Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung:
1.
Der Kreistag nimmt von der Einbringung des Berichts
„Sozialplanung für Menschen mit Behinderungen im Ostalbkreis“ Kenntnis. 2. Zur weiteren Beratung wird der Bericht an den Sozialausschuss verwiesen. Sachverhalt/Begründung
Mit der Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern wurde zum 01.01.2005 unter anderem die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen als Aufgabe auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Bereits im Frühjahr 2005 begann der Ostalbkreis als einer der ersten Landkreise in Baden-Württemberg, in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Behindertenhilfe, Vertretern der Kreistagsfraktionen und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), eine Sozialplanung für behinderte Menschen zu erstellen. Dadurch soll vermieden werden, dass die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe dem Zufall überlassen wird. Ziel der Planung ist es, künftig ein regional ausgewogenes, dezentrales und möglichst wohnortnahes Versorgungsangebot im Ostalbkreis zu schaffen, das sich am Bedarf der behinderten Menschen orientiert. Dabei soll auch der Grundsatz „ambulant vor stationär“ berücksichtigt werden. Zielgruppe der Planung sind geistig und mehrfach behinderte Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Auf der Grundlage einer umfangreichen und soliden Datenbasis wird im vorliegenden Bericht die Angebotsstruktur detailliert beschrieben und analysiert. Kernstück des Sozialplans ist die Bedarfsvorausschätzung bis zum Jahr 2015. Die Ergebnisse werden sowohl für den Ostalbkreis insgesamt als auch für verschiedene Planungsräume dargestellt. Ein Ausblick mit Fazit und Perspektiven bietet schließlich wichtige Impulse für die zukünftige Gestaltung der Behindertenhilfe im Ostalbkreis. Der erste Sozialplan versteht sich als Grundinformation und Richtungsvorgabe, der entsprechend der Entwicklung in den kommenden Jahren angepasst und fortgeschrieben werden soll. Finanzierung und Folgekosten
Die Kosten für die Dienstleistungen des KVJS betragen 18.195 €. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 1.4000.6360. Im Vergleich zu den Kosten von Sozialplanungen in anderen
Landkreisen ist dies äußerst kostengünstig, weil ein großer Teil der
Planungsaufgaben durch den eigenen Sozialplaner geleistet wurde. Anlagen
Bericht „Sozialplanung für Menschen mit Behinderungen im Ostalbkreis“ Sichtvermerke Geschäftsbereich __________________________________________________ Joklitschke Weiß Dezernent __________________________________________________ Rettenmaier Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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