Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
1.Sperrung der B 25 in den Ortsdurchfahrten Feuchtwangen und Dinkelsbühl
In der Kreistagsitzung am 04.04.2006 wurde bereits über die Sperrung der B 25 in Feuchtwangen und Dinkelsbühl berichtet (vgl. Vorlage 018/06). Der Sachstandsbericht wird in dieser Vorlage fortgeführt.
Was ist seither passiert?
Am 31.05.2006 fand eine weitere Anhörung durch die Regierung Mittelfranken statt. Nachdem Durchgangsfahrverbote während des ganzen Tages aufgrund der vorhergehenden Anhörungen als nicht zustimmungsfähig betrachtet wurden, war Thema diesmal: Nachtfahrverbote für den LKW-Durchgangsverkehr über 12 t in den Ortsdurchfahrten Dinkelsbühl und Feuchtwangen nur in Fahrtrichtung Süden. Vertreten waren aus Baden-Württemberg das Innenministerium, das Regierungspräsidium mit dem Regierungsvizepräsidenten, der Ostalbkreis mit Landrat Pavel an der Spitze und als Sprecher der Städte und Gemeinden Bürgermeister Bux, Stadt Ellwangen. Erneut wurde deutlich gemacht, dass LKW-Fahrverbote jedweder Art keinesfalls akzeptiert werden können.
Diese entschiedene Ablehnung aus Baden-Württemberg, aber auch die Proteste der bayerischen Wirtschaft und Transportunternehmen wurden bei der nachfolgenden Entscheidung letztlich nicht ausreichend gewürdigt. Denn ermutigt durch den eher schwachen Widerstand aus der Region Schwaben und auf Weisung des bayerischen Innenministers erklärte die Regierung Mittelfranken am 20.06.06 ihre Zustimmung zu dem Nachtfahrverbot in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr für den LKW-Durchgangsverkehr in den Ortsdurchfahrten Feuchtwangen und Dinkelsbühl in Fahrtrichtung Süden.
Obwohl eine gleichartige Sperrung in Fahrtrichtung Norden noch nicht „entscheidungsreif sei“, stellte die Regierung Mittelfranken ihre Zustimmung dazu in ihrer begleitenden Pressemitteilung bereits in Aussicht; auch dies offensichtlich auf Weisung aus München.
Mit einem Brief an seinen bayerischen Amtskollegen am 21.06.06 hat unser Innenminister Heribert Rech sehr rasch reagiert und nochmals nachdrücklich die Berücksichtigung der baden-württembergischen Interessen eingefordert. Landrat Pavel hat ihm dafür gedankt und sich nochmals vehement gegen jede Art von Sperrungen ausgesprochen. Dies gilt auch für die mittlerweile im Landkreis Göppingen diskutierten LKW-Durchgangsverkehrfahrverbote.
Was kann der Landkreis/das Landratsamt tun?
Eine juristische Handhabe, gegen das Nachtfahrverbot in Bayern vorzugehen, bietet sich dem Landkreis bzw. dem Landratsamt nicht. Klagebefugt sind nur durch die Folgen der Sperrung in ihren Rechten verletzte Einzelpersonen. Erfolgsaussichten bestünden wohl nur bei einem sehr hohen Maß der nachteiligen Auswirkungen und bei einem offensichtlich fehlerhaft ausgeübten Ermessen der Behörden. Inwieweit also justiziable Betroffenheiten überhaupt vorliegen und geltend gemacht werden können, lässt sich vor dem Vollzug der Sperrungen nicht abschätzen.
Der bayerische Innenminister hat, nachdem er anlässlich einer Veranstaltung in Aalen von Bürgern auf die befürchteten Verkehrsverlagerungen persönlich angesprochen wurde, am 05.07.06 öffentlich erklärt: „Sollte es Belastungen in erheblicher Weise geben, werde ich nicht zögern, die Maßnahme aufzuheben.“
Notwendig ist deshalb eine genaue Dokumentation der Auswirkungen. Der Geschäftsbereich Straßenbau hat aus diesem Grunde umfangreiche „Vorher“-Zählungen veranlasst. Die Ergebnisse sind in der Anlage dargestellt. Nach der Sommerpause werden weitere Zählungen durchgeführt, wenn zum einen die Sperrung vollzogen ist und sich die Verkehrsbelastungen eingependelt haben und zum anderen die Ferieneinflüsse auf das Verkehrsaufkommen eliminiert werden können. Diese „Nachher“-Zählungen ermöglichen dann einen verlässlichen Vergleich.
Gleichzeitig wird der Landkreis auf politischer Ebene weiterhin energisch gegen LKW-Fahrverbote eintreten und erfolgsversprechende Einzelklagen unterstützen.
Welche Auswirkungen werden die Sperrungen auf der B 25 vermutlich haben?
