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Antrag der Verwaltung
Der Kreistag des Ostalbkreises stimmt der Beschlusslage der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ostwürttemberg vom 10. Mai 2006 zur Fortschreibung des Regionalplans mit einer Überplanung und Neufestsetzung der Zentralen Orte und der regionalen Entwicklungsachsen in Ostwürttemberg zu. Sachverhalt/Begründung
1. Allgemeines Spätestens seit der Standortentscheidung für das neue Werk der Fa. Zeiss zwischen Oberkochen und Königsbronn wird grundsätzlich darüber nachgedacht, zum geeigneten Zeitpunkt die Frage der Zentralen Orte in der Region Ostwürttemberg zu überprüfen. Auch im Zusammenhang mit der Ansiedlung eines großen Möbelhauses an einem Standort des interkommunalen Gewerbegebietes bei Giengen/Brenz wurde im Zusammenhang mit der Zulässigkeit der Druck auf Überprüfung dieser Festlegungen innerhalb des Regionalplanes Ostwürttemberg größer. Auch die Gemeinde Abtsgmünd hat den Anstoß zur generellen Überprüfung durch einen eigenen Antrag verstärkt. Parallel dazu hat sich die kommunale Ebene zusammen mit IHK und WiRO der Fortschreibung der Zukunftsinitiative 2015 zugewandt. Die Zukunftsinitiative 1995 bis 2005 hat bemerkenswerte Impulse für die regionale Entwicklung gebracht. Es ist daher richtig, die Zukunftsthemen für die nächsten zehn Jahre und darüber hinaus zu diskutieren und zu formulieren. Die Zukunftsinitiative 2015 hat durch die Schirmherrschaft von Ministerpräsident Oettinger und eine eindrucksvolle Auftaktveranstaltung im Oktober 2005 eine bemerkenswerte Dynamik erfahren, die durch eine starke bürgerschaftliche Unterstützung sicherlich gute Ergebnisse bringt. Im Rahmen einer Abschlussveranstaltung im Oktober 2006 sollen die Zukunftsthemen für Ostwürttemberg die Landkreise und die Städte und Gemeinden formuliert werden. In diesem Zusammenhang ist es durchaus sinnvoll, über die Zentralen Orte ab Mittelzentrum und Oberzentrum für Ostwürttemberg neu nachzudenken. In diesem Zusammenhang ist auffällig, dass von elf Regionen in Baden-Württemberg nur die Region Ostwürttemberg keine eigenständigen Oberzentren ausweist. Im Hinblick auf Infrastrukturentscheidungen der Zukunft und Förderkulissen der europäischen Ebene müssen wir die Frage der Zentralen Orte auf „Augenhöhe“ mit allen anderen Regionen in Baden-Württemberg sehen. Es ist nicht einzusehen, dass vergleichbare Städte in anderen Regionen ein gemeinsames Oberzentrum sind und dies aus falsch verstandener Bescheidenheit in Ostwürttemberg nicht umgesetzt wird. Dabei muss es unerheblich sein, ob aus einer solchen Festlegung kurzfristig Vorteile entstehen. Der Ostalbkreis schlägt daher vor und hat dies in Vorüberlegungen des Regionalverbandes Ostwürttemberg eingebracht, auch für die Region Ostwürttemberg ein gemeinsames Oberzentrum auszuweisen. Daraus ergibt sich eine Neubetrachtung der Mittelzentren und daraus wiederum eine Neubewertung von Unterzentrum und Kleinzentrum. Der Regionalverband Ostwürttemberg hat sich zuletzt im Rahmen der Verbandsversammlung am 10. Mai 2006 zum ersten Mal mit der grundsätzlichen Fortschreibung dieser Fragestellungen im Regionalplan Ostwürttemberg befasst. Der Ostalbkreis begrüßt dies ausdrücklich. Die Kreisverwaltung möchte daher dem Kreistag die Gesamtthematik vortragen und für die weiteren Gespräche einen Unterstützerbeschluss herbeiführen. Im Rahmen dieser Sitzungsvorlage wollen wir im Detail informieren und mit den Anlagen den Informationsstand der Verbandsversammlung vermitteln. 