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Vorlage - 053/06  

 
 
Betreff: Bericht über die gemeinsame Klausurtagung des Aufsichtsrates der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH und des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei Beteiligt:GOA
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
16.05.2006 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der auf Seite 5 dargestellten und geänderten Gewinnausschüttung für das Jahr 2004 zu.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Am 21.03.2006 fand im Landgasthof Lamm in Ebnat eine gemeinsame Klausurtagung des Aufsichtsrats der GOA und des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung statt, zu der auch die Fraktionsvorsitzenden der Kreistagsfraktionen eingeladen waren. Es wurden insbesondere folgende Themen behandelt:

 

Ausführliche Darstellung und Diskussion der derzeitigen Situation der Abfallentsorgung im Ostalbkreis

 

Einleitend gab der Geschäftsführer der GOA, Herr Roth, einen detaillierten Überblick über die derzeitige Situation im Bereich der Abfallwirtschaft:

 

Die Liberalisierung des Gewerbeabfallmarktes wurde gesetzlich nicht geregelt. In der Praxis hat diese Liberalisierung jedoch schon seit längerer Zeit stattgefunden. Betrachtet man die Entwicklung der Gewerbeabfälle, so haben diese nach jahrelangem Rückgang seit 01.06.2005 erheblich zugenommen und wurden wieder verstärkt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angedient.

 

Seit 01.06.2005 dürfen keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden. Nach Ansicht der GOA ist dies absolut richtig, auch wenn der Ostalbkreis von den Auswirkungen im zweiten Halbjahr 2005 in nicht vorhersehbarer Härte voll getroffen wurde, da weder die Entsorgungswirtschaft, noch die Behörden einen Über­blick darüber hatten, welche Abfallmengen in der Vergangenheit auf Billigstdeponien der neuen Bundesländer abgelagert wurden und nun seit 01.06.2005 auf einen Schlag plötzlich an den Entsorgungs- und Verwertungsanlagen aufgetaucht sind.

 

Im Ostalbkreis kamen allerdings mehrere Punkte erschwerend zusammen:

 

  • Anstieg der Abfallmengen sowohl im Hausmüll- als auch Gewerbeabfallbereich.

 

  • Anlieferung von externen Mengen ab 01.06.2005 von Vertragspartnern, mit denen zur Absicherung des Inputs (politische Forderung) Lieferverträge geschlossen waren.

 

  • Nachdem sich bei der Planung gezeigt hat, dass sich die bei der letzten Klausurtagung vorgetragene Kostenschätzung für die MBA/GAA/Nachrotte von 11 auf 17 Mio. € erhöht hatte, erfolgte eine nochmalige Beratung in den Gremien des Landkreises. Dadurch konnte der Auftrag für den Bau der Gewerbeabfallaufbereitungsanlage (GAA) erst Mitte Juni 2005 erteilt werden. Die zwischenzeitlich in Betrieb gegangene Anlage konnte deshalb erst im Dezember letzten Jahres geliefert und montiert werden. Für die Übergangszeit wurde mit der Müllverbrennung Ingolstadt ein Verbrennungskontingent von 10.000 t abgeschlossen.

 

Trotz aller eingeleiteter Maßnahmen ist es nicht gelungen, die angelieferten Mengen zu verarbeiten oder in anderen Anlagen unterzubringen. Dies führte dazu, dass auf der Deponie ein ungewolltes Zwischenlager entstanden ist. Dieses Zwischenlager ist bis Dezember 2005 stetig gewachsen, obwohl die GOA zeitlich befristete Annahmestopps verhängt, nach weiteren Kontingenten in Müllverbrennungsanlagen gesucht, ja sogar Exportgenehmigungen in die Schweiz besorgt hat. Auch die Optionsmenge des Landkreises von 8.000 t in Würzburg war nur geringfügig nutzbar, da auch die Mengen beim Landkreis im Hausmüllbereich und der thermisch zu behandelnden Abfälle wie z. B. Rechengut gestiegen sind.

