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Vorlage - 93/05  

 
 
Betreff: Virngrund-Klinik Ellwangen Zwischenbericht zur Gründung einer Service-GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:St. Anna-Virngrund-Klinik   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
26.04.2005 
Sitzung des Krankenhausausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Betriebsleitung:

 

Der Krankenhausausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Gründung einer Service-GmbH zur Kenntnis.

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die schwierige Finanzierungssituation im deutschen Gesundheitswesen belastet nachhaltig die Geschäftsentwicklung der stationären Leistungerbringer. Auch die Kliniken des Ostalbkreises bleiben von dieser Entwicklung nicht verschont. Im Gegensatz zu anderen Regionen hat der Ostalbkreis diese Entwicklung frühzeitig erkannt und im Detail analysiert.

 

Mit externer Unterstützung des Beratungsunternehmens Haarmann Hemmelrath Management Consultants GmbH Hamburg haben die Betriebsleitungen in der ersten Jahreshälfte 2003 eine umfassende Konzeption zur Ergebnisverbesserung und Strukturveränderung erarbeitet. In der Klausurtagung am Ebnisee vom 24.07.2003 bis 25.07.03 wurde diese Konzeption dem Krankenhausausschuss vorgestellt. Nach intensiver Diskussion wurde in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 30.09.2003 ein umfassender Maßnahmenkatalog dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt. Mit Beschluss vom 14.10.2003 hat der Kreistag dieser strategisch ausgerichteten, zukunftsorientierten Konzeption zugestimmt.

 

Neben dem generellen Auftrag an alle Klinikleitungen, die notwendigen Optimierungsmaßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen, erhielten die Klinikleitungen unter Ziff. 2 des Beschlussantrags die Möglichkeit, für die patientenfernen Bereiche gemeinsam mit einem professionellen Dienstleister eine oder mehrere Service-Gesellschaft(en) zu gründen.

 

Gemäß interner Absprache wurde zum 01.07.2004 am Ostalb-Klinikum Aalen die erste Service GmbH gegründet. Entsprechend der ursprünglichen Planung soll an der Virngrund-Klinik Ellwangen eine weitere Service-GmbH unter Beteiligung eines externen Dienstleisters entstehen. Am Standort Ellwangen besteht zudem die Sondersitua-tion, dass neben der Virngrund-Klinik Ellwangen auch das Seniorenstift Schönborn Haus in eine Service-GmbH-Lösung mit einzubinden ist. Aufgrund der unterschiedlichen Trägerstruktur (Virngrund-Klinik – Eigenbetrieb des Ostalbkreises / Schönborn Haus – Altenpflegeeinrichtung der rechtsfähigen Hospitalstiftung zum Hl. Geist) ist zu prüfen, in welcher Form eine gemeinsame Lösung mit optimalen Synergieeffekten erzielbar ist.

 

Die Vorteile einer Service-GmbH unter Beteiligung eines externen professionellen Partners sind vielfältiger Natur und nicht ausschließlich auf die tarifbedingten Vorteile reduziert:

  • Einsparungspotentiale durch Freisetzung von Wirtschaftlichkeits- und Vergütungspotentialen:
  • Verbesserung der Organisationsstrukturen durch professionelle Unterstützung des externen Dienstleisters
  • Verbesserung der Einkaufskonditionen
  • Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch leistungsorientierte Entlohnung
  • Tarifbedingte Vorteile (Reduktion von individuellen Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes)

 

  • Steuerlicher Vorteil durch ergebnisrelevante Abzugsfähigkeit der Vorsteuer

 

  • Einnahmenzuwachs
  • Bessere Wettbewerbspositionierung durch Erzielung eines marktkonformen Preisniveaus
  • Möglichkeit der Erhöhung des Fremdversorgungsanteils in einer Service-GmbH (bisher Begrenzung auf max. 20 % des Umsatzes)

 

