Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis vom Handlungskonzept der Landkreisverwaltung zur Bewertung der Personalstellen im Geschäftsbereich Soziales. - 2 -
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation Durch die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) - und die Reform des Sozialhilferechts bei gleichzeitiger Einordnung der Sozialhilfe und der Grundsicherung in das Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) - zum 01.01.2005 ergaben sich für den Geschäftsbereich Soziales weitreichende Veränderungen. Bedürftige Personen, welche zwischen 15 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig sind, erhalten seit diesem Zeitpunkt Leistungen nach dem SGB II und werden von der abo betreut. Bedürftigen, welche unter 65 Jahre alt sind und keine Leistungen nach dem SGB II erhalten können, weil sie z.B. vorübergehend nicht erwerbsfähig sind, gewährt der Geschäftsbereich Soziales weiterhin Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Personen, welche über 65 Jahre alt oder im Sinne des Rentenrechts dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten bei Bedürftigkeit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Parallel hierzu wurden die Landeswohlfahrtsverbände Württemberg-Hohenzollern und Baden zum 31.12.2004 aufgelöst. Die bislang von den Landeswohlfahrtsverbänden wahrgenommenen Aufgaben wurden zum Großteil auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und die Landesblindenhilfe. Diese Änderungen hatten sowohl Auswirkungen auf die Organisation des Geschäftsbereichs Soziales als auch auf die Bewertung der Stellen in diesem Bereich. Deshalb wurde die Landkreisverwaltung gebeten, dem Verwaltungs- und Finanzausschuss einen Sachstandsbericht und ein Handlungskonzept insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Stellenbewertungen vorzulegen.
- 2 -
Bis zum 31.12.2004 stellte sich die Organisation des Geschäftsbereichs Soziales wie folgt dar (die von der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen betroffenen Sachgebiete sind gelb markiert):
- 2 -
Aktuell stellt sich die Organisation des Geschäftsbereichs Soziales folgendermaßen dar:
- 2 -
II. Organisatorische Änderungen im Geschäftsbereich Folgende organisatorische Änderungen wurden im Geschäftsbereich Soziales vorgenommen:
Im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform wurde die Aufgabe „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ auf den Ostalbkreis übertragen. Dieser Bereich wurde als Sachgebiet „Eingliederungshilfe“ in den Geschäftsbereich Soziales integriert.
Die zum 01.01.2005 von den Landeswohlfahrtsverbänden auf den Ostalbkreis übergegangene Aufgabe „Blindenhilfe“ wird von zwei Mitarbeiterinnen aus dem Bereich „Hilfe in Einrichtungen“ wahrgenommen.
Bis zum 31.12.2004 erfolgte die Fallbearbeitung im Bereich der offenen Hilfe durch ein Sachbearbeiterteam, bestehend aus einem Sachbearbeiter im gehobenen Dienst (sogenannter erster Sachbearbeiter) und einem Hilfssachbearbeiter. Der Hilfssachbearbeiter war vor allem für die Bearbeitung von einmaligen Beihilfen zuständig. Diese entfallen bei der Hilfegewährung im Rahmen des SGB XII bis auf wenige Ausnahmen, so dass wieder zur Fallbearbeitung durch einen Einzelsachbearbeiter übergegangen wurde.
Bis zum 31.03.2005 wurden Widersprüche, welche gegen Entscheidungen aus den Bereichen „Offene Hilfe“ sowie „Hilfe in Einrichtungen“ eingelegt worden waren, von einer separaten Widerspruchsstelle bearbeitet (50 %-Stelle). In der Vergangenheit entfielen die Widersprüche zum überwiegenden Teil auf Entscheidungen über die Gewährung von einmaligen Beihilfen. Da diese im SGB XII bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft wurden, war zu erwarten, dass die Widerspruchsstelle nicht mehr ausgelastet sein wird. Seit dem 01.04.2005 werden die Widersprüche aus den Bereichen „Offene Hilfe“ und „Hilfe in Einrichtungen“ daher wieder von den Sachbearbeitern selbst bearbeitet.
Der Fürsorge-Außendienst, welcher bei jedem Neuantrag und zur Missbrauchskontrolle Hausbesuche bei Hilfebedürftigen im Bereich der „Offenen Hilfe“ durchführte, wurde zum 01.03.2006 bis auf eine 25 %-Stelle aufgelöst. Diese wird in Kürze in den Gemeinsamen Außendienst der abo integriert, der auch Hausbesuche bei Bedürftigen durchführt, die Leistungen nach dem SGB XII benötigen.
Mit der Eingliederung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in das SGB XII wurde dieses eigenständige Sachgebiet aufgelöst und in das Sachgebiet „Offene Hilfe“ integriert.