 

Die GOA hat auf die zunehmenden Gewerbeabfallmengen gut reagiert. Zur aktuellen Situation wurde seitens der MAGO mitgeteilt, dass die Gewerbeabfallmengen momentan wieder leicht rückläufig sind. Hierfür sind einerseits Preissteigerungen verantwortlich, andererseits werde aus Kostengründen jetzt besser sortiert. Diese Entwicklung ist auch im Ostalbkreis zu beobachten. Nachdem der Kreistag auf die ab 01.06.2005 stark zunehmenden Gewerbeabfallmengen sofort reagiert hat und in seiner Sitzung am 18.10.2005 eine Gebührenerhöhung für Gewerbeabfälle beschlossen hat, sind die Anliefermengen wieder zurückgegangen.

 

Nachdem absehbar war, welche Mengenprobleme auftauchen, wurde bereits im August 2005 mit dem Ballieren von Gewerbemüll begonnen. Die ballierten Mengen konnten auf ein genehmigtes Zwischenlager gebracht werden. Durch die längere Lagerzeit sind im offenen Zwischenlager hohe Temperaturen entstanden. Diese Wärmeentwicklung war vermutlich Ursache eines kleineren Brandes im November 2005. Aufgrund dieses Brandes wurde umgehend eine Brandwache gestellt. Durch den Abbau des offenen Zwischenlagers, sei es durch Abtransport in Verbrennungsanlagen oder durch Ballierung, entstand eine steile Wand. In der Nacht des Brandes auf der Deponie Ellert dürfte ein starker Wind zur Durchzündung des Abfallzwischenlagers geführt haben. Herr Roth informierte darüber, dass es zwischenzeitlich gelungen ist, erhebliche  Mengen des Zwischenlagers durch kollegiale Hilfe und entsprechender Kontakte in den unterschiedlichsten Anlagen unterzubringen. Dadurch konnte das offene Zwischenlager zwischenzeitlich vollständig geräumt werden. Auf Halde liegen noch schätzungsweise 14.000 t. Ohne Brand wären es nur noch 9.000 t. (Diese Menge konnte mittlerweile auf ca. 8.000 t reduziert werden.)

 

Zum Thema MBA mit GAA, das bei der letzten Klausur eine bedeutende Rolle gespielt hat, wurde mitgeteilt, dass von Juni bis Dezember 2005 mit einem Provisorium gearbeitet werden musste. Es war nur die Verarbeitung von Teilmengen möglich. Positiv zu bewerten sind die Erfahrungen, die die GOA dabei sammeln konnte und die beim Bau der jetzigen Anlage eingeflossen sind. Die jetzige Anlage wurde im Dezember errichtet und seit Januar dieses Jahres befindet sie sich im Probebetrieb. Der zugesicherte Durchsatz von 20 t/Std. kann nach heutiger  Kenntnis erreicht werden. Probleme gab es lange Zeit bei der Pelletierung, bei der das geforderte Schüttgewicht nicht erreicht wurde.

 

Ebenfalls angesprochen wurden die Probleme mit der Vermarktung der Ersatzbrennstoffe (EBS) aus der Fraktion Mittelkalorik, die sich schwieriger als erwartet darstellt. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Tatsache ist, dass zurzeit mehr EBS produziert werden als Verwertungskapazitäten vorhanden sind. Dies führt auch dazu, dass die Abnehmer die Anforderungen an den Brennstoff ständig erhöhen.

 

Ursache für den Engpass ist, dass viele Anlagen, die angeblich gebaut werden sollten, immer noch fehlen. Die jetzt im Bau befindlichen Anlagen sind noch nicht betriebsbereit, bei einigen anderen größeren Anlagen fehlt noch der endgültige Baubeschluss. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Entscheidungen in Kürze fallen. Dann könnte sich das Blatt wenden und eine Nachfrage nach EBS entstehen.

 

Bei der bisherigen Vermarktung der Hochkalorik, die in die Zementwerke geht, hat der Absatz bis Januar verhältnismäßig gut geklappt. Eine erstaunliche Nachfrage setzte zum Jahresende 2005 ein. Die sonst in dieser Jahreszeit sich langsam füllenden Lager waren leer. Ursache dürfte sein, dass sich die Einsatzquote bei der Zementindustrie von bisher rund 40 % auf Grund der gestiegenen Energiepreise erhöht hat. Zusammenfassend zu diesem Thema machte Herr Roth deutlich, dass die vorübergehenden Vermarktungsengpässe wohl noch für eine gewisse Zeit bestehen werden, diese aber sicher gemeistert werden können. Der EBS wird auf Grund der sicher weiter steigenden Energiepreise an Bedeutung gewinnen.