  • Reinsourcing externer Leistungen unter Einsparung der Umsatzsteuer bei Erhalt sämtlicher Preisvorteile (z.B. Glasreinigung und Fremdreinigung Kinder- und Jugendpsychiatrie)

 

  • Erzielung von Managementvorteilen und organisationsbedingten Synergieeffekten:
  • Nutzung von professionellem Spezialwissen des externen Partners
  • Nutzung der Vertriebsstrukturen des externen Partners
  • Strategische Gemeinschaftsprojekte mit dem externen Partner
  • Realisierung neuer Geschäftsfelder

 

Darüber hinaus ermöglicht die aufeinander abgestimmten Service-GmbH-Lösungen für die Virngrund-Klinik Ellwangen und die Hospitalstiftung zum Hl. Geist (Schwerpunktbereich: Seniorenstift Schönborn Haus) weitere Optimierungspotentiale:

  • Intensivierung der Zusammenarbeit der Abteilungen beider Einrichtungen
  • Flexibilisierung des Personaleinsatzes (z.B. durch gemeinsamen Mitarbeiterpool)
  • Schaffung größerer, wirtschaftlicherer Organisationseinheiten
  • Optimierung von Ablaufstrukturen (z.B. durch gemeinsamen Einsatz von Spezialmaschinen)

 

Bedingt durch die „arbeitnehmerorientierte“ langfristig angelegte Fluktuationslösung realisieren sich die tarifbedingten Einsparpotentiale in den kommenden Jahren nur sukzessiv, aber kontinuierlich. Der zu wählende Vergütungstarif in der Service-GmbH orientiert sich üblicherweise an der größten Berufsgruppe. Dies ist auch bei der Virngrund-Klinik und der Hopitalstiftung zum Hl. Geist der Tarif des Gebäudereiniger-Handwerks.

 

In der aktuellen Diskussion werden von Gewerkschaftsseite große Erwartungen an die Niedriglohngruppen des neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) gerichtet. Tatsache ist es, dass die finanziellen Auswirkungen momentan noch schwer absehbar sind, da eine Staffelung in 4 Entgeltgruppen möglich ist. Es ist sehr wahrscheinlich, dass trotz einer Vergütungsabsenkung der Vergütungstarif des Gebäudereiniger-Handwerks im Durchschnitt überschritten wird.

 

Darüber hinaus bestehen folgende weitere Vergütungsnachteile im TVöD im Vergleich zum Tarif des Gebäudereiniger-Handwerks fort. Aufgrund der erst im Jahr 2007 in Kraft tretenden Anpassung muss der aktuelle Zahlenvergleich noch auf Basis des aktuell geltenden BMTG-II gezogen werden:

Bezug Monatsgehalt  

    (= 100 %)

 

  • Zuwendung („13. Monatsgehalt / Weihnachtsgeld“) 82,14 %
  • Urlaubsgeld19,42 %
  • Zusatzversorgung (ZVK)                                    7,35 %

Gesamt108,91 %

 

 

Umrechnung auf den jährlichen Prozentanteil: 1,0891 x 100 / 12 =9,07%

 

Dieser Nachteil wird aktuell noch durch eine längere Arbeitszeit im Tarif des Gebäudereiniger-Handwerks mit 39 Wochenstunden im Vergleich zum BMTG-II mit 38,50 Wochenstunden verstärkt: 0,5 x 100 / 38,50               = 1,29 %

 

Insgesamt ergibt sich bereits aus diesen Faktoren ein aktueller Vergütungsnachteil in Höhe von 10,36 %. Unterstellt man in optimistischer Annahme eine zukünftige Reduzierung dieser Beträge verbleibt dennoch ein künftiger Vergütungsnachteil des TVöD von sicherlich mind. 6 %. Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass die Lasten aus der  Zusatzversorgung voraussichtlich demografisch bedingt weiter ansteigen werden, und dass auch der Tarif im Gebäudereiniger-Handwerk tendenziell der allgemeinen Tarifentwicklung folgen wird.