1.1 Zentrale Orte Neben großräumigen Dichteunterschieden wird die Siedlungsstruktur insbesondere durch das System von Zentralen Orten geprägt. Sie zeichnen sich durch ein gebündeltes Angebot an Infrastruktureinrichtungen, Gütern und Dienstleistungen aus, mit dem sie über den Bedarf der eigenen Bevölkerung hinaus auch die Bevölkerung ihres jeweiligen Verflechtungsbereiches versorgen („Bedeutungsüberschuss“ für das Umland). Die Zentralen Orte haben bei der flächendeckenden Sicherung gleichwertiger Versorgungsmöglichkeiten eine besondere Bedeutung und sind dabei ein raumordnerisches Instrument zur Gliederung der Siedlungsstruktur und zur Lenkung der Siedlungsentwicklung. Mit dem zentralörtlichen Grundprinzip der räumlichen Konzentration und der Standortbündelung von Einrichtungen, die über die örtliche Grundversorgung hinausgehen, soll nicht nur deren Tragfähigkeit gewährleistet, sondern sollen gleichzeitig auch angemessene Versorgungsmöglichkeiten in einem zumutbaren Entfernungsbereich gesichert werden. Zentrale Orte nehmen für das Umland eine „zentrale“ Stellung ein, sichern die dezentrale Siedlungsstruktur und konzentrieren die Siedlungstätigkeit. Sie nehmen zudem Knoten- und Verknüpfungsfunktionen im Verkehrssystem sowie Impulsgeberfunktionen wirtschaftlicher Kristallisationspunkte wahr. Die Zentralen Orte bilden untereinander ein Netzwerk bzw. bauen ein Schema der Funktionsteilung von Zentralität auf, das so genannte System der Zentralen Orte. Es können folgende Festlegungen unterschieden werden:
Die Ober- und Mittelzentren gelten als höhere Zentrale Orte und werden im Landesentwicklungsplan festgelegt. Die Unter- und Kleinzentren, als Zentralorte der Grundversorgung, werden in den Regionalplänen ausgewiesen. Den Mittelzentren sind im Landesentwicklungsplan zusätzlich so genannte Mittelbereiche zugeordnet, die die Einzugs- und Verflechtungsbereiche der Mittelzentren kennzeichnen. 1.2 Entwicklungsachsen Auch die Ausweisung von Entwicklungsachsen ist ein wichtiges Planungsinstrument der Raumordnung. Durch die Entwicklungsachsen wird das System der Zentralen Orte miteinander verbunden. Ziel ist es dabei, die linienhafte Infrastruktur (z.B. Verkehr, Versorgungsleitungen usw.) gezielt zu stärken. Entwicklungsachsen sind durch eine dichte Folge von Siedlungen gekennzeichnet. Sie liegen entlang leistungsfähiger Verkehrsstränge und anderer Infrastruktureinrichtungen. Entlang der Achsen soll sich so die Entwicklung von Wirtschaft, Verkehr und Siedlungen konzentrieren. Dies führt zu einer Verringerung der Zersiedelung und soll die Agglomerationsvorteile wahren. Landesentwicklungsachsen werden vom Land im Landesentwicklungsplan festgelegt. Regionale Entwicklungsachsen können bei Bedarf zusätzlich von der Regionalplanung ausgewiesen werden. 2.