Durch die Sperrung der B 25 nur im Landkreis Ansbach wird die Wirtschaft des Ostalbkreises allenfalls in wenigen Einzelfällen beeinträchtigt, da alle Ziele im Landkreis Ansbach frei angefahren werden können. Durch Intervention des Landratsamtes wurde ein Schilderstandort so verändert, dass die Erreichbarkeit der Fa. Tyco Electronics AMP GmbH in Wört von der BAB A7 über die Staats- und Kreisstraßen auf Dinkelbühler Markung sichergestellt ist. Für andere Verkehrsbeziehungen ist die Sperrung der B 25 in Dinkelsbühl und Feuchtwangen nicht von Bedeutung.
Zusätzlich belastet wird der Ostalbkreis von LKW-Verkehr, der den Sperrungen auf der B 25 über die B 29 Pflaumloch Westhausen BAB A7 und über die L 1060 Benzenzimmern Zöbingen Röhlingen BAB A7 ausweicht. Der Geschäftsbereich Straßenbau geht in einer ersten groben Abschätzung von folgenden Verkehrsverlagerungen in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr aus:
Dabei ist angenommen, dass von den im Zeitraum 22.00 bis 06.00 Uhr auf der B 25 verkehrenden LKWs etwa 1/3 dort auch zukünftig berechtigt als Regionalverkehr fährt, etwa 20 - 25 % die Sperrung missachten und der ausweichende Rest sich etwa hälftig auf die B 29 und mit leichtem Übergewicht auf die L 1060 aufteilt.
Die verlagerten Schwerverkehrsmengen sind also bezogen auf das Ausgangsniveau von recht beachtlicher und keineswegs zu vernachlässigender Größenordnung.
2.Sperrung der B 297 und der B 466 im Landkreis Göppingen
Bereits im Januar 2006 hat der Landkreis Göppingen beim Regierungspräsidium zur Verhinderung von Mautausweichverkehren die Zustimmung zu einer mehr oder weniger flächendeckenden Sperrung der Bundesstraßen in seinem Kreisgebiet und zur Sperrung einer Landesstraße für den LKW-Durchgangsverkehr über 12 t beantragt. Das Innenministerium hat jedoch auf einer vorherigen Anhörung der benachbarten Verkehrsbehörden bestanden, die nun im Juni durchgeführt wurde. Das Landratsamt will eine im Landkreis mit den Städten Schwäbisch Gmünd und Lorch sowie der Polizei abgestimmte Stellungnahme abgeben, die den Beschluss des Kreistages wiedergibt. In einem Zwischenbescheid hat das Landratsamt bereits die Rechtmäßigkeit solcher Sperrungen in Frage gestellt und seine Bedenken geäußert.
Welche Auswirkungen könnten die Sperrungen der B 297 und der B 466 im Landkreis Göppingen mit sich bringen?
Bei einer Sperrung der B 297 Lorch - Göppingen würde die Wirtschaft im Ostalbkreis ihrer Verbindung zur B 10 ins Filstal und in den südöstlichen Mittleren Neckarraum (Hafen Stuttgart), zur B 313 und BAB A8 in den Filderraum (Flughafen) und in die Region NeckarAlb (Reutlingen/Tübingen) beraubt. Dies hätte schwerwiegende nachteilige Folgen für den Wirtschaftsstandort Ostalbkreis und kann in keiner Weise hingenommen werden.
Verkehrsverlagerungen würden wohl in erster Linie die L 1075 und damit die Städte Göppingen und Schwäbisch Gmünd mit verschiedenen Ortsdurchfahrten belasten.
Einer Sperrung der B 297 wird das Innenministerium keinesfalls zustimmen können. Es würde sonst seine Vorgaben ad absurdum führen. Diese machen das Vorhandensein von erheblichem Mautausweichverkehr zur Voraussetzung von Sperrungen. Erheblicher Mautausweichverkehr kann nur dann konstatiert werden, wenn der Streckenzug in der Modellberechnung des Bundes einen LKW-Zuwachs von mehr als 150 Fahrzeugen am Tag aufweist. Dies ist auf der B 297 nicht der Fall, die Modellsimulation ergibt hier nur eine LKW-Verkehrszunahme von weniger als 50 Fahrzeugen pro Tag.
Die B 466 von Süssen nach Heidenheim erfüllt mit einem mautbedingten LKW-Mehrverkehr von 150 - 250 Fahrzeugen pro Tag die Voraussetzungen für eine Sperrung, so dass eine Diskussion darüber berechtigter Weise geführt werden könnte.
Die Auswirkungen für die Wirtschaft im Ostalbkreis wären vermutlich eher gering. Betroffen wären ggf. Betriebe in Bartholomä, wobei jedoch eine Ausweichroute auf der Landesstraße L 1221 zur Verfügung stände.
