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Vorlage - 062/06  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Klinischen Ethik-Komitees für die Bereiche Geburtsmedizin/Perinatalmedizin am Klinikum Schwäbisch Gmünd
Status:öffentlich  
Federführend:Klinikum Schwäbisch Gmünd   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Entscheidung
13.06.2006 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Betriebsleitung:

 

Antrag der Betriebsleitung:

 

1.   Der Krankenhausausschuss nimmt von der Einrichtung eines Klinischen Ethik-Komitees in den Bereichen Geburtsmedizin/Kinderklinik am Klinikum Schwäbisch Gmünd Kenntnis.

2.   Über die gewonnenen Erfahrungen ist Anfang des Jahres 2008 dem Krankenhaus­ausschuss zu berichten.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.    Einführung

Durch die enormen Fortschritte der medizinischen Möglichkeiten in den letzten Jahrzehnten werden die Mitarbeiter des Krankenhauses zunehmend vor schwierige ethische und rechtliche Fragen gestellt, innerhalb welcher sie zwischen Fortsetzung und Abbruch einer Behandlung entscheiden müssen.

Die Möglichkeiten der modernen Intensivmedizin erhöhen die Überlebens- und Genesungschancen, können aber nicht in jedem Falle verhindern, dass das Überleben mit schweren und bleibenden Beeinträchtigungen verbunden ist. Immer mehr zeigt sich, dass die Entscheidung über die Fortsetzung einer Behandlung nicht mehr von einem einzelnen Klinikmitarbeiter, sondern dass eine Entscheidung, die alle Aspekte der Behandlung eines Patienten umfasst, fachgerecht nur in einem Team von qualifizierten Klinikmitarbeitern in Abstimmung mit den Angehörigen des Patienten getroffen werden kann.

Aus dieser Erkenntnis heraus und auf Anregung von Herrn Chefarzt Dr. med. Erik Schlicht unterbreiteten Mitarbeiter der Klinik für Geburtsmedizin und Mitarbeiter der Kinderklinik der Betriebsleitung des Klinikums Schwäbisch Gmünd im Herbst 2005 den Vorschlag, für die Bereiche Geburtsmedizin und Perinatalmedizin (Teilbereich der Medizin, der sich mit der Lebensgefährdung von Mutter und Kind vor, während und nach der Geburt auseinandersetzt) ein Klinisches Ethik-Komitee einzusetzen.

In der Betriebsleitung stieß dieser Vorschlag auf großes Interesse und die Initiatoren dieser Aktivität wurden ermuntert, weitere Vorbereitungen zu treffen. Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Oberärzten der Geburtsmedizin und der Kinderklinik, der Leitenden Hebamme, dem Stv. Pflegedirektor und dem evangelischen Klinikseelsorger wurde mit der weiteren Entwicklung dieses Gedankens beauftragt.



2.   Festlegung einer Geschäftsordnung

In einer Reihe von Sitzungen dieser Arbeitsgruppe in den nachfolgenden Wochen wurde eine Satzung, oder wenn man auch so will eine Geschäftsordnung, entwickelt, welche Verantwortung, Selbstbestimmungsrecht des Patienten, Vertrauen, Respekt, Rücksicht und Mitgefühl als moralische und rechtliche Werte im Umgang mit dem Patienten prägen.

Das Klinische Ethik-Komitee soll insbesondere zur Beratung von Schwangeren in Fragen der Schwangerschaftsunterbrechung aus medizinischer Indikation gemäß § 218 a Abs. 2 StGB, jedoch auch weiter für interdisziplinäre und ergebnisoffene Beratung, Hilfe, Orientierung und Information bei ethischen Fragen aus der Perinatalmedizin zur Verfügung stehen.



3.   Zusammensetzung der Mitglieder des Klinischen Ethik-Komitees

Das Klinische Ethik-Komitee für die Bereiche Geburtsmedizin und Perinatalmedizin besteht aus folgenden Mitgliedern bzw. Stellvertretern (in Klammer):

ein Perinatalmediziner             Ltd. Oberarzt Dr. med. Thomas Heigel
                                                       (Oberarzt Prof. Dr. Akgün Yildiz)

ein Neonatologe                                   Ltd. Oberarzt Dr. med. Jochen Riedel
                                                       (Chefarzt Dr. med. Gerold Schädel)

eine Leitende Hebamme                   Ltd. Hebamme Birgit Schaal
                                                       (N. N.)

ein Pflegedirektor                                  Stv. Pflegedirektor Alexander Kuhn
                                                       (Pflegedirektor Franz Xaver Pretzel)

ein Psychiater                             Oberarzt Dipl.-Psych. Rainer Lakaschus
                                                       (N. N.)

ein Klinikseelsorger                     Pfarrer Michael Gseller
                                                       (Pastoralreferent Peter Paul Pischel)

Die Mitglieder haben aus ihrer Mitte Herrn Ltd. Oberarzt Dr. med. Thomas Heigel (Abteilung für Geburtsmedizin und Gynäkologie) zum Vorsitzenden und Herrn Ltd. Oberarzt Dr. med. Jochen Riedel (Abeilung für Kinder- und Jugendmedizin) zum Stellvertreter bestellt. Jedes Mitglied des Klinischen Ethik-Komitees hat die Möglichkeit, beim Vorsitzenden die Einberufung des Komitees zu verlangen, der Vorsitzende muss diesem Wunsch entsprechen.


4.   Vorgehensweise

Nach Darstellung der konkreten Situation wird geklärt, welche weiteren Untersuchungen/Beratungen der Patientin bzw. den Eltern zu empfehlen sind. Im Bedarfsfalle können auch weitere externe Experten hinzugezogen werden.

In einer zweiten Sitzung werden die Ergebnisse zusammengetragen und nach eingehender Beratung eine Empfehlung an die werdende Mutter bzw. die Eltern formuliert. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt. Die Verantwortung für das weitere Vorgehen liegt in der Hand der Patientin bzw. der Eltern und dem Perinatalmediziner.

Die Satzung/Geschäftsordnung des Klinischen Ethik-Komitees wurde von der Betriebsleitung in seiner Sitzung am 14.03.2006 verabschiedet und ist an diesem Tage in Kraft getreten.



5.   Weiteres Vorgehen in Bezug auf das Gesamtklinikum

Grundsätzlich besteht die Absicht, ein weiteres Klinisches Ethik-Komitee für das restliche Klinikum einzurichten. Die Betriebsleitung hat jedoch beschlossen, zunächst für die Dauer eines Jahres Erfahrungen im Bereich der Geburtsmedizin/Kinderklinik zu sammeln und dann weitere Schritte in Richtung der Ausdehnung auf die restlichen Abteilungen des Klinikums zu beraten.

 


 

Sichtvermerke:

Sichtvermerke:

 

 

 

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Krankenhausdirektor

 

 

 

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Koordinierender Krankenhausdirektor

 

 

 

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Landrat