Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung:
Kenntnisnahme Sachverhalt/Begründung
I.Ausgangssituation und Allgemeines:
Derzeit leben ca. 670 Flüchtlinge, insbesondere aus den Herkunftsländern Irak, Afghanistan und Serbien-Montenegro (mit Kosovo) ohne beständiges Bleiberecht (Asylbewerber, Geduldete) im Ostalbkreis. Viele Flüchtlinge sind als Langzeitgeduldete auf öffentliche Leistungen angewiesen. Derzeit erhalten ca. 600 Personen vom Landratsamt Ostalbkreis Sach- und Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei einem monatlichen Durchschnittsaufwand pro leistungsberechtigtem Flüchtling in Höhe von 410 €, entstehen dem Kreis insgesamt ca. 246.000 € Gesamtaufwendungen im Monat.
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die Aufwendungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Flüchtlinge durch die Landkreise zu tragen. Nach Abschluss des Asylverfahrens werden die Flüchtlinge den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises zur Anschlussunterbringung zugewiesen und von diesen untergebracht. Dem Landkreis entstehen somit hohe Kosten durch Personen, die zwar aufgrund der politischen Verhältnisse in ihr Herkunftsland zurückkehren könnten, ihre Rückkehr aber aus verschiedenen Gründen noch aufschieben. Andererseits benötigen die Herkunftsländer dringend Fachkräfte zum Wiederaufbau.
Es gibt bereits Rückkehr- und Startbeihilfen durch IOM (International Organisation for Migration). Diese bestehen aus finanziellen Hilfen (Taschengeld, für manche Länder auch Starthilfe) sowie einem Benzinkostenzuschuss bzw. der Bezahlung eines Bahn-, Bus- oder Flugtickets.
65 Flüchtlinge aus dem Ostalbkreis haben seit 2004, nach entsprechender Rückkehrberatung durch die Sozialbetreuung des Landkreises, von dieser finanziellen Unterstützung durch IOM Gebrauch gemacht und sind in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt.
Bei den meisten Flüchtlingen besteht jedoch wenig Rückkehrbereitschaft. Eine Abschiebung steht oft noch nicht akut bevor. Es gibt große Unsicherheiten über die Lage im Herkunftsland, so dass sich viele Flüchtlinge nicht mit dem Gedanken an eine Rückkehr auseinandersetzen.
Bei den durch die Stadt Schwäbisch Gmünd seit 1998 durchgeführten Hilfstransporten nach Bosnien-Herzegowina, unter Beteiligung des Landratsamts und des Deutschen Roten Kreuzes, wurde die Erfahrung gewonnen, dass eine nachhaltige, dauerhafte Rückkehr von Flüchtlingen mehr gefördert werden muss als nur mit finanziellen Hilfen. Zurückgekehrte Flüchtlinge, die sich mit unserer Hilfe und dem in Deutschland gewonnenen „know-how“ im Herkunftsland selbständig machen konnten und zu einer Verbesserung der Infrastruktur beitragen sind ein Gewinn für ihre Heimat.
Da fast alle Ausreisepflichtigen aus Bosnien-Herzegowina wieder zurückgekehrt oder in Drittländer weitergewandert sind, wurde durch das Landratsamt und die Stadt Schwäbisch Gmünd überlegt, wie die positiven Erfahrungen aus den Bosnien-Hilfstransporten ausgebaut und auf andere Herkunftsländer übertragen werden können.
II.Projektbeschreibung:
Die Stadt Schwäbisch Gmünd und das Landratsamt Ostalbkreis haben zusammen ein Projekt zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen entwickelt, welches seit Beginn des Jahres umgesetzt wird.
Das Projekt beruht auf folgenden Säulen:
1.Praktikum in Deutschland zum Erwerb dringend benötigter Kenntnisse und deren späterer Anwendung im Herkunftsland, insbesondere in den Bereichen Bau (Maurer, Gipser, Schreiner, Fliesenleger etc.), Kfz-Reparatur, Computer, Schweißer, IT-Technologie, Bürokommunikation, Erzieher, Altenpflege oder Rettungsdienst. In Serbien-Montenegro, Irak oder Afghanistan werden dringend Arbeitskräfte gesucht, die über praktische Kenntnisse verfügen. Mit einem Praktikum in einem Betrieb können in den Monaten vor der Rückkehr die notwendigen Fertigkeiten angeeignet und bescheinigt werden. Mit dieser Kurzausbildung ist eine Arbeitsaufnahme im Herkunftsland erheblich einfacher.
2.Betreuung im Herkunftsland, z. B. durch das bundesweite Projekt „Heimatgarten“ der AWO Bremerhaven: Diese Projekt bietet u. a. Dienstleistungen wie Rückreisebegleitung, im Herkunftsland Versorgung mit medizinischen Hilfsgütern und Medikamenten sowie Unterbringung in einer stationären Einrichtung. Zudem gibt es eine Betreuung im Herkunftsland über zwei Jahre. Alle diese Angebote können für die Zielgruppe, insbesondere ältere, kranke oder andere Personen mit besonderen Schwierigkeiten, organisiert werden.