 

Zum Thema Gebührenhaushalt wurde von Kreiskämmerer Hubel festgestellt, dass die Gebühren für den Hausmüll teilweise sogar einer Punktlandung gleich kommen. Bei den Gewerbeabfallgebühren hingegen ist ein riesiger Ausfall wegen der im 1. Halbjahr 2005 weggebrochenen Abfallmengen zu verzeichnen. Dies betrifft auch die Abfallmengen im Bereich Erdaushub und Bauschutt. Insgesamt ergibt sich im Abfallgebührenhaushalt des Jahres 2005 ein Verlust von voraussichtlich 1,85 Mio. €. Der in den Folgejahren abzubauende Fehlbetrag erhöht sich dadurch auf insgesamt ca. 4,3 Mio. €.

 

Von Herrn Roth wurde angeregt, zu überlegen, ob der Landkreis nicht die gesamte Gewerbeabfallentsorgung sowie die Bausschutt- und Erdaushubentsorgung auf die GOA überträgt. Dies ist nach § 16 Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz möglich. Dies hätte für den Landkreis den großen Vorteil, dass die Unsicherheit über die Mengen- und Kostenentwicklung bei den genannten Abfallbereichen wegfallen würde. Das Risiko läge bei der GOA, die aber auch den Vorteil hätte, auf den Markt entsprechend reagieren zu können. Die Übertragung ist zeitlich befristet und kann bis zu 15 Jahren erfolgen. Die Landkreise Göppingen und Ludwigsburg haben dies für die Erdaushub- und Bauschuttbeseitigung bereits getan.

 

Ferner wurde über die am 24.03.2006 endgültig in Kraft getretene Elektroschrottverwertung informiert. Die GOA nimmt bisher an 19 Wertstoffhöfen einschließlich der Wertstoffzentren Ellert und Reutehau Elektroschrott an. Zusätzlich wird eine Abholung im Zuge der Sperrmüllsammlung angeboten. Die Geräte, welche an den Wertstoffhöfen angeliefert werden, kommen alle in einen Container und werden dann zum zentralen Elektroschrottzwischenlager Ellert transportiert. Dort findet eine Sortierung in die Fraktion Kleingeräte, Großgeräte, Kühlgeräte und TV/Monitore statt. Leuchtstoffröhren werden separat über die mobile Problemstoffsammlung sowie stationär auf dem Ellert und Reutehau erfasst. Für den Bürger ändert sich nichts. Beim Landkreis bleiben nach wie vor die Erfassungskosten. Die Verwertungskosten werden zukünftig von den Herstellern getragen.

 

 

Derzeitiger Stand beim Bau und Betrieb einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA)

 

Nach Vorberatungen in den verschiedenen Gremien beschloss der Kreistag am 14.06.2005 den Bau einer MBS - bestehend aus den drei Bauteilen Gewerbeaufbereitungsanlage (GAA), mechanisch-biologische Aufbereitung (MBA) und Nachrotte. Die Fertigstellung der GAA erfolgte im Januar 2006. Für den mechanisch-biologischen Teil und die Nachrotte liegen die Genehmigungen noch nicht vor.

 

In der Aufsichtsratsitzung vom 15.11.2005 wurde bei Vorlage des Wirtschaftsplanes 2006 darauf hingewiesen, dass sich das geplante Ergebnis 2006 der GOA verbessern würde, wenn die mechanisch-biologische Aufbereitung nicht gebaut werde.

 

Die GOA erläuterte die finanziellen Auswirkungen der MBA aus Sicht des Ostalbkreises und aus Sicht der GOA. Für den Ostalbkreis ergäbe sich, unter Berücksichtigung von Deponierungserlösen und Kostenersparnis für Transport und Umladestation, ein Plangewinn in Höhe von ca. 455.000 €/Jahr. Aus Sicht der GOA ergäbe sich ein Planverlust von ca. 133.000 € (Deckungsbeitrag IV). Selbst unter Zugrundelegung des Deckungsbeitrag III, der ein positives Ergebnis von ca. 278.000 € ausweist, ist mit einem vollständigen Rückfluss der Investitionen erst nach ca. 37 Jahren zu rechnen.

