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Vorlage - 106/06  

 
 
Betreff: Virngrund-Klinik Ellwangen: Pauschalzahlung für die Notarztversorgung
Status:öffentlich  
Federführend:St. Anna-Virngrund-Klinik   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
18.07.2006 
Sitzung des Krankenhausausschusses zurückgezogen   
04.10.2006 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Krankenhausausschuss genehmigt ab dem Jahr 2002 die pauschale Kostenerstattung des Ostalbkreises in Höhe von jährlich 25.000 € an die Virngrund-Klinik Ellwangen zum Ausgleich des Defizits aus der Notarztversorgung [Notarztversorgung der Virngrund-Klinik Ellwangen an Werktagen von 7.30 Uhr – 18.00 Uhr (Tagdienst)].

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Notarztdienst in der Region Ellwangen wird seit vielen Jahren gemeinsam durch die Virngrund-Klinik Ellwangen und einen Ärztepool sichergestellt.

 

·          Die Virngrund-Klinik Ellwangen übernimmt hierbei die Notarztdienste an Werktagen [Montag bis Freitag von 7.30 Uhr – 18.00 Uhr (Tagdienst an Werktagen)]

·          Der Ärztepool (bestehend aus 7 in Nebentätigkeit vom Rettungsträger engagierten Klinikärzten und 3 niedergelassenen Ärzten) übernimmt die Rettungsdienste in den restlichen Zeiten, d.h. im Nachtdienst, an Wochenenden und an Wochenfeiertagen.

 

Die Finanzierung entwickelte sich hierbei in den letzten Jahren zum Dauerproblem. Aufgrund der geringeren Anzahl von Notarzteinsätzen bei gleicher Versorgungsintensität ist eine Kostendeckung im Gegensatz zu den Kliniken mit größerem Einzugsgebiet (Ostalb-Klinikum Aalen oder Klinikum Schwäbisch Gmünd) nicht zu erzielen (vgl. Defizitregelung Bopfingen).

 

Die Notarztabdeckung an Werktagen von 7.30 Uhr – 18.00 Uhr durch Ärzte der Virngrund-Klinik Ellwangen hat sich zudem seit dem Jahr 2004 dramatisch erschwert. Aufgrund von gestiegenen ärztlichen Qualifikationsanforderungen an den Einsatz als Notarzt können de facto nur noch die Fachärzte der Anästhesie Abteilung diesen Dienst sicherstellen. Früher wurde der Notarztdienst auch durch die chirurgischen und internistischen Assistenz- bzw. z.T. Oberärzte abgedeckt. Insgesamt beinhaltet diese Neuregelung eine nicht unerhebliche Organisationsproblematik.

 

Im Jahr 2000 wurde aufgrund eines Kreistagsbeschlusses eine Neuordnung der Erlös- und Kostenberechnung auf der Basis der Berechnungsmethodik des Klinikums Schwäbisch Gmünd in enger Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt vorgenommen. Aufgrund der oben dargestellten besonderen Organisationsregelung des Notarztdienstes in der Region Ellwangen handelte es sich um eine extrem aufwändige undteilweise „fiktive“ Berechnung, da eine dem Ostalb-Klinikum Aalen und dem Klinikum Schwäbisch Gmünd vergleichbare Berechnungsmethode gefunden werden musste. Mit dieser Berechnung wurden die Notarztabrechnungen der Jahre 1998 bis 2001 durchgeführt. Von Seiten des Ostalbkreises wurden die Defizite aus der Notarztversorgung der Virngrund-Klinik Ellwangen an Werktagen von 7.30 Uhr – 18.00 Uhr (Tagdienst) in Höhe von:

 

·          im Jahr 1998: 24.057,22 € (47.051,84 DM)

·          im Jahr 1999: 26.463,85 € (51.758,80 DM)

·          im Jahr 2000: 31.581,11 € (61.767,28 DM)

·          im Jahr 2001: 19.680,34 € (38.491,40 DM)

 

mittels einer Kostenerstattung ausgeglichen. Die Höhe dieser zu tragenden Unter-deckungen entsprach ca. den Kostenerstattungen früherer Jahre.

 


Im Jahr 2002 wurde in Baden-Württemberg die Notarztvergütung in Form einer Pauschalregelung vollständig neu geregelt, weil bei der bisherigen Regelung die Vorhaltekosten bei Notarztstandorten an Krankenhäusern mit wenigen Einsätzen nicht gedeckt werden konnten.

 

Ziel war es die „Rund um die Uhr-Versorgung“ durch einen Träger zu erreichen. Dies ist aus den bekannten Gründen in der Region Ellwangen nicht möglich. Dementsprechend muss die Gesamtvergütung für den Notarztdienst aufgesplittet werden.

 

Die Aufsplittung bringt hierbei verschiedene Problemstellungen mit sich:

·          Für Werktage ohne Notarzteinsätze erhält die Virngrund-Klinik Ellwangen entsprechend der Notarztdienstversorgung von 7.30 – 18.00 Uhr zeitanteilig eine Vorhaltepauschale von 109,37 € (10,50 Std./24 Std. * 250 € = 109,37 €). Für 47 Werktage ohne Notarzteinsätze im Jahr 2005 ergibt dies einen Jahresbetrag in Höhe von 5.140,39 € (2004 für 57 Werktage ohne Notarzteinsatz = 6.230,10 €)

·      Aus der Gesamteinsatzvergütung muss ein sog. Budgetausgliederungsbetrag in Höhe von 17,94 €/Einsatz ausgegliedert werden. Im Jahr 2005 ergibt dies einen Jahresbetrag in Höhe von 6.799,26 € (2004 = 6.494,28 €).

