Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangangssituation und Allgemeines
1. Bundesweite Kostenexplosion bei Hartz IV
im Jahr 2005
Die Ausgaben der öffentlichen
Gesamthaushalte für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe uns
und
Sozialhilfe (Hartz IV) sind im Haushaltsjahr 2005 geradezu explodiert.
Statt rund 38,3 Millionenrd..
€ im Jahre 2004 für das alte System (Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) mussten
Bund und Kommunen nach der Reform ca. 51,5 MillMrd. €
aufwenden. Dies entspricht einer Steigerung um glatt ein Drittel binnen
Jahresfrist.
Die Kommunen sind von denr
Hartz IV - Kosten
über die Wohnkosten der Empfänger von Arbeitslosengeld II betroffen, an denen
sich der Bund im
Jahr 2005 mit 29,1% oder 3,55 Mrd.illionen.
€ beteiligte.
2. Kompromissregelung im Kostenstreit
Nach zähem Ringen hatten sich
Bund, Länder und Kommunen darauf verständigt, dass sich der Bund für 2005 und
2006 mit jeweils 29,1% an den Kosten der Unterkunft und Heizung beteiligt. Eine
entsprechende Verabredung wurde im Koalitionsausschuss am 08.12.2005 festgelegtgetroffen.
Zuvor hatte es heftige Auseinandersetzungen darüber gegeben, welche Gründe für
die immensen
Kostensteigerungen der bei Hartz
IV maßgeblich sind und wie weit die Kommunen tatsächlich über die
Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe entlastet- bzw. belastet
werden. Der Bund hatte in seinen Berechnungen zunächst unterstellt, als
dassob
es auch ohne Hartz IV im Jahre 2005 zu einer exorbitanten Ausgabensteigerung in
der kommunalen Sozialhilfe um etwa 30% gekommen wäre und diese „erdachte“
Ausgabenexplosion den Kommunen als Einsparung angerechnet. Durch dieses rein
fiktive Vorgehen gelangte er zur Annahme, dass die Kommunen im Jahre 2005 um
knapp 13 Mill.ionenrd. € und
im Jahre 2006 sogar um 13,76 Mill.ionenrd. €
entlastet würden. Dieser
fiktive Berechnungsmethode, der die Kommunen heftig widersprochen haben,
ist durch die ersatzlose Aufhebung der sogenannten „Revisionsformel“ nunmehr der
Boden entzogen worden.gegenstandslos.
3. Finanzierung von Hartz IV
ab dem Jahr 2007
Mit der Festlegung des
Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 29,1% für
die Jahre 2005 und 2006 haben die Kommunen Ende letzten Jahres einen
Teilerfolg bei den Verhandlungen um die Kosten von Hartz IV erzielen
können. Nach der Gesetzesänderung ist nun die Frage zu klären, wie sich die
Höhe des Bundesanteils für das kommende Jahr und die Jahre darauf bemisst. Der
Bund hatte dazu bereits im Dezember 2006 2005 angekündigt,
mit den Kommunen unverzüglich Gespräche aufzunehmen.
Bislang ist völlig unklar, wie
die Höhe des Bundesanteils festgestellt werden soll. Von kommunaler Seite sind
dazu bereits Vorüberlegungen angestellt worden, die auf der Grundlage derErgebnissen
der sogenannten
„Kommunaldatenerhebung“ angestellt aufbauenwurden.
Weil die vom Bund bislang veröffentlichten Zahlen und Daten zur Kostensituation
bei Hartz IV im in gravierendem
Umfang von den Stadt- und Landkreisen bezogenen Erhebungen
abweichen, Erhebungen der Stadt- und Landkreise abweichen, hatten
sich die Kommunalen Spitzenverbände 2005 darauf verständigt, bundesweit eine
Kommunaldatenerhebung anzustellen, die mit DatenZahlen, die
unmittelbar aus dem Verwaltungsvollzug vor Ort gewonnen werden, zuverlässig die
tatsächlich eingetretenen kommunalen Be- und Entlastungen aus dem Weggang
Wegfall
von Sozialhilfeaufgaben und der Übertragung neuer SGB II - Aufgaben abgeltenabbildet. Die
Ergebnisse der monatlich fortgesetzten und nach wie vor andauernden Kommunaldatenerhgebung
werden durch die Geschäftsstellen der Kommunalen Spitzenverbände auf
Landesebene zusammengeführt und in einem gemeinsamen Arbeitskreis auf
Bundesebene aufgearbeitet. Nach den Ergebnissen dieser bundesweiten Kommunaldatenerhebung
Erhebung
hatte sich für das gesamte Jahr 2005 ein notwendiger Finanzierungsanteil
des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 4,07 Mill.ionenrd. € oder
34,4% ergeben,
unter Berücksichtigung des vom Bund zugesagten Entlastungsbetrages von 2,5 Mrd.
