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Betreff: |
Integration Margaritenhospital und Restsanierung der Stauferklinik - Zwischenbericht über den Stand der Gespräche mit der Oberfinanzdirektion und dem Sozialministerium und Vorstellung des Bauzeitplans |
Status: | öffentlich | | |
Federführend: | Klinikum Schwäbisch Gmünd |
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Beratungsfolge: |
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Antrag der Betriebsleitung:Antrag der Betriebsleitung: 1. Der Bericht der Verwaltung über den Verlauf und den Sachstand der Maßnahme sowie der Bauzeitplan werden zur Kenntnis genommen. 2. Zur Sicherstellung des Umzugs der medizinischen Abteilungen des Margaritenhospitals im Dezember 2008 wird der Durchführung der vorgeschlagenen Vorab-Maßnahmen in der Größenordnung von 490.000 Euro zugestimmt.
I
- Einleitung
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.03.2004 die Verwaltung mit den erforderlichen Vorbereitungen zur Integration des Margaritenhospitals und zur Restsanierung der Stauferklinik beauftragt. Hierzu wurde ein Raum- und Funktionsprogramm erstellt und Anfang Dezember 2004 mit dem Sozialministerium abgestimmt. Ergebnis der Gespräche mit dem Sozialministerium war, dass dort die Notwendigkeit eines zusätzlichen Raumvolumens in der Größenordnung von 2.686 m² Nettonutzfläche (d. h. ohne Verkehrsflächen) anerkannt wurde. Weiteres Ergebnis der Gespräche mit dem Sozialministerium war, dass die Planbettenzahl von derzeit 507 zum Zeitpunkt der Zusammenführung auf 401 Planbetten reduziert wird.
- Wettbewerbsverfahren
Der Krankenhausausschuss wurde in seiner Sitzung am 25.01.2005 über das vorgenannte Ergebnis informiert. Der Kreistag des Ostalbkreises beschloss in seiner Sitzung am 15.02.2005, das Ergebnis zu akzeptieren und die erforderlichen Planungsleistungen zur Umsetzung des Raumprogramms europaweit auszuschreiben. Aufgrund der Ausschreibung gingen ca. 90 Bewerbungen ein, wovon 12 Büros zur Abgabe von Planungsentwürfen aufgefordert wurden.
In der Sitzung des Preisgerichts am 30.06.2005 unter Leitung von Prof. Schenk fiel die Entscheidung zu Gunsten der ARGE Prof. Spengelin und Partner, Architekten und Stadtplaner, und Kröll aus Meckenheim bei Bonn.
- Vorstellung des Wettbewerbsentwurfs bei Sozialministerium und Krankenhausbauberatung der OFD
An einem am 29.07.2005 am Klinikum Schwäbisch Gmünd stattgefundenen Ortstermin wurde das Wettbewerbsergebnis den Vertretern des Sozialministeriums und der Oberfinanzdirektion vorgestellt. Ein ganz wesentlicher Bestandteil des Wettbewerbsentwurfs ist, dass der seitherige Bettenbau West künftig zentraler Eingangsbereich wird und somit die Funktion eines „zentralen Verkehrsknotenpunktes“ zwischen Hauptgebäude und Neubau Kinderklinik/Frauenklinik erhält.
Dies hat zur Konsequenz, dass die jetzige Intensivstation durch eine breite Magistrale zwischen den großen Gebäudekomplexen Neubau Kinderklinik/ Frauenklinik und Hauptgebäude berührt wird. Weitere Konsequenz hieraus war, dass die Intensivzimmer nördlich der Magistrale auf der Dachfläche des bisher nicht überbauten südlichen Teils des Stockwerks gebaut werden sollten. Die seitens der Krankenhausleitung und den Architekten insbesondere aus Kostengründen vorgeschlagene („kleine“) Lösung dieses Problems wurde von der OFD bei diesem Termin kritisch beurteilt.
Am 02.09.2005 fand dann unter Beteiligung von Landrat Klaus Pavel ein intensives Gespräch mit der Krankenhausfachberatung der OFD statt, in welchem die OFD ihre Kritik an der „kleinen Intensivlösung“ erneuerte und zu dem Ergebnis kam, dass der gesamte Intensivbereich – da auch räumlich und technisch überaltert – neu zu planen ist. Weiterhin traf die OFD die Feststellung, dass neben den im Raumprogramm vom Dezember 2004 enthaltenen zwei zusätzlichen OP-Sälen auch aus hygienischen Gründen die lüftungs- und klimatechnische Erneuerung der gesamten zentralen OP-Anlage und die Neuorganisation aller OP-Nebenräume erforderlich ist.
In einer weiteren Besprechung am 13.09.2005 mit dem Sozialministerium konkretisierten die Vertreter der OFD nochmals ihre Kritikpunkte.
Aufgrund der klaren Argumentation seitens der OFD akzeptierte das Sozialministerium schließlich die Forderungen der Krankenhausbauberatung und stimmte der dadurch erforderlichen Ausweitung des Raum- und Funktionsprogramms zu.
