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Vorlage - 049/06  

 
 
Betreff: Kostenentwicklung beim SGB II (Hartz IV)
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Kreistag Vorberatung
16.05.2006 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme


Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangangssituation und Allgemeines

 

1. Bundesweite Kostenexplosion bei Hartz IV im Jahr 2005

 

Die Ausgaben der öffentlichen Gesamthaushalte für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz IV) sind im Haushaltsjahr 2005 geradezu explodiert. Statt rund 38,3 Mrd. € im Jahre 2004 für das alte System (Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) mussten Bund und Kommunen nach der Reform ca. 51,5 Mrd. € aufwenden. Dies entspricht einer Steigerung um glatt ein Drittel binnen Jahresfrist.

 

Die Kommunen sind von den Hartz IV-Kosten über die Wohnkosten der Empfänger von Arbeitslosengeld II betroffen, an denen sich der Bund im Jahr 2005 mit 29,1% oder 3,55 Mrd. € beteiligte.

 

2. Kompromissregelung im Kostenstreit

 

Nach zähem Ringen hatten sich Bund, Länder und Kommunen darauf verständigt, dass sich der Bund für 2005 und 2006 mit jeweils 29,1% an den Kosten der Unterkunft und Heizung beteiligt. Eine entsprechende Verabredung wurde im Koalitionsausschuss am 08.12.2005 getroffen. Zuvor hatte es heftige Auseinandersetzungen darüber gegeben, welche Gründe für die immensen Kostensteigerungen bei Hartz IV maßgeblich sind und wie weit die Kommunen tatsächlich über die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ent- bzw. belastet werden. Der Bund hatte in seinen Berechnungen zunächst unterstellt, dass es auch ohne Hartz IV im Jahre 2005 zu einer exorbitanten Ausgabensteigerung in der kommunalen Sozialhilfe um etwa 30% gekommen wäre und diese „erdachte“ Ausgabenexplosion den Kommunen als Einsparung angerechnet. Durch dieses rein fiktive Vorgehen gelangte er zur Annahme, dass die Kommunen im Jahre 2005 um knapp 13 Mrd. € und im Jahre 2006 sogar um 13,76 Mrd. € entlastet würden. Diese fiktive Berechnungsmethode, der die Kommunen heftig widersprochen haben, ist durch die ersatzlose Aufhebung der sogenannten „Revisionsformel“ nunmehr gegenstandslos.

 

3. Finanzierung von Hartz IV ab dem Jahr 2007

 

Mit der Festlegung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 29,1% für die Jahre 2005 und 2006 haben die Kommunen Ende letzten Jahres einen Teilerfolg erzielen können. Nach der Gesetzesänderung ist nun die Frage zu klären, wie sich die Höhe des Bundesanteils für das kommende Jahr und die Jahre darauf bemisst. Der Bund hatte dazu bereits im Dezember 2005 angekündigt, mit den Kommunen unverzüglich Gespräche aufzunehmen.

 

Bislang ist völlig unklar, wie die Höhe des Bundesanteils festgestellt werden soll. Von kommunaler Seite sind dazu bereits Vorüberlegungen angestellt worden, die auf Ergebnissen der sogenannten „Kommunaldatenerhebung“ aufbauen. Weil die vom Bund bislang veröffentlichten Zahlen und Daten zur Kostensituation bei Hartz IV in gravierendem Umfang von den Erhebungen der Stadt- und Landkreise abweichen, hatten sich die Kommunalen Spitzenverbände 2005 darauf verständigt, bundesweit eine Kommunaldatenerhebung anzustellen, die mit Zahlen, die unmittelbar aus dem Verwaltungsvollzug vor Ort gewonnen werden, zuverlässig die tatsächlich eingetretenen kommunalen Be- und Entlastungen aus dem Wegfall von Sozialhilfeaufgaben und der Übertragung neuer SGB II - Aufgaben abbildet. Die Ergebnisse der monatlich fortgesetzten und nach wie vor andauernden Kommunaldatenerhebung werden durch die Geschäftsstellen der Kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene zusammengeführt und in einem gemeinsamen Arbeitskreis auf Bundesebene aufgearbeitet. Nach den Ergebnissen dieser bundesweiten Erhebung hatte sich für das gesamte Jahr 2005 ein notwendiger Finanzierungsanteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 4,07 Mrd. € oder 34,4% ergeben, unter Berücksichtigung des vom Bund zugesagten Entlastungsbetrages von 2,5 Mrd. €.

