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Antrag der Verwaltung
Der Stiftungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2006 einstimmig folgende Empfehlung an den Kreistag beschlossen:
1.Die Schlussabrechnung der Baukosten für die Sanierung des Altbaubereichs im Seniorenstift Schönborn Haus wird mit Gesamtkosten in Höhe von 5.144.737,51 € (10.062.231,97 DM) anerkannt.
2.Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsplanansatz in Höhe von 39.488,08 € (77.231,97 DM) werden genehmigt.
Sachverhalt/Begründung
Das Seniorenstift Schönborn Haus hat in einem äußerst schwierigen Bauvorhaben seinen Altbaubereich während des Betriebs in 2 Bauabschnitten komplett umgebaut. Der 1. Bauabschnitt wurde im Zeitraum Juni 2000 bis März 2001 fertig gestellt; der sich unmittelbar anschließende 2. Bauabschnitt wurde bis zum Jahreswechsel 2001/2002 zum erfolgreichen Abschluss gebracht. Nach diesem Umbau sind alle Patientenzimmer mit eigenen Nasszellen ausgestattet. Die komplett sanierten Wohnbereiche entsprechen modernen Standards der Altenpflege.
Von 92 sanierten Altenpflegeplätzen wurden 71 Plätze als förderfähig vom zuständigen Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern anerkannt. Die Festbetragsförderung wurde anteilig über mehrere Jahre verteilt. Der Finanzierungsplan gliederte sich wie folgt :
Mit insgesamt 52,38 % Eigen- und Fremdkapital trägt die Hospitalstiftung zum Hl. Geist den überwiegenden Finanzierungsanteil. Aufgrund eines sehr begrenzten Kostenrahmens mit einem Fremdkapitaleinsatz von 37,36% war ein stringentes Kostenmanagement gefordert. Trotz gravierender zusätzlicher Aufgabenstellungen (z.B. Wiederanlage der durch die Baumaßnahme zerstörten Außenanlagen) wird der Gesamtkostenrahmen schlussendlich nur um ca. 1% überschritten. Selbstverständlich werden die entstandenen Mehrkosten ausschließlich von der Hospitalstiftung zum Hl. Geist finanziert.
Nach der bereits erfolgten Abschlussprüfung des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern sowie der Bauprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (vgl. Sitzungsvorlage Stiftungsausschuss vom 02.12.2005 04/05 ö) ist die Abschlussprüfung des Kreisrechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ostalbkreis zwischenzeitlich erfolgt. Hierbei wurde die Kostenfeststellung nach DIN 276 vom 15.11.2003 um notwendige Zusatzkosten auf die originären Bauerstellungskosten bereinigt.
Nach der Abwicklung der Restzahlungen an den Architekten werden die vom Kreisrechnungsprüfungsamt festgestellten reinen Bauerstellungskosten sich auf 5.144.737,51 € (10.062.231,97 DM) belaufen.
Finanzierung und Folgekosten
Keine. Anlagen:
keine
Sichtvermerke:
Hospitalverwalter ...............................................
Dezernat II ...............................................
Rechnungsprüfungsamt ................................................
Landrat ................................................ |
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