·          Zur Sicherstellung des Notarztdienstes im Tagdienst zahlen Kliniken üblicherweise an die am Notarztdienst teilnehmenden Klinikärzte eine sog. Motivationspauschale (freiwillige Leistung). Diese allgemein übliche Motivationspauschale wird auch seit vielen Jahrzehnten in der Virngrund-Klinik Ellwangen in Höhe von 30,68 € / Not-arzteinsatz (94,06 € bei Notarzteinsatz mit Ende nach 18.30 Uhr) vergütet. Im Jahr 2005 beträgt die Jahresvergütung 12.641,80 € (2004 = 13.484,31 €).

·          Bei einer zeitanteiligen Splittung zwischen Tag- und Nachtdienst kommt es zu einer überproportionalen finanziellen Begünstigung des Tagdienstes. Aus diesem Grund muss bei Notarztorganisationsregelungen wie in der Region Ellwangen eine noch-malige nachträgliche finanzielle Umverteilung der Resteinsatzvergütung in den Nachtdienst erfolgen. Nach Abzug des Budgetausgliederungsbetrags der Virn-grund-Klinik Ellwangen und der Motivationspauschale ergibt sich ein dem Nachtdienst zugeordneter Finanzierungsbetrag im Jahr 2005 in Höhe von 23.007,22 € (2004 = 23.372,80 €). Diese Regelung wird bereits seit vielen Jahrzehnten praktiziert.

 

Bedingt durch die landesweite Neuregelung der Notarztvergütung in Baden-Württem-berg musste die in den Vorjahren mühsam erarbeitete, aufwändige Berechnungsmethodik ab dem Jahr 2002 bereits schon wieder auf den Prüfstand gestellt werden. Da die neuen Rahmenbedingungen für die Notarztversorgung der Region Ellwangen praktisch zu keiner finanziellen Entlastung führten, wurde bei der Erstellung der Wirtschaftspläne der Jahre 2002 – 2006 im Haushaltsplan des Ostalbkreises bzw. im Erfolgsplan der Virngrund-Klinik Ellwangen ein Defizitbetrag für den Notarztdienst der Virngrund-Klinik Ellwangen an Werktagen von 7.30 Uhr – 18.00 Uhr (Tagdienst) in Höhe von jeweils 25.000,00 € eingestellt.

 

Aufgrund der nicht praktikablen Komplexität der auf eine Vielzahl von fiktiven Annahmen bzw. übertariflichen Berechnungen gestützten Methodik der Defizitermittlung der

Notarztversorgung der Virngrund-Klinik Ellwangen wird eine pauschale Kostenerstattung des Ostalbkreises ab dem Jahr 2002 vorgeschlagen. Hierbei werden die exakt ermittelten Defizitbeträge der Vorjahre 1999 – 2001 zugrunde gelegt:

 

im Jahr 1999:                                                                                                     26.463,85 €

im Jahr 2000:                                                                                                     31.581,11 €

im Jahr 2001:                                                                                                     19.680,34 €

Gesamt 1999 – 2001                                                                                       77.725,30 €

Arithmetischer Mittelwert 1999 – 2001                                                        25.908,43 €

                                                                                        abgerundet               25.000,00 €         


Als pauschale jährliche Defizitkostenerstattung des Ostalbkreises wird dieser abgerundete Betrag in Höhe von 25.000 € vorgeschlagen.

 

Die Notarztversorgung in der Region Ellwangen hat sich seit vielen Jahren hervorragend bewährt. Die Umstellung des bisher von der Virngrund-Klinik Ellwangen abgedeckten Tagdienstes [an Werktagen von 7.30 Uhr – 18.00 Uhr] auf eine andersartige Bereitschaftsdienstlösung würde das Defizit bei optimistischer Berechnung mit Sicherheit auf insgesamt rund 80.000,00 € erhöhen. Vor diesem Hintergrund ist die Notarztlösung in der Region Ellwangen im Tagdienst mit Sicherheit eine sehr kostengünstige Lösung für den Ostalbkreis.

 

Die Plausibilität dieser Berechnung wird auch durch die Notarztkostenbeteiligung des Ostalbkreises in Bopfingen nachhaltig belegt. Dort wird bei einer geringeren Notarztabdeckung im Tagdienst von einer halben Stunde pro Woche vom Ostalbkreis eine jährliche Kostenbeteiligung in Höhe von 50.000,00 € übernommen (Sitzungsvorlage 04/05 ö vom 14.02.05).

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

In den Wirtschaftsplänen der Jahre 2002 – 2006 ist im Erfolgsplan der Virngrund-Klinik Ellwangen jeweils ein pauschaler Kostenerstattungsbetrag in Höhe von jeweils 25.000,00 € für das Defizit aus dem Notarztdienst der Virngrund-Klinik [an Werktagen von 7.30 Uhr – 18.00 Uhr (Tagdienst)] eingestellt. Im Verwaltungshaushalt des Ostalbkreises wurde dieser Betrag entsprechend dem Beschluss des Sonderausschusses „Aufgabenkritik“ ab dem Haushaltsjahr 2006 auf 7.800,00 € gekürzt.

 

Anlagen

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

 

 

Krankenhausdirektor

 

 

 

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Koordinierender Krankenhausdirektor

 

 

 

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Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Kreiskämmerer

 

 

 

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Landrat