Überplanung und Neufestsetzung der Zentralen Orte und
der regionalen Entwicklungsachsen in Ostwürttemberg In Ostwürttemberg sind die Städte Aalen, Ellwangen, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd als Mittelzentren ausgewiesen. Darüber hinaus sollen diese in Zusammenarbeit auch die oberzentrale Versorgung für die Region Ostwürttemberg übernehmen. In Baden-Württemberg besitzt jedoch mit
Ausnahme von Ostwürttemberg jede Region mindestens ein funktionsfähiges
Oberzentrum. Dies kann von Ostwürttemberg und dem Ostalbkreis so nicht
akzeptiert werden. Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung
der Region muss es das Ziel sein, sich im Wettbewerb der Regionen gut zu
positionieren um eine nachhaltige und positive Entwicklung von Ostwürttemberg
weiter voran zu bringen. Dies wurde auch im Rahmen der Zukunftsinitiative
Ostwürttemberg 2015 immer wieder betont und herausgehoben. Neben
verschiedenen anderen Einflussfaktoren hat die Ordnung des Raums und die
Siedlungsstruktur eine besondere Bedeutung. Aus der Struktur und der Einteilung
der Zentralen Orte sowie der Entwicklungsachsen ergeben sich vielfältige
Auswirkungen für die Region, die Landkreise und ihre Gemeinden. Dies sind zum
Beispiel:
Direkte
Finanzzuweisungen sind durch die Einordnung in das System der Zentralen Orte
nicht betroffen. Durch die weiteren, mit dem System der Zentralen Orte in
Verbindung stehenden Ausweisungen von Entwicklungsachsen und Raumkategorien,
sind bislang nur wenige Finanzzuweisungen verbunden. Bereits am 4. November 2005 war die
Aufstufung von Gemeinden in die nächsthöhere Ebene der Zentralen Orte Thema des
Planungsausschusses des Regionalverbands. Da das Thema Selbstverständnis der
Region, Zentrale Orte und die Siedlungsstruktur für die zukünftige
„Aufstellung“ der Region eine besondere Bedeutung einnehmen, war schnell klar,
dass ein
intensiver Diskussionsprozess dazu genutzt werden sollte, die richtige
Strategie für eine zukünftige Raumordnung und Siedlungsstruktur in
Ostwürttemberg zu finden. In einer Klausur am 17. Februar 2006 wurden die
Entwicklungsziele Ostwürttembergs herausgearbeitet, vertieft erörtert und
grundsätzliche Handlungsoptionen für die zukünftige Weichenstellung
identifiziert. Nach
Vorberatung im Planungsausschuss hat die Verbandsversammlung des
Regionalverbands am 10. Mai 2006 einstimmig bei einer Enthaltung folgenden
Beschluss gefasst: 1.
Der Regionalplan wird fortgeschrieben mit der
Festlegung der Zentralen Orte und regionalen Entwicklungsachsen. Der Regionalverband Ostwürttemberg sieht für eine starke weitere Entwicklung der Region das System der Zentralen Orte als eine wesentliche Grundlage. Dieses System hat sich in der Vergangenheit bei der Verwirklichung der dezentralen Konzentration von Siedlung und Infrastruktur bewährt und soll im Hinblick auf die eingetretenen, zu erwartenden und anzustrebenden Entwicklungen weiterentwickelt werden. 2.
Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, die
Arbeitsgrundlage für die Fortschreibung des Regionalplans bezüglich der
Zentralen Orte weiter vorzubereiten. Mit folgender Maßgabe: -
als Kleinzentrum: Göggingen/Leinzell
(Doppelzentrum) und Waldstetten -
als Unterzentren: Oberkochen/Königsbronn,
Lauchheim/Westhausen, Abtsgmünd, Niederstotzingen/Sontheim. Mit den derzeitigen
Unterzentren Bopfingen, Giengen/Herbrechtingen sollen die Möglichkeiten der
Ausweisung als Mittelzentren, der Abgrenzung von Mittelbereichen in einer
künftigen Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes sowie die Verankerung
dieses Bestrebens im Regionalplan geklärt werden. Mit den derzeitigen
Mittelzentren soll die Möglichkeit der Ausweisung eines gemeinsamen
Oberzentrums im Landesentwicklungsplan erörtert und in den Bereichen für eine
Zusammenarbeit im Sinn eines gemeinsamen Oberzentrums die Vereinbarung eines
Städtenetzes vorbereitet werden. 3. Die Region
fordert die Ausweisung als Gesamtkonzept. Für die Umsetzung des Beschlusses sind noch weitere
Abstimmungsgespräche mit verschiedenen kommunalen und regionalen
Entscheidungsträgern sowie mit dem Wirtschaftsministerium als oberste Raumordnungsbehörde erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung des
Ostalbkreises wurde mit dem Beschluss der Verbandsversammlung des
Regionalverbands für die Region Ostwürttemberg die richtige Weichenstellung
getroffen, Ostwürttemberg strategisch gut aufzustellen und zukünftig im
Wettbewerb der Regionen gut zu positionieren. Die Beschlussfassung ist daher
aus der Sicht der Landkreisverwaltung zu begrüßen. Weitere Einzelheiten können den in
der Anlage beigefügten Auszügen aus den Sitzungsvorlagen der
Verbandsversammlung des Regionalverbands entnommen werden. Finanzierung und Folgekosten
keine Anlagen
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Sichtvermerke
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