Dem Krankenhausausschuss wurde am 11.10.2005 und dem Kreistag am 18.10.2005 hierüber Bericht erstattet. Es erfolgte der Auftrag an die Verwaltung, mit dem Sozialministerium ein erweitertes Raum- und Funktionsprogramm abzustimmen.
- Erweitertes Raum- und Funktionsprogramm
Nach intensiver Vorbereitung wurde am 25.11.2005 mit dem Sozialministerium Übereinstimmung über die Programmausweitung erzielt. Der Krankenhausausschuss wurde in seiner Sitzung am 29.11.2005 hierüber informiert. Im Wesentlichen ergeben sich zum ersten Raum- und Funktionsprogramm folgende Änderungen:
a)Ausweitung der Nettonutzflächen - Serviceeinrichtungen (Cafeteria, Information, Aufnahme)726 m² - Seelsorge und soziale Dienste 162 m² - Werkstätten361 m²
b) Zusätzlich erforderliche Verkehrsflächenca. 800 m² (Die Verkehrsflächen sind Konsequenz aus dem Wettbewerbsergebnis, da das Raum- und Funktionsprogramm immer bauabstrakt erstellt wird.)
c)Zusätzlich förderfähige Kosten für Neubau der Intensivstation mit ca. 700 m² Nettonutzfläche
d)Akzeptanz der Zusatzkosten für klima-/lüftungstechnische Aufrüstung des alten OP-Bereiches und der Neuorganisation aller OP-Nebenbereiche
Insgesamt wurde somit das Raum- und Funktionsprogramm mit Stand Dezember 2004 um ca. 2.700 m² erweitert und damit in etwa verdoppelt.
- Vorstellung der Planung beim Landesgesundheitsamt
Am 10.01.2006 wurde die Planung Herrn Dr. Weidenfeller, Landesgesundheitsamt, im Beisein der OFD vorgestellt. Insbesondere ging es um die räumlich-organisatorischen Abläufe im Hinblick auf die Hygieneerfordernisse. Die dabei vorgelegten Unterlagen fanden die volle Zustimmung des Landesgesundheitsamtes.
- Einreichung des Förderantrages (HU Bau)
Am 24.01.2006 wurden beim Sozialministerium und bei der Oberfinanzdirektion die erforderlichen Planunterlagen insbesondere der Kostenberechnung eingereicht. Die Unterlagen dienen neben der baufachtechnischen Beurteilung auch zur Bewertung der förderfähigen Kosten. Die vorgelegten Unterlagen weisen aufgrund der Ausweitung des Raumprogramms und der gestellten technischen und funktionalen Anforderungen des Gesamtprojekts nun einen Gesamtkostenrahmen von 35,3 Mio. Euro auf.
VII. Erneute Beurteilung der Planung durch die Krankenhausbaufachberatung Am 22.02.2006 fand ein erneutes Gespräch mit der Oberfinanzdirektion statt. Neben diverser Detailkritik hinsichtlich der Führung von Ver- und Entsorgungsleitungen übte die OFD insbesondere an zwei speziellen Situationen Kritik.
a)Verbindungsachse im UG Bettenhaus West zum Neubau Frauenklinik/Kinder- klinik Das Untergeschoss in diesem Bereich wurde 1984 leider nicht vollständig ausgebaut. Erschwerend kommt hinzu, dass im nicht ausgebauten Bereich zwei große Hauptabwasserleitungen auf etwa einem Drittel der Stockwerkshöhe liegen. Um dieses Hindernis zu überwinden sah die Planung eine Rampe vor, mit welcher die Höhendifferenz überwunden werden sollte.
An dieser Lösung wird seitens der OFD heftige Kritik geübt. Es wird nicht verkannt, dass diese Lösung kostengünstiger ist, jedoch auf lange Sicht nicht praktikabel, da stets bei allen Transporten im Untergeschoss eine Höhendifferenz von ca. 1 m überwunden werden muss. Die OFD trägt diese Lösung nicht mit und besteht auf Verlegung der Abwasserleitung. Es wird jedoch die Aussage getroffen, dass hierdurch entstehende höhere Kosten auch förderfähig sind.
b) Kritik an der Planung zur Innenhofüberbauung Mit dem genehmigten Raumprogramm sind innerhalb des Innenhofes lediglich Flächen im 1. und 2. OG umfasst. Aus Kostengründen war deshalb zunächst vorgesehen, die Bebauung des Innenhofs auch nur bezüglich der genehmigten Ebenen herzustellen.
Die OFD bewertet dies aus mehreren Gründen als falschen Ansatz und drängt darauf, wenigstens auch die Flächen im Erdgeschossbereich und entsprechende Anpassungen im UG herzustellen.
Auch hier ist der Auffassung der OFD absolut beizupflichten, wenngleich hierdurch nicht unwesentlich höhere Kosten entstehen. Begründet ist dies mit aufwändigen Demontagekosten des so genannten „Nuklearbunkers“. Dieser Bereich wurde in der Gründungsphase der Klinik in den Jahren 1963 bis 1966 hergestellt und sollte dem sicheren Abklingen von radioaktiv strahlendem Material dienen. Als Fazit der Kritik der OFD ist insgesamt festzustellen, dass die Einwände berechtigt sind und auch berücksichtigt werden sollten, wobei jedoch nur für einen Teil die Förderfähigkeit gegeben ist.