 

Neben der finanziellen Betrachtung ist auch die Entsorgungsseite zu beachten. An hoheitlichen Mengen und Mengen aus der GAA fallen derzeit ca. 50.000 t/Jahr für die Müllverbrennung an. Mit einer MBA könnten diese Mengen auf ca. 38.000 t/Jahr reduziert werden. Das Verbrennungskontingent des Ostalbkreises beziffert sich auf 38.000 t/Jahr. Ohne eine MBA wären deshalb weitere 12.000 t/Jahr in Verbrennungsanlagen unterzubringen. Die Geschäftsführung der GOA ist überzeugt, diese Mengen auf dem Markt unterbringen zu können. Allerdings sind die Verbrennungskapazitäten derzeit eng und die Preise hierfür hoch. Wann eine Entspannung auf diesem Markt eintritt, lässt sich nicht vorhersagen.


Die Entscheidung über die Umsetzung des Baubeschlusses der MBA sollte nach Ansicht der Geschäftsführung der GOA deshalb vorerst zurückgestellt werden. Auch nach Ansicht von Landrat Pavel ist es aufgrund der derzeitigen Situation im Abfallbereich und den doch erheblichen Kostensprüngen bei den Investitionskosten der MBA aus betrieblicher Sicht der GOA zurzeit nicht sinnvoll, die MBA zu bauen. Dies auch dann nicht, wenn für den Ostalbkreis selbst gewisse Vorteile vorliegen. Landrat Pavel stellte hierzu ausdrücklich fest, dass der Baubeschluss nicht aufgehoben werde, die Genehmigung werde auf jeden Fall in Empfang genommen.

 

Die Nachrotte, als drittes Bauteil, ist als nachgelagerte Behandlungsstufe auch für die bereits im Betrieb befindliche Gewerbeaufbereitungsanlage (GAA) notwendig und sollte hingegen baldmöglichst errichtet werden.

 

Die vorgeschlagene Zurückstellung des Baus der MBA hat auch gravierende Auswirkungen auf das Ergebnis der GOA. Der Gewinn von 2004 von 3,1 Mio. € ist zur Eigenkapitalstärkung der GOA im Hinblick auf die hohen Investitionen für die MBA thesauriert worden. Weil der Bau der MBA vorläufig zurückgestellt werden soll, schlug der Landrat vor, für die Geschäftsjahre 2004 und 2005 eine Gewinnausschüttung von insgesamt 4 Mio. € vorzunehmen. Hierbei ist für das Jahr 2004 eine Gewinnausschüttung von 3,1 Mio. € und für das Jahr 2005  0,9 Mio. € vorgesehen. Die vorgeschlagene Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2004 wurde zwischenzeitlich durch einen Umlaufbeschluss vom Aufsichtrat der GOA so beschlossen. Entsprechend der Beteiligungsverhältnisse entfällt auf den Ostalbkreis ein Anteil von 51 %. Dieser Anteil (1.414.204,50 € nach Steuern) wird wie geplant in den Gebührenhaushalt als Einnahme eingestellt.

 

 

Weitere Veränderung bei den Beteiligungsverhältnissen der GOA

 

Landrat Pavel vertrat die Auffassung, dass die momentanen Beteiligungsverhältnisse bei der GOA (51 % MAGO, 49 % Ostalbkreis) auch im Jahr 2006 unverändert bleiben. Zurzeit gibt es keinen Grund für den Ostalbkreis, seine Anteile weiter zu reduzieren. Insbesondere sind, bedingt durch die Aufschiebung der Umsetzung des Baubeschlusses für die MBA in nächster Zeit keine größeren Investitionen erforderlich. Auch von Seiten der privaten Gesellschafter wurde zugestimmt, die Beteiligungsverhältnisse vorläufig so zu lassen wie sie derzeit sind. Die Tagungsteilnehmer haben sich ebenfalls dieser Auffassung angeschlossen.

