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Vorlage - 050/06  

 
 
Betreff: Jahresreport 2005 und Arbeitsmarktprogramm 2006 der Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis - ABO
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Kreistag Vorberatung
16.05.2006 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Wohl kaum ein anderes Sozialgesetz hat in den letzten Jahrzehnten in Politik und  Öffentlichkeit für so viel Diskussion gesorgt wie „Hartz IV“. Unter dieser Bezeichnung ist das am 01.01.2005 wirksam gewordene Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

bekannt geworden, mit dem als jüngster Sozialleistungsbereich die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt worden ist.

 

Oberstes Ziel der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II ist es, den Abbau der Arbeitslosigkeit bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigten nachhaltig zu besch-leunigen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der neu installierte Sozialleistungsbereich das bisherige Nebeneinander von zwei staatlichen Fürsorgesystemen, nämlich der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für die Personengruppe der erwerbsfähigen Hilfe-bedürftigen und ihrer Angehörigen weitestgehend abgelöst.

 

Ebenfalls zum 01.01.2005 wurde das Sozialhilferecht modernisiert und zugleich in das Sozialgesetzbuch als dessen XII. Buch (SGB XII) eingefügt. Das bisher eigenständige

„Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundssicherung im Alter und bei Erwerbs- minderung (GSiG)“ wurde in das SGB XII einbezogen.

 

Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht diese Veränderungen:

 

 

 

Soziale Sicherungssysteme in Deutschland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Aufgabenerfüllung des SGB II im Ostalbkreis

 

Auf der Grundlage eines zwischen dem Ostalbkreis und der Agentur für Arbeit Aalen geschlossenen Vertrages, werden die Aufgaben aus dem SGB II seit 01.04.2005 durch die Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (ABO) erfüllt. Von Jahresbeginn 2005 bis 31.03.2005, hatten die beiden Aufgabenträger das SGB II in getrennter Verantwortung wahrgenommen.

 

Für die ABO galt es zunächst, die provisorischen Organisationsstrukturen in den Regelbetrieb zu überführen. Sie konnte auf kein erprobtes und professionelles Refer-enzmodell zurückgreifen. In den Anfangsmonaten bildete die Leistungsgewährung den zentralen Schwerpunkt in der Arbeit der ABO.

 

Danach und bis heute steht die Umsetzung des zentralen Dienstleistungsversprechens des SGB II im Mittelpunkt der Arbeit der ABO. Erwerbsfähige Hilfebedürftige sollen in einem integrierten System von Beratung, Betreuung und materieller Absicherung die Hilfen erhalten, die es ihnen ermöglichen, Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich zu überwinden und ein Leben frei von staatlichen Tranferleistungen zu führen.

 

Rund 16 Monate nach der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), stellt die ABO in der Anlage ihre organisatorische Entwicklung sowie ihre Dienstleistungen des letzten Jahres (Jahresreport 2005) und daneben ihr Arbeitsmarktprogramm 2006 vor.

 

Martina Häusler und Alwin Schuster von der Geschäftsleitung der ABO werden diese beiden Schwerpunktthemen in der Sitzung des Kreistags am 16.05.2006 erläutern.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen

 

Jahresreport 2005 und Arbeitsmarktprogramm 2006 der ABO

 

 

 

 

Sichtvermerke

 

Dezernent__________________________________________________

Rettenmaier

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel