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Vorlage - 049/06  

 
 
Betreff: Kostenentwicklung beim SGB II (Hartz IV)
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V   
Beratungsfolge:
Kreistag Vorberatung
16.05.2006 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I. Ausgangangssituation und Allgemeines

 

 

1. Bundesweite Kostenexplosion bei Hartz IV im Jahr 2005

 

Die Ausgaben der öffentlichen Gesamthaushalte für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe uns und Sozialhilfe (Hartz IV) sind im Haushaltsjahr 2005 geradezu explodiert. Statt rund 38,3 Millionenrd.. € im Jahre 2004 für das alte System (Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) mussten Bund und Kommunen nach der Reform ca. 51,5 MillMrd. € aufwenden. Dies entspricht einer Steigerung um glatt ein Drittel binnen Jahresfrist.

 

Die Kommunen sind von denr Hartz IV - Kosten über die Wohnkosten der Empfänger von Arbeitslosengeld II betroffen, an denen sich der Bund im Jahr 2005 mit 29,1% oder 3,55 Mrd.illionen. € beteiligte.

 

2. Kompromissregelung im Kostenstreit

 

Nach zähem Ringen hatten sich Bund, Länder und Kommunen darauf verständigt, dass sich der Bund für 2005 und 2006 mit jeweils 29,1% an den Kosten der Unterkunft und Heizung beteiligt. Eine entsprechende Verabredung wurde im Koalitionsausschuss am 08.12.2005 festgelegtgetroffen. Zuvor hatte es heftige Auseinandersetzungen darüber gegeben, welche Gründe für die immensen Kostensteigerungen der bei Hartz IV maßgeblich sind und wie weit die Kommunen tatsächlich über die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe entlastet- bzw. belastet werden. Der Bund hatte in seinen Berechnungen zunächst unterstellt, als dassob es auch ohne Hartz IV im Jahre 2005 zu einer exorbitanten Ausgabensteigerung in der kommunalen Sozialhilfe um etwa 30% gekommen wäre und diese „erdachte“ Ausgabenexplosion den Kommunen als Einsparung angerechnet. Durch dieses rein fiktive Vorgehen gelangte er zur Annahme, dass die Kommunen im Jahre 2005 um knapp 13 Mill.ionenrd. € und im Jahre 2006 sogar um 13,76 Mill.ionenrd. € entlastet würden. Dieser fiktive Berechnungsmethode, der die Kommunen heftig widersprochen haben, ist durch die ersatzlose Aufhebung der sogenannten „Revisionsformel“ nunmehr der Boden entzogen worden.gegenstandslos.

 

3. Finanzierung von Hartz IV ab dem Jahr 2007

 

Mit der Festlegung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 29,1% für die Jahre 2005 und 2006 haben die Kommunen Ende letzten Jahres einen Teilerfolg bei den Verhandlungen um die Kosten von Hartz IV erzielen können. Nach der Gesetzesänderung ist nun die Frage zu klären, wie sich die Höhe des Bundesanteils für das kommende Jahr und die Jahre darauf bemisst. Der Bund hatte dazu bereits im Dezember 2006 2005 angekündigt, mit den Kommunen unverzüglich Gespräche aufzunehmen.

 

Bislang ist völlig unklar, wie die Höhe des Bundesanteils festgestellt werden soll. Von kommunaler Seite sind dazu bereits Vorüberlegungen angestellt worden, die auf der Grundlage derErgebnissen der sogenannten „Kommunaldatenerhebung“ angestellt aufbauenwurden. Weil die vom Bund bislang veröffentlichten Zahlen und Daten zur Kostensituation bei Hartz IV im in gravierendem Umfang von den Stadt- und Landkreisen bezogenen Erhebungen abweichen, Erhebungen der Stadt- und Landkreise abweichen, hatten sich die Kommunalen Spitzenverbände 2005 darauf verständigt, bundesweit eine Kommunaldatenerhebung anzustellen, die mit DatenZahlen, die unmittelbar aus dem Verwaltungsvollzug vor Ort gewonnen werden, zuverlässig die tatsächlich eingetretenen kommunalen Be- und Entlastungen aus dem Weggang Wegfall von Sozialhilfeaufgaben und der Übertragung neuer SGB II - Aufgaben abgeltenabbildet. Die Ergebnisse der monatlich fortgesetzten und nach wie vor  andauernden Kommunaldatenerhgebung werden durch die Geschäftsstellen der Kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene zusammengeführt und in einem gemeinsamen Arbeitskreis auf Bundesebene aufgearbeitet. Nach den Ergebnissen dieser bundesweiten Kommunaldatenerhebung Erhebung hatte sich für das gesamte Jahr 2005 ein notwendiger Finanzierungsanteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 4,07 Mill.ionenrd. € oder 34,4% ergeben, unter Berücksichtigung des vom Bund zugesagten Entlastungsbetrages von 2,5 Mrd. €..

 

Für die Finanzausstattung der Kommunen ist die Höhe des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung für die kommenden Jahre von entscheidender Bedeutung. Die zugesagte Entlastung um 2,5 Mill.ionenrd.    muss gesichert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Landkreistag der Bundesregierung von vor wenigen Wochen vorgeschlagen, ab 2007 die Wohnkosten für Bezieher von Arbeitslosengeld II dauerhaft so aufzuteilen, dass die Kreise und die kreisfreien Städte einen Festbetrag tragen, der sich an den Entlastungen aus der Sozialhilfe orientiert und der Bund den darüber hinausgehenden Anteil übernimmt.

 

Der Bund hat allerdings bislang keinerlei Signale erkennen lassen, wann und auf welchen rechnerischen Grundlagen er mit den Kommunen in die notwendigen Beratungen eintreten will.

 

II. Hartz IV - Kosten im Kreishaushalt

 

1. Jahrezahlen Aufwand im Jahr 2005

 

Die Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis - ABO ist organisatorisch so aufgestellt, dass die im Rahmen von Hartz IV anfallenden Bundesaufgaben, folgende sindwie : Ddie Abwicklung der Transferleistungen Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige und Sozialgeld für Familienangehörige, die aktivierenden Maßnahmen zur Integration in Beschäftigung sowie die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zusammen mit den kommunalen Aufgaben, dies sind im wesentlichen Wesentlichen die Leistungen für Unterkunft und Heizung, zur Erstausstattung von Wohnung und Bekleidung sowie für mehrtägige Klassenfahrten, im Interesse der zu Betreuenden ganzheitlich wahrgenommen werden. Die anfallenden Kosten für Unterkunft und Heizung werden dem Ostalbkreis monatlich in Rechnung gestellt.

 

Im Jahr 2005 hat der Ostalbkreis auf der Grundlage dieser dieses Rechnungsstellung Verfahrens der ABO bzw. dem Bund Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von insgesamt 21.122.014,64  geleistet.erstattet.

 

 

 

 

 


Der Nettomehraufwand des Ostalbkreises für Hartz IV stellte sich in 2005 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung                 21.122.014,64 €

abzüglich Bundesbeteiligung 29,1%                            6.146.506,26 €

abzüglich Erstattung Land aus erspartem Wohngeld         853.307,00 €

 


Zwischensumme                                                          14.122.201,38 €

 

zuzüglich nicht revisionsfähige, vom  KostenOstalbkreis                         674.053,86 €

vollständig zu tragende Kosten (z. B. Umzugskosten,

 Mietkautionen, einmalige

Bedarfe)

 


Zwischensumme                                                          14.796.255,24 €

 

abzüglich ersparte Personalkosten                                         1.375.000,00 €

abzüglich Ersparnis bei der Sozialhilfe                       112.262.420,00 €

                         

 

Mehraufwand durch Hartz IV                                   1.158.835,24 €

 

 

2. Kostenkalkulation für 2006

 

Bei den Berechnungen der Kosten für Hartz IV bei der Erstellung desfür den Haushaltsplanes 2006, war die Verwaltung im Herbst 2005 von einer durchschnittlichen Zahl von Bedarfsgemeinschaften in Höhe von 6.600 ausgegangen.

 

Zwischenzeitlich ist die Zahl der Hartz IV - Leistungsempfänger bundesweit deutlich angestiegen. Derzeit erhalten im Ostalbkreis rund 7.3400 Bedarfsgemeinschaften finanzielle Leistungen von der ABO. Der Bundesgesetzgeber hat zwar zwischenzeitlich Änderungen im Bereich des Arbeitslosengeld II beschlossen, von denen insbesondere Empfänger unter 25 Jahren betroffen sind. Die Regelung trat erst zum 01.04.2006 in Kraft. Bislang ist unklarjedoch nicht absehbar, in welcherm HöheUmfang sich diese Veränderung reduzierend auf die Gesamtkosten auswirkt.

 

Die aktuelle Hochrechnung der Verwaltung, die für die letzte Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses gefertigt wurde, geht unter Berücksichtigung der o. a. deutlichen Steigerung bei der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und den ebenfalls auf breiter Front angezogenen Aufwendungen für Heizung im Jahr 2006 von einem Nettomehraufwand in Höhe von ca. 3 Mio. € aus.nunmehr von Kosten für Unterkunft und Heizung im Jahr 2006 in Höhe von .......... € aus. Unter Zugrundelegung der unter Ziffer 1 dargestellten Einnahme- und Ausgabepositionen, ergibt sich ein Nettomehraufwand in Höhe von 3 Millionen €.

 

 

 

 

 

 

    

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Siehe Ziffer II

Anlagen:

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Dezernent                   __________________________________________________

                   Rettenmaier

Dezernat II                   __________________________________________________

                   Hubel

Landrat                   __________________________________________________

                   Pavel