 

 

Einführung eines Chipsystems bei der öffentlichen Hausmüllabfuhr

 

Beraten wurden auch die Vor- und Nachteile der Einführung eines Identsystems für die Restmüllgefäße (60 l  - 240 l sowie Container 660 l - 1.100 l). Ein elektronisches
Identsystem wurde von der GOA als moderne Alternative zum Banderolensystem vorgestellt.

 

Zwischenzeitlich sind die Systeme der Anbieter weiter verbessert worden und beim Rechenzentrum (KIRU) wurde eine neue Software eingeführt, die eine Abrechnung der Leerungen nach einem Bonus-Malus-Sys­tem problemlos ermöglicht. Ein Ident­system beinhaltet für die Bürger eine Serviceverbesserung, da vor den Abfuh­ren keine Banderolen gekauft werden müssen. Auch die weiteren Vorteile eines Identsystems, wie z. B. kein Banderolenklau und Missbrauch, bessere Nachvollziehbarkeit der Leerungen in Reklamationsfällen, Vereinfachung der Optimierung der Tourenplanung, Arbeitserleichterung für Abfuhrpersonal, waren durchaus einleuchtend.

 

Für die Nutzer der 30 l-Müllsparersäcke könnte es bei der bisherigen Regelung – Gebührenbescheid über die Jahresgebühr mit 9 Gutscheinen für den Erwerb der verbilligten 30 l-Müllsäcke – verbleiben. Für die übrigen etwa 106.000 Haushalte, die einen MGB benutzen, könnte ein Jahresgebührenbescheid mit einer Vorauszahlung von 12 Leerungen erstellt werden. Die am Jahresende tatsächlich ermittelte Leerungszahl wird mit dem Jahresbescheid des nächsten Jahres verrechnet. Wegen der durch die Vorauszahlung betragsmäßig höheren Gebühren als bisher, empfiehlt sich die Aufteilung des Zahlungsbetrags auf zwei Fälligkeits­termine. Für den Landkreis ergibt sich durch diese Aufteilung ein anderer Geldfluss als bisher und eine Verschiebung des Eingangszeitpunkts für einen Teilbetrag der Leerungsgebühren. 

 

Die Ausrüstung der vorhandenen Müllgefäße, Leseeinrichtungen bei den Fahrzeugen, Software und Schnittstelleneinrichtung zum Rechenzentrum erfordern Investitionen von etwa 610.000 €. Dieser Betrag ist im Investitionsplan 2006 des Wirtschaftsplans der GOA bereits berücksichtigt. Die jährlichen Kosten des Betriebs eines Identsystems sind mit den für den Banderoleneinkauf und –vertrieb etwa gleich. Insgesamt gesehen kann festgestellt werden, dass sich die Einführung des Identsystems nicht auf die Höhe der Abfallgebühren auswirken wird.

 

 

Diskussion über mögliche Veränderungen im Bereich der Hausmüllabfuhr

 

Einführung einer Altpapiertonne:

 

Zunächst wurden die beiden Alternativen bei Einführung einer Papiertonne vorgestellt.

 

a)flächendeckend und über Abfallgebühren finanziert:
 

Den Haushalten werden "blaue Tonnen" für Altpapier zur Verfügung gestellt, die z. B. alle 4 Wochen (13 Leerungen im Jahr) geleert werden. (Zusätzliche) Abgabemöglichkeiten auf den Wertstoffhöfen bleiben bestehen.

 

Finanzierung entweder wie bisher über die Jahresgebühren oder – wenn die blauen Tonnen mit Chip ausgestattet sind – teilweise über Jahresgebühr und Leerungsgebühr. Für die Haushalte ergibt sich ein besserer Service (Abholung öfter, daher auch weniger Altpapierberge im Keller oder Garage).

 

 

b)freiwillig und über privatrechtliches Entgelt finanziert (als zusätzliche Leistung):

Den Teilnehmern werden mit Chip ausgestattete "blaue Tonnen" gegen ein Leerungsentgelt zur Verfügung gestellt; Abfuhr alle 4 Wochen, ggfs. auch 14-tägig. Daneben werden die Vereinssammlungen und Abgabemöglichkeiten – weiterhin über Jahresgebühren finanziert – beibehalten.