Seit dem 01.04.2005 müssen die Anträge auf Rundfunk- oder Telefongebührenbefreiung direkt bei der GEZ bzw. in den T-Punkten gestellt werden.
III. Bereits erfolgte Neubewertung von Stellen Die organisatorischen Änderungen hatten Auswirkungen auf die Aufgaben der Mitarbeiter und die Inhalte der einzelnen Stellen. Daher wurde mit einer Neubewertung der Stellen im Geschäftsbereich Soziales begonnen. Im März 2006 wurden zunächst die Stellen der Sachbearbeiter im Bereich der „Offenen Hilfe“ bewertet. Alle Sachbearbeiter nehmen - bis auf wenige Unterschiede, welche für die Bewertung unerheblich waren - die selben Aufgaben wahr. Die Stellen der Beamten wurden nach A 10 bewertet, die Stellen der Angestellten nach Vb BAT. Dies entspricht der bisherigen Bewertung der Stellen der sogenannten ersten Sachbearbeiter im Bereich der „Offenen Hilfe“. Zwar hat sich im Bereich der „Offenen Hilfe“ zum 01.01.2005 das Klientel geändert - arbeitsfähige Hilfesuchenden erhalten seit diesem Zeitpunkt Leistungen von der abo - doch der Umfang der zu prüfenden Sachverhalte und der damit verbundene rechtliche Schwierigkeitsgrad für die Hilfegewährung unterscheiden in den wesentlichen Punkten (Einkommens- und Vermögensprüfung, Geltendmachung von vorrangigen Ansprüchen) die Sachbearbeitung in der abo bzw. im Geschäftsbereich Soziales kaum. Aufgrund des zuweilen „schwierigen“ Klientels bei der abo wird die dortige Sachbearbeitung als die „schwierigere“ empfunden. Dies betrifft im eigentlichen Sinn nur die äußeren Bedingungen bzw. die emotionale Seite. Auch im Geschäftsbereich Soziales bei der Landkreisverwaltung darf die emotionale Seite bei der Sachbearbeitung im Bereich der „Offenen Hilfe“ nicht unterschätzt werden. Die Leistungen sind hier unter anderem an nicht arbeitsfähige, psychisch kranke, behinderte oder suchtkranke Hilfesuchende zu gewähren. Familiäre Probleme, Mietschulden sowie Zahlungsrückstände bei Krankenkassen und Energieversorgungsunternehmen führen bei der Betreuung der Leistungsberechtigten daher auch häufig zu emotionsgeladenen Konflikten.
IV. Weiteres Vorgehen Stellenbewertungen im Geschäftsbereich Soziales In den Sachgebieten „Eingliederungshilfe“ sowie „Hilfe in Einrichtungen“ werden in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 weitere Neubewertungen der Stellen erfolgen. Damit werden bis voraussichtlich Dezember 2006 die Stellenbewertungen im Geschäftsbereich Soziales der neuen Organisationsstruktur angepasst sein. Bereits jetzt erfolgt die Wiederbesetzung von Stellen so, dass die Besoldung bzw. Vergütung der Mitarbeiter dem mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Bewertungsergebnis entspricht. Als Indiz hierfür werden auch die Ergebnisse von Stellenbewertungen bei anderen Landkreisen herangezogen. Stellenbewertungen im Bereich der abo Von den Mitarbeitern der abo wurden zwischenzeitlich Stellenbeschreibungen angefordert. Derzeit stellt sich die Vergütungs- bzw. Besoldungssituation der beim Landkreis angestellten Beschäftigten im Bereich der abo wie folgt dar: - Teamleiter: A 11 - Sachbearbeiter Unterhalt: A 11 bzw. A 10 - Fallmanager: A 11 bzw. IVb BAT - Sachbearbeiter Leistungsgewährung: die Besoldung erfolgt derzeit noch sehr uneinheitlich von A 6 bis A 10, Angestellte werden nach Vb BAT vergütet - Außendienstmitarbeiter: A 8 bzw. Vb BAT.
Das Bewertungsverfahren für die Stellen bei der abo soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein. Ein Indiz dafür, dass die bisherige Eingruppierung der Mitarbeiter dem künftigen Bewertungsergebnis entspricht, ist der Vergleich mit dem Landkreis Ludwigsburg, der die Stellenbewertungen im Bereich der Arbeitsgemeinschaft erst kürzlich abgeschlossen hat und zu folgendem Ergebnis kam: - Teamleiter: A 12 - Sachbearbeiter Unterhalt: A 11 - Sachbearbeiter Leistungsgewährung: A 10 - Fallmanager: Vergütungsgruppe IVb TV Sozial- und Erziehungsdienst.
Finanzierung und Folgekosten
Eventuell aus der Neubewertung resultierende Höhergruppierungen sind im Rahmen des Personalbudgets zu finanzieren. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||