 

Die Bildung einer Service-GmbH mit einer 49 %-igen Minderheitsbeteiligung eines externen privaten Partners ist eine einmalige Chance, weiterhin führend die Service-Geschäftsbereiche im Eigenbetrieb Virngrund-Klinik zu erhalten. Gleichzeitig können in der Vergangenheit bereits outgesourcte Geschäftsbereiche (z.B. Glasreinigung und Fremdreinigung Kinder- und Jugendpsychiatrie) in die Service-GmbH zurückgeholt werden.

 

Die Gründung einer Service-GmbH unter Beteiligung eines externen Partners muss in Form eines europaweiten VOF-Verfahrens über einen Teilnahmewettbewerb und ein sich anschließendes Verhandlungsverfahren analog zur Verfahrensweise beim Ostalb-Klinikum realisiert werden. Aufgrund der guten Erfahrungen des Ostalbkreises wird sich auch die Virngrund-Klinik der juristischen und betriebswirtschaftlichen Beratung und Begleitung der Fa. Ernst & Young (Frau Dr. Fabry, Herr Weigel) bedienen.

 

Aufgrund des aktuellen EuGH-Urteils Trea Leuna vom 11.01.05 empfiehlt es sich die Geschäftsfelder der zukünftigen Service-GmbH möglichst breit aufzustellen. Anfang Januar hat der EuGH untersagt, bei entsprechender Überschreitung des Schwellenwerts für die europaweite Vergabe, Neuvergaben an die eigene Service-GmbH als s.g.

 

„Inhouse-Geschäft“ ohne europaweite Ausschreibung zu tätigen, sofern an dieser Service-GmbH ein externer Partner beteiligt ist.

 

Die Virngrund-Klinik möchte aus den nichtmedizinischen Berufsgruppen folgende Bereiche in die Service-GmbH integrieren:

  • Reinigungsdienst (führende Berufsgruppe)
  • Küche
  • Wäscherei
  • Hol- und Bringedienst incl. Versorgungsassistenten
  • Technik
  • Zentraler Schreibdienst / Sekretariate
  • Empfang / Information
  • Fortbildungsmanagement

 

Aufgrund der breiten Ausrichtung kann es sinnvoll sein, auch Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften im Ausschreibungsverfahren zuzulassen. Auf diese Weise wird einerseits das notwendige Spezialfachwissen (z.B. Wäscherei) eingebracht und andererseits auch der Bieterkreis auf mittelständische Anbieter erweitert.

 

Bezüglich der Einbindung der Hospitalstiftung zum Hl. Geist mit dem Personal des Seniorenstifts Schönborn Haus muss aus heutiger Sicht durch die rechtliche Selbstständigkeit als Stiftung des öffentlichen Rechts eine gesonderte Service-GmbH gegründet werden. Hier bietet sich vor der abschließenden juristischen und steuerrechtlichen Bewertung die Gründung einer Service-GmbH in Eigenregie (100 %) an. Durch die Beistellung des Personals an die Service-GmbH der Virngrund-Klinik können die notwendigen Personalsynergien unter Nutzung des Fachwissens des externen Dienstleistungspartners der Service-GmbH der Virngrund-Klinik uneingeschränkt genutzt werden.

 

Die Service-GmbH soll in der 1. Jahreshälfte des Jahres 2006 ihren Betrieb aufnehmen. Der genaue Ablaufplan wird in den kommenden Wochen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Fa. Ernst & Young gemeinsam erstellt. Entsprechend diesem Zeitplan erfolgt die Vorbereitung und Durchführung der europaweiten Ausschreibung.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten für die Gründung einer Service-GmbH sind im Wirtschaftsplan 2005 berücksichtigt.

 


Anlagen

 

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Sichtvermerke:

 

 

 

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Krankenhausdirektor

 

 

 

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Koordinierender Krankenhausdirektor

 

 

 

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Kreiskämmerer

 

 

 

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Landrat