 

Die über Vereinssammlungen und Wertstoffhöfe abgeschöpfte Altpapier­menge wird sich reduzieren, wenn genügend Anschlussnehmer die zusätzliche – kostenpflichtige – Serviceleistung in Anspruch nehmen. Hierdurch ergäbe sich dann auch eine Verringerung der Jahresgebühr.

 

Bei beiden Alternativen entfallen für die derzeit 270 Altpapier sammelnden Vereine und Gruppierungen im Ostalbkreis Einnahmemöglichkeiten ganz (Alternative a) oder zumindest teilweise (Alternative b) bis zu einer Größen­ordnung von ca. 330.000 €/Jahr.

 

Versuchsweise könnte die "blaue Tonne" als zusätzliche Leistung im Kern-Stadt­gebiet Schwäbisch Gmünd und Aalen, wo ohnehin weitgehend keine Ver­einssammeltätig­keiten mehr stattfinden, eingeführt werden. Nach Meinung von Landrat Pavel hat die Papiertonne hingegen im ländlichen Raum aufgrund der derzeit sehr gut funktionierenden Vereinstätigkeiten bei der Altpapiersammlung wohl keine Chance. Zudem wurde von Seiten der Tagungsteilnehmer in den Entgelten für die Vereine ein wichtiger Pfeiler der Vereine für ihre Jugendarbeit gesehen. Dies funktioniert in den meisten Städten und Gemeinden sehr gut, man sah daher ohne Not keine Veranlassung zu einer Veränderung. Außerdem wurde angeregt, dass auch sammelwillige Vereine außerhalb der örtlichen Grenzen für Altpapiersammlungen beauftragt werden sollen.

 

 

Einführung einer Biotonne:

 

Mögliche Alternative zur derzeitigen Bio-Abfall-Sammlung in Bio-Beuteln ist die Sammlung mit der Bio-Tonne. Die Sammlung könnte – wie in den meisten an­deren Landkreisen auch – alternierend mit der Restmüllabfuhr alle 14 Tage (bisher wöchentlich) erfolgen, in den Sommermonaten wöchentlich.

 

Wie die derzeit im Gebrauch befindlichen Bio-Beutel hat auch die Bio-Tonne bestimmte Nachteile, beispielsweise Einfrieren im Winter, Reinigungs­bedarf, Platzbedarf. Die Hauptnachteile der Bio-Beutel wie z. B. Aufreißen durch Nager und Vögel, schlechtere Auffindbarkeit, Plattfahren etc. ent­stehen bei einer Bio-Tonne jedoch nicht.

 

Unabhängig von einer Entscheidung wies die GOA darauf hin, dass für die Bio-Sammlung im Jahr 2007 neue Fahrzeuge beschafft werden müssen, da die Leasingverträge für die Fahrgestelle auslaufen und die Spezialaufbau­ten für die Bio-Sammlung technisch am Ende sind. Eine Ersatzbeschaffung die­ser Spezialaufbauten (mit 2-Kammer-System zur Aufnahme von Bio-Beuteln und Restmüllsäcken) erscheint unwirtschaftlich. Die Restmüllsäcke werden künftig dann nur noch bei der regulären Restmüllabfuhr mitgenommen wer­den können.

 

Neben diesen Gesichtspunkten hat die Einführung einer Bio-Tonne auch Aus­wirkungen auf die Mengenströme beim Grünabfall. In den Bio-Beuteln wird nahezu ausschließlich Küchenabfall bereitgestellt, in der Bio-Tonne findet man üblicherweise ein Gemisch aus Gartenabfällen und Küchenabfällen. Insofern ist mit mindestens einer Verdopplung der derzeitigen Bio-Abschöpfmenge, also etwa 17.000 bis 18.000 t/Jahr zu rechnen.

 

Der Großteil dieser Zusatzmengen wird aus den Mengen der Grünabfallcon­tainer stammen, was wiederum den Bestand dieser gut angenommenen Ent­sorgungs­möglichkeit in Frage stellt. Andererseits stellen aber gerade die Grüncontainer einen wesentlichen Kostenfaktor bei der Grünabfallentsorgung dar.

