Antrag der Betriebsleitung:
1.
Der Krankenhausausschuss nimmt von der
Einrichtung eines Klinischen Ethik-Komitees in den Bereichen
Geburtsmedizin/Kinderklinik am Klinikum Schwäbisch Gmünd Kenntnis.
2.
Über die gewonnenen Erfahrungen ist Anfang des
Jahres 2008 dem Krankenhausausschuss zu berichten.
Sachverhalt/Begründung
1. Einführung
Durch die enormen Fortschritte der medizinischen Möglichkeiten in den
letzten Jahrzehnten werden die Mitarbeiter des Krankenhauses zunehmend vor
schwierige ethische und rechtliche Fragen gestellt, innerhalb welcher sie
zwischen Fortsetzung und Abbruch einer Behandlung entscheiden müssen.
Die Möglichkeiten der modernen Intensivmedizin erhöhen die Überlebens- und
Genesungschancen, können aber nicht in jedem Falle verhindern, dass das
Überleben mit schweren und bleibenden Beeinträchtigungen verbunden ist. Immer
mehr zeigt sich, dass die Entscheidung über die Fortsetzung einer Behandlung
nicht mehr von einem einzelnen Klinikmitarbeiter, sondern dass eine
Entscheidung, die alle Aspekte der Behandlung eines Patienten umfasst,
fachgerecht nur in einem Team von qualifizierten Klinikmitarbeitern in
Abstimmung mit den Angehörigen des Patienten getroffen werden kann.
Aus dieser Erkenntnis heraus und auf Anregung von Herrn Chefarzt Dr. med. Erik
Schlicht unterbreiteten Mitarbeiter der Klinik für Geburtsmedizin und Mitarbeiter
der Kinderklinik der Betriebsleitung des Klinikums Schwäbisch Gmünd im Herbst
2005 den Vorschlag, für die Bereiche Geburtsmedizin und Perinatalmedizin
(Teilbereich der Medizin, der sich mit der Lebensgefährdung von Mutter und Kind
vor, während und nach der Geburt auseinandersetzt) ein Klinisches Ethik-Komitee
einzusetzen.
In der Betriebsleitung stieß dieser Vorschlag auf großes Interesse und die
Initiatoren dieser Aktivität wurden ermuntert, weitere Vorbereitungen zu
treffen. Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Oberärzten der Geburtsmedizin
und der Kinderklinik, der Leitenden Hebamme, dem Stv. Pflegedirektor und dem
evangelischen Klinikseelsorger wurde mit der weiteren Entwicklung dieses
Gedankens beauftragt.
2.
Festlegung einer Geschäftsordnung
In einer Reihe von Sitzungen dieser Arbeitsgruppe in den nachfolgenden
Wochen wurde eine Satzung, oder wenn man auch so will eine Geschäftsordnung,
entwickelt, welche Verantwortung, Selbstbestimmungsrecht des Patienten,
Vertrauen, Respekt, Rücksicht und Mitgefühl als moralische und rechtliche Werte
im Umgang mit dem Patienten prägen.
Das Klinische Ethik-Komitee soll insbesondere zur Beratung von Schwangeren in
Fragen der Schwangerschaftsunterbrechung aus medizinischer Indikation gemäß §
218 a Abs. 2 StGB, jedoch auch weiter für interdisziplinäre und ergebnisoffene
Beratung, Hilfe, Orientierung und Information bei ethischen Fragen aus der
Perinatalmedizin zur Verfügung stehen.
3.
Zusammensetzung der Mitglieder des
Klinischen Ethik-Komitees
Das Klinische Ethik-Komitee für die Bereiche Geburtsmedizin und
Perinatalmedizin besteht aus folgenden Mitgliedern bzw. Stellvertretern (in
Klammer):
ein Perinatalmediziner Ltd.
Oberarzt Dr. med. Thomas Heigel
(Oberarzt
Prof. Dr. Akgün Yildiz)
ein Neonatologe Ltd.
Oberarzt Dr. med. Jochen Riedel
(Chefarzt
Dr. med. Gerold Schädel)
eine Leitende Hebamme Ltd.
Hebamme Birgit Schaal
(N.
N.)
ein Pflegedirektor Stv.
Pflegedirektor Alexander Kuhn
(Pflegedirektor
Franz Xaver Pretzel)
ein Psychiater Oberarzt
Dipl.-Psych. Rainer Lakaschus
(N.
N.)
ein Klinikseelsorger Pfarrer
Michael Gseller
(Pastoralreferent
Peter Paul Pischel)
Die Mitglieder haben aus ihrer Mitte Herrn Ltd. Oberarzt Dr. med. Thomas Heigel
(Abteilung für Geburtsmedizin und Gynäkologie) zum Vorsitzenden und Herrn Ltd.
Oberarzt Dr. med. Jochen Riedel (Abeilung für Kinder- und Jugendmedizin) zum
Stellvertreter bestellt. Jedes Mitglied des Klinischen Ethik-Komitees hat die
Möglichkeit, beim Vorsitzenden die Einberufung des Komitees zu verlangen, der
Vorsitzende muss diesem Wunsch entsprechen.
4.
Vorgehensweise
Nach Darstellung der konkreten Situation wird geklärt, welche weiteren
Untersuchungen/Beratungen der Patientin bzw. den Eltern zu empfehlen sind. Im
Bedarfsfalle können auch weitere externe Experten hinzugezogen werden.
In einer zweiten Sitzung werden die Ergebnisse zusammengetragen und nach
eingehender Beratung eine Empfehlung an die werdende Mutter bzw. die Eltern
formuliert. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt. Die Verantwortung
für das weitere Vorgehen liegt in der Hand der Patientin bzw. der Eltern und
dem Perinatalmediziner.
Die Satzung/Geschäftsordnung des Klinischen Ethik-Komitees wurde von der
Betriebsleitung in seiner Sitzung am 14.03.2006 verabschiedet und ist an diesem
Tage in Kraft getreten.
5.
Weiteres Vorgehen in Bezug auf das
Gesamtklinikum
Grundsätzlich besteht die Absicht, ein weiteres Klinisches Ethik-Komitee
für das restliche Klinikum einzurichten. Die Betriebsleitung hat jedoch
beschlossen, zunächst für die Dauer eines Jahres Erfahrungen im Bereich der
Geburtsmedizin/Kinderklinik zu sammeln und dann weitere Schritte in Richtung
der Ausdehnung auf die restlichen Abteilungen des Klinikums zu beraten.
Sichtvermerke:
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Krankenhausdirektor
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Koordinierender
Krankenhausdirektor
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Landrat