Wesentlich gravierender wäre jedoch eine Folgeverlagerung von Schwerverkehr in der Relation Filstal Böhmenkirch Heidenheim/BAB A7 bzw. weiter Neresheim Nördlingen Nürnberg auf die B 297 Göppingen Lorch und die B 29 Lorch Schwäbisch Gmünd Aalen/BAB A7 bzw. weiter Nördlingen Nürnberg. Bei einer Sperrung der B 466 würde nicht nur Mautausweichverkehr verlagert sondern auch ein Großteil des Schwerverkehrs, der vorher bereits die Bundesstraßenroute benutzt hat. Die negativen Auswirkungen für den Ostalbkreis wären daher ganz erheblich. Wenn die B 29 zusätzlich mit Verkehr beaufschlagt wird, führt dies zu noch chaotischeren Verkehrsverhältnissen im Ostalbkreis und macht das Leben in den Ortsdurchfahrten Mögglingen, Aufhausen, Bopfingen, Trochtelfingen und Pflaumloch noch unerträglicher.
Hier gilt es also höchste Wachsamkeit walten zu lassen. Forderung an das Innenministerium muss daher sein, dass auf Basis der vorhanden Modellsimulation des Bundes in einem weiteren Planfall nachgewiesen wird, dass es bei einer Sperrung der B 466 zu keinen nennenswerten Verkehrsverlagerungen auf andere Bundesstraßenzüge wie die B 297 und die B 29 sowie das nachgeordnete Landes- und Kreisstraßennetz kommt.
3.Welche Linie muss der Landkreis verfolgen?
Sperrungen von Strecken führen in unserem engmaschigen Straßennetz immer zu Verlagerungen auf andere benachbarte Strecken. Die beabsichtigte Rückverlagerung von LKW-Mautausweichverkehr auf die Autobahnen ist daher nur bedingt möglich, eine vollständige Rückführung utopisch.
LKW-Fahrverbote treffen auch immer den seitherigen, regionalen LKW-Verkehr, sei es, dass er Umwege in Kauf nehmen muss, oder sei es, dass mit zusätzlicher Bürokratie belastet wird. Folge sind höhere Frachtraten und damit höhere Kosten für die heimische Wirtschaft bzw. die Verbraucher.
Just-in-time Transportketten und Logistikprozesse lassen sich immer schwieriger planen und realisieren bzw. werden unter dem Druck im internationalen Wettbewerb nicht steigerbarer Transporterlöse für die Speditionen in unserer Region unmöglich.
LKW-Verkehr ist Folge eines arbeitsteiligen Wirtschaftslebens und freier Warenfluss Grundvoraussetzung für eine prosperierende Gesellschaft. Die Standortvoraussetzungen in Deutschland sind bezüglich der Arbeitskosten ohnehin nicht die besten. Schädliche Verkehrsbeschränkungen dürfen daher nicht zu weiteren Nachteilen für die Wirtschaft führen.
Dem Verkehr, der die Anwohner an den Straßen oftmals im Übermaß plagt, und insbesondere dem Wirtschaftsverkehr, der Folge aber auch Zeichen einer funktionierenden und florierenden Wirtschaft ist, muss eine adäquate Infrastruktur zur Verfügung stehen, die gleichzeitig die Bevölkerung von den negativen Verkehrsfolgen bewahrt.
Dazu gehört im Ostalbkreis neben dem raschen Bau der bereits planfestgestellten Bundesstraßenmaßnahmen im Zuge der B 29 auch das Voranbringen der noch anstehenden Planungen. Gerade die Ortsdurchfahrten der B 29 von Pflaumloch und Trochtelfingen, die mit Schwerverkehr bereits hoch belastet waren, die nicht unerheblichen zusätzlichen Mautausweichverkehr aufnehmen mussten und nun noch durch von der B 25 verdrängten Verkehr weiter belastet werden sollen, bedürfen einer Entlastung. Mit der Fortführung dieser Planungen muss die betroffene Bevölkerung ein Signal erhalten, dass die Politik ihre Sorgen ernst nimmt.
Weitere Sperrungen, die zu zusätzlichen Verkehrslasten im Ostalbkreis führen, darf es nicht geben. Genauso wenig zielführend sind Sperrungen an Bundes- oder Landesstraßen im Ostalbkreis, die zwar in manchen Ortsdurchfahrten für Entlastung sorgen können, jedoch zu weiteren Verkehrsverlagerungen mit neuen Belastungen an anderer Stelle führen, letztlich aber durch Nachteile für die ortsansässige Wirtschaft weit größere Schäden in unserem Gemeinwesen verursachen.
Anlagen
Anlage: Zählergebnisse vor der Sperrung
Sichtvermerke
Geschäftsbereich__________________________________________________ Weiß Dezernat II__________________________________________________ Hubel Landrat__________________________________________________ Pavel |
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