 

Die sich dem Vortrag anschließende Diskussion zeigte, dass es bei dieser Frage sehr unterschiedliche Meinungen gibt. Landrat Pavel stellte hierzu fest, dass noch im Jahr 2006 eine Entscheidung über die Biotonne nach Vorlage einer nachvollziehbaren Kalkulation im Kreistag getroffen werden muss. In die Entscheidung möchte Landrat Pavel auch die Bevölkerung mit einbeziehen.

 

Obwohl bei Einführung einer Biotonne die Mengen in den dezentralen Grünabfallcontainern abnehmen werden, war sich die Tagungsrunde darüber einig, aufgrund der hervorragenden Akzeptanz dieser Grünabfallcontainer dennoch keine Reduzierung von Stellplätzen vornehmen zu wollen. Herr Roth machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass dieser Komfort auch seinen Preis habe.  

 

 

Sperrmüllabfuhr gegen Gebühr:

 

Die Haushalte erhalten derzeit mit dem Gebührenbescheid 3 Abrufkarten à 2 cbm für die "kostenlose" Abholung von Sperrmüll/E-Schrott und Altmetall. Die Karten können auch für die gebührenfreie Selbstanlieferung von Sperrmüll (max. 6 cbm, da die Anlieferung von E-Schrott und Altmetall ohnehin gebührenfrei erfolgen kann) ge­nutzt werden.

 

Im Jahr 2005 haben ca. 28.000 Haushalte Sperrmüll und Schrott abholen lassen, wei­tere 54.648 Abrufkarten wurden bei der Selbstanlieferung von Sperrmüll auf den Wertstoffhöfen und –zentren abgegeben. Die Sperrmüllmenge mit rd. 11.000 t ist im Vergleich zum Jahr 2004 etwa gleich geblieben.

 

Die Sperrmüllsammlung und Entsorgung wird über die Jahresgebühr finanziert. Einzelne Landkreise sind dazu übergegangen, einen Teil der Sperrmüllkosten über eine separate Gebühr abzudecken. Hierdurch können die Jahresgebühren gesamt­haft etwas gesenkt werden. Bei einer separaten Gebühr für Sperrmüll wäre damit zu rechnen, dass zumindest in den ersten Jahren die Zahl der Abholungen rückläufig wäre; dasselbe gilt wohl auch für dann gebührenpflichtige Selbstanlieferungen (Bunkereffekt). Wenn beispielsweise bei einer zusätzlichen Gebühr von 10 € für eine Sperrmüllabholung statt den derzeit 28.000 Abholungen/Jahr noch 20.000 stattfinden, ergäbe sich eine zusätzliche Ge­bühreneinnahme von 200.000 €. Um diesen Betrag verminderten sich die Kosten, die über Jahresgebühren abzudecken wären. Bei 120.000 Haushalten wäre dies eine Reduzierung der Jahresgebühr von durchschnittlich weniger als 2 €. Weiterhin wären auch die derzeitigen Gebührensätze für Kleinanlieferer (50 l bis 3 cbm) neu zu kalku­lieren.

 

Die Teilnehmer der Klausurtagung konnten sich mit der von der GOA vorgeschlagenen separaten Gebühr für eine Sperrmüllabholung nicht anfreunden. Hauptgrund hierfür war die Befürchtung, die wilden Ablagerungen in der Landschaft könnten zunehmen.

 

Ferner wurde von der GOA angeregt, aufgrund der neuen Elektronikschrottverordnung ab 2007 den Elektroschrott wieder separat zu sammeln. Dies würde bedeuten, dass die E-Schrott-Karte nicht mehr mit der Sperrmüll- und Schrottkarte austauschbar wäre. Im Ergebnis stellte Landrat Pavel fest, dass die Gebührenpflicht für Sperrmüll zumindest für die nächsten 3 Jahre kein Thema mehr ist. In einer der nächsten Kreistagssitzungen muss jedoch darüber diskutiert werden, wie künftig die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Sperrmüll/E-Schrott/Schrott-Karten gehandhabt werden soll.


 

Anlagen:

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Egetemeyer                           ppa. Schneider

 

Dezernent__________________________________________________

Dezernat IIHubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel