosomatik - 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

55,16 €

27,16 €

 

 

Fachabteilung Psychosomatik – ab 1. Januar 2005

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

55,24 €

27,25 €

 

 

Klinik am Ipf Bopfingen - 1. August 2002 bis 31. Dezember 2002

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

62,32 €

32,77 €

 

 

Klinik am Ipf Bopfingen - 1. Januar 2003 bis 31. März 2005

Einbettzimmer

Zweibettzimmer

81,95 €

40,11 €

 

 


 


Sichtvermerke:

 

___________________________________
Krankenhausdirektor,

Koordinierender Krankenhausdirektor

 

 

___________________________________
Kreiskämmerer

 

 

___________________________________
Landrat