Insgesamt ist dadurch mit höheren Kosten in der Größenordnung von 1,07 Mio. Euro zu rechnen, der Kostenrahmen erhöht sich hierdurch auf 36,37 Mio. Euro.
VIII. Erneute Erörterung der Planung mit der OFD Am 29.03.2006 gab es nochmals eine sehr intensive Unterredung mit den Baufachleuten der OFD, in welcher die Überplanung der unter Ziffer VII genannten Kritikpunkte erörtert wurde. Als Ergebnis ist die grundsätzliche Akzeptanz festzuhalten.
- Termin für Fördergespräch
Bereits am Besprechungstermin 22.02.2006 wies die mit der Prüfung beauftragte Architektin der OFD, Frau Ziller, darauf hin, dass sie und ihre Mitarbeiter durch eine Vielzahl von Prüfaufträgen zu großen Krankenhausbauvorhaben (darunter auch Zentralklinikum Stuttgart) überlastet sind und dass sie deshalb nicht so rasch wie vom Ostalbkreis gewünscht die Prüfung abschließen kann.
In der Konsequenz konnte somit von der OFD bislang dem Sozialministerium erst Ende Mai 2006 ein abgeschlossener Prüfbericht vorgelegt werden. Insofern liegt dem Sozialministerium erst jetzt die Grundlage für ein Fördergespräch vor. Die eigentlich seitens der Betriebsleitung des Klinikums und Landrat Pavel angenommene Situation, ein Fördergespräch noch vor dem 13.06.2006 führen und dem Krankenhausausschuss entsprechend berichten zu können, ließ sich so nicht realisieren.
Die vorgelegten Unterlagen werden nun von den Mitarbeitern des Referats Krankenhauswesen im Sozialministerium einer internen Bewertung unterzogen. Mit dem Sozialministerium ist für den 06.07.2006 ein Termin für ein Fördergespräch abgestimmt. Das Ergebnis dieses Gesprächs wird den Mitgliedern des Krankenhausausschusses in der Sitzung am 18.07.2006 dargelegt. Es konnte somit erreicht werden, dass noch vor den Sommerferien der Beschluss zur Baufreigabe im Krankenhausausschuss und im Kreistag (25.07.2006) möglich ist.
- Zeitplan
Der ursprünglich seitens der Architekten und der Betriebsleitung vorgesehene Zeitplan, nämlich Baubeginn Mitte 2006 und Bauende Dezember 2008, kann so nicht mehr eingehalten werden. Aufgrund der Größenordnung der wichtigsten Gewerke (Rohbau, HLS, Elektro) sind europaweite Ausschreibungsverfahren erforderlich. Unter Beachtung der gegebenen Fristen wird ein Baubeginn nun erst zum Jahresende 2006, möglichweise - je nach Witterungslage - auch erst Anfang 2007 zu realisieren sein. Die Konsequenz hieraus wäre, dass sich der Umzug des Margaritenhospitals an die Stauferklinik deutlich in das Jahr 2009 hineinschiebt.
Die Einhaltung des ursprünglich vorgesehenen Zeitplans, nämlich Umzug der medizinischen Abteilungen des Margaritenhospitals im Dezember 2008 und damit auch die Freiräumung des Gebäudes, kann trotzdem dann sichergestellt werden, wenn durch eine Reihe von Vorab-Maßnahmen Volumen für so genannte „Pufferflächen“ geschaffen werden und damit insbesondere die zeitkritischen Maßnahmen, wie Um- und Neubau des OP-Bereiches, wie ursprünglich geplant ablaufen können. - Notwendige Vorab-Maßnahmen
Erforderliche Vorab-Maßnahmen beschränken sich vor allem auf vorbereitende Arbeiten im Innenhofbereich. Im Einzelnen geht es um
a)Abbrucharbeiten im Innenhofbereich, wie Beton- deckel über UG, Verbindungssteg, Fassaden Aufwand ca. 80.000 Euro
b)Umlegearbeiten von Wasser, Abwasser und Elektro Aufwand ca. 50.000 Euro
c)Rohbauarbeiten, Fundamente, Decken Aufwand ca. 360.000 Euro
Aufwand gesamtca. 490.000 Euro
Die notwendigen Mittel sind im Kreishaushalt 2006 und im Wirtschaftsplan des Klinikums Schwäbisch Gmünd bereitgestellt. - Bauzeitplan
Der gesamte Zeitplan der Maßnahme ist gerafft als Anlage dargestellt und wird in der Sitzung des Krankenhausausschusses am 13.06.2006 von den Architekten bzw. vom Projektsteuerer ausführlich erläutert.
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Anlage: 1 Sichtvermerke: _________________________________ Krankenhausdirektor _________________________________ Koordinierender Krankenhausdirektor _________________________________ Kreiskämmerer _________________________________ Landrat
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