€..
Für die Finanzausstattung der
Kommunen ist die Höhe des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und
Heizung für die kommenden Jahre von entscheidender Bedeutung. Die zugesagte
Entlastung um 2,5 Mill.ionenrd. € muss gesichert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche
Landkreistag der Bundesregierung von vor wenigen
Wochen vorgeschlagen, ab 2007 die Wohnkosten für Bezieher von Arbeitslosengeld
II dauerhaft so aufzuteilen, dass die Kreise und die kreisfreien Städte einen
Festbetrag tragen, der sich an den Entlastungen aus der Sozialhilfe orientiert
und der Bund
den darüber hinausgehenden Anteil übernimmt.
Der Bund hat allerdings bislang
keinerlei Signale erkennen lassen, wann und auf welchen rechnerischen
Grundlagen er mit den Kommunen in die notwendigen Beratungen eintreten will.
II. Hartz IV
- Kosten im Kreishaushalt
1. Jahrezahlen Aufwand im Jahr 2005
Die
Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis - ABO ist organisatorisch
so aufgestellt, dass die im Rahmen von Hartz IV anfallenden Bundesaufgaben, folgende
sindwie : Ddie
Abwicklung der Transferleistungen Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige und
Sozialgeld für Familienangehörige, die aktivierenden Maßnahmen zur
Integration in Beschäftigung sowie die Beiträge zur Kranken- und
Rentenversicherung zusammen mit den kommunalen Aufgaben, dies sind im wesentlichen
Wesentlichen
die Leistungen für Unterkunft und Heizung, zur Erstausstattung von
Wohnung und Bekleidung sowie für mehrtägige Klassenfahrten, im Interesse
der zu Betreuenden ganzheitlich wahrgenommen werden. Die anfallenden Kosten für
Unterkunft und Heizung werden dem Ostalbkreis monatlich in Rechnung gestellt.
Im Jahr 2005
hat der Ostalbkreis auf der Grundlage dieser dieses Rechnungsstellung
Verfahrens
der ABO bzw.
dem Bund Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von insgesamt
21.122.014,64
€
geleistet.erstattet.
Der Nettomehraufwand des
Ostalbkreises für Hartz IV stellte sich in 2005 wie folgt dar:
Gesamtkosten für Unterkunft und Heizung 21.122.014,64 €
abzüglich Bundesbeteiligung 29,1% 6.146.506,26 €
abzüglich Erstattung Land aus erspartem Wohngeld
853.307,00 €
Zwischensumme 14.122.201,38
€
zuzüglich nicht
revisionsfähige, vom KostenOstalbkreis 674.053,86 €
vollständig zu
tragende Kosten (z. B. Umzugskosten,
Mietkautionen, einmalige
Bedarfe)
Zwischensumme 14.796.255,24
€
abzüglich ersparte Personalkosten 1.375.000,00 €
abzüglich Ersparnis bei der Sozialhilfe 112.262.420,00 €

Mehraufwand durch Hartz IV
1.158.835,24 €
2.
Kostenkalkulation für 2006
Bei den
Berechnungen der Kosten für Hartz IV bei der Erstellung desfür den Haushaltsplanes 2006, war die Verwaltung
im Herbst 2005 von einer durchschnittlichen Zahl von Bedarfsgemeinschaften in
Höhe von 6.600 ausgegangen.
Zwischenzeitlich
ist die Zahl der Hartz IV - Leistungsempfänger bundesweit deutlich angestiegen.
Derzeit erhalten im Ostalbkreis rund 7.3400
Bedarfsgemeinschaften finanzielle Leistungen von der ABO. Der Bundesgesetzgeber
hat zwar zwischenzeitlich Änderungen im Bereich des Arbeitslosengeld II
beschlossen, von denen insbesondere Empfänger unter 25 Jahren betroffen
sind. Die
Regelung trat erst zum 01.04.2006 in Kraft. Bislang ist unklarjedoch nicht
absehbar,
in welcherm HöheUmfang sich diese Veränderung reduzierend auf die
Gesamtkosten auswirkt.
Die aktuelle
Hochrechnung der Verwaltung, die für die letzte Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses
gefertigt wurde, geht unter Berücksichtigung der o. a. deutlichen
Steigerung bei der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und den ebenfalls auf breiter
Front angezogenen Aufwendungen für Heizung im Jahr 2006 von einem
Nettomehraufwand in Höhe von ca. 3 Mio. € aus.nunmehr von
Kosten für Unterkunft und Heizung im Jahr 2006 in Höhe von .......... € aus.
Unter Zugrundelegung der unter Ziffer 1 dargestellten Einnahme- und
Ausgabepositionen, ergibt sich ein Nettomehraufwand in Höhe von 3 Millionen €.