 

Für die Finanzausstattung der Kommunen ist die Höhe des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung für die kommenden Jahre von entscheidender Bedeutung. Die zugesagte Entlastung um 2,5 Mrd.   muss gesichert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Landkreistag der Bundesregierung vor wenigen Wochen vorgeschlagen, ab 2007 die Wohnkosten für Bezieher von Arbeitslosengeld II dauerhaft so aufzuteilen, dass die Kreise und die kreisfreien Städte einen Festbetrag tragen, der sich an den Entlastungen aus der Sozialhilfe orientiert und der Bund den darüber hinausgehenden Anteil übernimmt. Der Bund hat allerdings bislang keinerlei Signale erkennen lassen, wann und auf welchen rechnerischen Grundlagen er mit den Kommunen in die notwendigen Beratungen eintreten will.

 

II. Hartz IV - Kosten im Kreishaushalt

 

1. Aufwand im Jahr 2005

 

Die Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis - ABO ist organisatorisch so aufgestellt, dass die im Rahmen von Hartz IV anfallenden Bundesaufgaben, wie die Abwicklung der Transferleistungen Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige und Sozialgeld für Familienangehörige, die aktivierenden Maßnahmen zur Integration in Beschäftigung sowie die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zusammen mit den kommunalen Aufgaben, dies sind im Wesentlichen die Leistungen für Unterkunft und Heizung, zur Erstausstattung von Wohnung und Bekleidung sowie für mehrtägige Klassenfahrten, im Interesse der zu Betreuenden ganzheitlich wahrgenommen werden. Die anfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung werden dem Ostalbkreis monatlich in Rechnung gestellt.

 

Im Jahr 2005 hat der Ostalbkreis auf der Grundlage dieses Verfahrens der ABO bzw. dem Bund Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von insgesamt 21.122.014,64 erstattet.

 

 

 

 

 


Der Nettomehraufwand des Ostalbkreises für Hartz IV stellte sich in 2005 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung  21.122.014,64 €

abzüglich Bundesbeteiligung 29,1%      6.146.506,26 €

abzüglich Erstattung Land aus erspartem Wohngeld      853.307,00 €

 

      14.122.201,38 €

 

zuzüglich nicht revisionsfähige, vom Ostalbkreis       674.053,86 €

vollständig zu tragende Kosten (z. B. Umzugskosten,

 Mietkautionen, einmalige Bedarfe)

 

      14.796.255,24 €

 

abzüglich ersparte Personalkosten      1.375.000,00 €

abzüglich Ersparnis bei der Sozialhilfe   12.262.420,00 €

      

 

Mehraufwand durch Hartz IV     1.158.835,24 €

 

 

2. Kostenkalkulation für 2006

 

Bei den Berechnungen der Kosten für Hartz IV für den Haushaltsplan 2006, war die Verwaltung im Herbst 2005 von einer durchschnittlichen Zahl von Bedarfsgemeinschaften in Höhe von 6.600 ausgegangen.

 

Zwischenzeitlich ist die Zahl der Hartz IV - Leistungsempfänger bundesweit deutlich angestiegen. Derzeit erhalten im Ostalbkreis rund 7.400 Bedarfsgemeinschaften finanzielle Leistungen von der ABO. Der Bundesgesetzgeber hat zwar zwischenzeitlich Änderungen im Bereich des Arbeitslosengeld II beschlossen, von denen insbesondere Empfänger unter 25 Jahren betroffen sind. Bislang ist jedoch nicht absehbar, in welchem Umfang sich diese Veränderung reduzierend auf die Gesamtkosten auswirkt.

 

Die aktuelle Hochrechnung der Verwaltung, die für die letzte Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses gefertigt wurde, geht unter Berücksichtigung der o. a. deutlichen Steigerung bei der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und den ebenfalls auf breiter Front angezogenen Aufwendungen für Heizung im Jahr 2006 von einem Nettomehraufwand in Höhe von ca. 3 Mio. € aus.

 

 

 

 

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Siehe Ziffer II

Anlagen:

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Dezernent __________________________________________________

 Rettenmaier

Dezernat II __________________________________________________

 Hubel

Landrat __________________________________________________

 Pavel