3.Finanzielle Hilfen für die Rückkehr in das Herkunftsland als Aufstockung der IOM-Beihilfen: Nach individueller Beurteilung (Familiengröße, besondere Schwierigkeiten etc.) kann die IOM-Beihilfe aufgestockt werden.
4.Transport von Haushaltsgütern in das Herkunftsland, damit hier angeschaffte Gegenstände, auch für evtl. Geschäftsgründungen, mitgenommen werden können (logistische und finanzielle Hilfe).
5.Sonstige personelle und finanzielle Hilfe, z. B. psychosoziale Beratung, Vermittlung an andere Fachberatungsstellen, Informationen und Treffen für Betroffene.
Durch die über dieses Projekt erweiterten Angebote und die Aufstockung der finanziellen Hilfen soll eine größere Gruppe von Flüchtlingen als bisher zur freiwilligen Rückkehr in das jeweilige Herkunftsland bewegt werden. Daher ist ein wichtiger Bestandteil des Projekts die Beratung und Aufklärung der Flüchtlinge über die aktuelle Situation im Herkunftsland und das gemeinsame Entwickeln neuer Lebensperspektiven nach einer Rückkehr.
Die Rückkehrberatung ist ein Prozess, der auf Freiwilligkeit basiert und ergebnisoffen ist. In Absprache mit dem Innenministerium Baden-Württemberg, dem Regierungspräsidium Stuttgart und den Ausländerbehörden hat die freiwillige Rückkehr Vorrang vor der Abschiebung.
Durch den innovativen Charakter des Projekts wurde von der EU eine Förderung durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) für drei Jahre genehmigt. Für das Förderjahr 2005/2006 liegt eine Förderzusage des EFF vor.
Erfahrungen in diesem Bereich der Rückkehrförderung wurden in Baden-Württemberg in den letzten Jahren nur in der Landeshauptstadt Stuttgart gemacht. Dabei wurde deutlich, dass eine gut vorbereitete personenorientierte Rückkehrberatung nachhaltig sicherstellt, dass die Flüchtlinge nach der Rückkehr in ihr Heimatland auf Dauer dort verbleiben.
Die in der EFF-Finanzierung befindlichen Rückkehrprojekte in Baden-Württemberg haben sich unter Federführung des Innenministeriums vernetzt. Es findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch statt, auch mit Fachleuten aus anderen Bundesländern. Kaum eine Beratungsstelle hat die Zeit und Möglichkeit, selbst alle Informationen über die zahlreichen Herkunftsländer zusammenzutragen. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Träger entstehen Synergieeffekte, die raschen Zugriff auf Erfahrungen anderer, auf zentrale Datenbanken und sonstige Informationsquellen ermöglichen. Dadurch können für die Flüchtlinge individuell die für sie besten Angebote schnell und effektiv erarbeitet werden. Die Rückkehrberatung der Flüchtlinge erfolgt wie bisher durch den Sozialdienst für Flüchtlinge des Landratsamts Ostalbkreis und die Stadt Schwäbisch Gmünd. Ziel ist die freiwillige Rückkehr der Flüchtlinge durch Information, Abbau von Ängsten, gemeinsame Entwicklung individueller Zukunftsperspektiven und Angebote für Umsetzung der persönlichen Zukunftspläne.
Seit Beginn des Projekts wurden 48 Flüchtlinge einmalig beraten. Des weiteren sind 33 Flüchtlinge derzeit in laufender Beratung zur Vorbereitung der Rückkehr.
Mit Hilfe des Projekts zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen sind bis Mitte 2006 insgesamt 7 Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt.
Frau Ulm vom Sozialdienst für Flüchtlinge - Geschäftsbereich Integration und Versorgung - beim Landratsamt Ostalbkreis und Herr Reuter vom Sozialamt der Stadt Schwäbisch Gmünd werden das Projekt zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen in der Sitzung des Sozialausschusses vorstellen. Finanzierung und Folgekosten
Die Gesamtkosten des Projekts liegen für das laufende Jahr 2006 bei ca. 40.000 €. Der EFF hat eine Finanzierungszusage in Höhe von 20.046,02 € erteilt. Das Landratsamt Ostalbkreis stellt einen weiteren Zuschuss von 5.000 € zur Verfügung. Die restliche Kofinanzierung wird über kalkulatorische Personal-, Raum- und Sachkosten vom Ostalbkreis und der Stadt Schwäbisch Gmünd gedeckt.
Eine Amortisierung der vom Landkreis zur Verfügung gestellten Zuwendung wird bereits nach kurzer Zeit erreicht. Der Kreis kann insbesondere bei Langzeitgeduldeten Sozialhilfeaufwendungen in erheblichem Maße einsparen. Anlagen
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Sichtvermerke
Geschäftsbereich__________________________________________________ Betz Dezernent__________________________________________________ Rettenmaier Dezernat II__________________________________________________ Hubel Landrat__________________________________________________ Pavel |
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