Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Kenntnisnahme 1
Sachverhalt/Begründung
Am 01.01.2005 ist das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) in Kraft getreten. In mehreren Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde darüber berichtet, zuletzt am 18.07.2005.
Das Gesetz verpflichtet insbesondere zum bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter. Außerdem ist für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten. Kindertagespflege wird als gleichwertiges Angebot betrachtet.
Der Gesetzgeber hat Mindestbedarfskriterien für die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren vorgegeben. Demnach sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten, wenn die Erziehungsberechtigten
- einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, - sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden, - an einer Eingliederungsmaßnahme nach Hartz IV teilnehmen oder wenn - ohne diese Leistung eine dem Wohl des Kindes entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.
Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 05.04.2005 auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschlossen, von der gesetzlich vorgesehenen Übergangsregelung Gebrauch zu machen. Damit ist die Verpflichtung zum Ausbau der o. g. Angebote spätestens ab dem 01.10.2010 zu erfüllen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gleichzeitig verpflichtet, für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zu beschließen und jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen.
Im Jahr 2005 wurde aufgrund der Kurzfristigkeit und vieler Unklarheiten von einer Erhebung bei den Stadt- und Landkreisen abgesehen.
II. Bisherige Umsetzungsschritte im Ostalbkreis
Am 01.07.2005 fand im Landratsamt Aalen eine Informationsveranstaltung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg für alle Städte und Gemeinden des Ostalbkreises und des Landkreises Heidenheim statt.
Die Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes im Ostalbkreis mit Vertreterinnen und Vertretern der Großen Kreisstädte, der Bürgermeistersprengel, der kirchlichen Fachberatungsstellen für Kindertagesstätten, des Vereins P.A.T.E. und der Landkreisverwaltung hat am 19.09.2005 unter Vorsitz von Sozialdezernent Rettenmaier ihre Arbeit aufgenommen. In einem ersten Schritt wurde bei den Städten und Gemeinden sowie beim Verein P.A.T.E eine Bestandserhebung durchgeführt. Des weiteren befasste sich die Arbeitsgruppe schwerpunktmäßig mit den Möglichkeiten der Bedarfsplanung. Die Ergebnisse wurden den Städten und Gemeinden als Empfehlung mitgeteilt.
III. Aktueller Stand
Die kreisweite Arbeitsgruppe hat auf der Grundlage der Ergebnisse der Bestandserhebung Vorschläge für die Bedarfsermittlung erarbeitet. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren sich darin einig, dass die Bedarfsplanung grundsätzlich den Städten und Gemeinden überlassen werden soll. Die Versorgungsquote muss kommunalpolitisch festgelegt werden. Dennoch wurde beschlossen, einen Bedarfskorridor zu empfehlen.
Die landesweite Empfehlung sieht einen Bedarfskorridor von 6 % bis 20 % vor. Der niedrige Prozentsatz entspricht dem derzeitigen durchschnittlichen Versorgungsgrad in Baden-Württemberg. Der höhere Prozentsatz orientiert sich an der Quote der erwerbstätigen Frauen mit Kindern unter drei Jahren in Baden-Württemberg.
Abweichend von dieser Empfehlung schlägt die Arbeitsgruppe einen Bedarfskorridor im Ostalbkreis von 5 % bis 10 % vor.
Eine exakte Berechnung oder Herleitung des Bedarfs anhand von statistischen Daten ist (derzeit) nicht möglich. Aus diesem Grund empfiehlt die Arbeitsgruppe neben der Orientierung am o. g. Bedarfskorridor auch folgende Möglichkeiten der Bedarfsermittlung.
Schaffung von Angeboten und Beobachtung der Inanspruchnahme
Der Bedarf kann unter anderem dadurch festgestellt werden, indem Angebote für unter 3-jährige zunächst in begrenzter Form geschaffen und dann bei Bedarf ausgebaut werden. Die Inanspruchnahme bzw. Nachfrage gibt Aufschluss über den vorhandenen Bedarf.
Es könnten z. B. freie Kapazitäten in Kindergärten, die es in den kommenden Jahren immer mehr geben wird, für unter 3-jährige genutzt werden. Dies wird im Ostalbkreis in mehreren Einrichtungen bereits erfolgreich praktiziert.
Elternanhörung im Rahmen einer kommunalen Veranstaltung
Die Bürger könnten über die Presse bzw. Gemeindeblätter informiert werden und interessierte Eltern zu einer Gesprächsrunde („Hearing“) eingeladen werden. Eine solche Veranstaltung bietet eine gute Gelegenheit, den konkreten Bedarf mit dem betroffenen Personenkreis zu erörtern.
Schätzung eines Versorgungsziels auf der Grundlage des aktuellen Versorgungsgrads
Das Kindertagesbetreuungsangebot vor Ort stellt einen wichtigen Standortfaktor dar, insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit von Elternschaft und Beruf. Diese wiederum setzt Betreuungsplätze für Kinder voraus. Diese Tatsache sollte bei der kommunalpolitischen Festlegung eines Versorgungsziels berücksichtigt werden.
Umfrage bei Haushalten mit Kleinkindern
Die Arbeitsgruppe stellte einschränkend fest, dass der relativ hohe Aufwand einer schriftlichen Umfrage oft in keinem Verhältnis zum Ergebnis steht. Die Bekundung eines Interesses ist nicht zwangsläufig identisch mit dem konkreten Bedarf. Wichtig bei einer Umfrage ist daher vor allem die klare Benennung der Rahmenbedingun-gen (z. B. Betreuungszeiten, Kosten).
In der zweiten Februarhälfte wurden die Stadt- und Landkreise vom Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg über die statistischen Erhebungen des Landes zum Stichtag 15.03.2006 informiert. Im Schreiben des Sozialministeriums wird nochmals verdeutlicht, warum eine Mitteilung der Daten zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes erforderlich ist. Statistische Daten seien für die Planung, Steuerung und Umsetzung politischer Ziele von sehr großer Bedeutung. Dies gelte auch für das Tagesbetreuungsausbaugesetz, dessen Übergangsregelung deshalb mit einer Berichtspflicht zum aktuellen Bedarf und dem Ausbaustand jeweils zum 15. März eines Jahres verbunden ist. Insbesondere für die aktuell anstehenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2007/2008 seien diese aktuellen Daten eine unverzichtbare Diskussions- und Entscheidungsgrundlage, damit ausreichend Mittel für die Zuwendungen des Landes an Kinderkrippen und für die Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden können. Diese Mittel kommen letztlich auch den Kommunen zugute.
Das Sozialministerium weist außerdem darauf hin, dass alternativ zu den Daten zum Stichtag 15.03.2006 gegebenenfalls auch auf Zahlen zum 31.12.2005 sowie die auf Schätzungen zurückgegriffen werden kann. Da der Ostalbkreis die Daten bereits zum Stichtag 01.10.2005 erhoben hat, haben wir uns mit dem Sozialministerium darauf verständigt, dass wir diese Zahlen an das Land weitermelden.
Das Datenblatt des Sozialministeriums ist in der Anlage beigefügt.
IV. Weiteres Vorgehen
Da die aktuelle Erhebung bei den Städten und Gemeinden noch bis Ende März läuft, werden die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfserhebung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.07.2006 vorgestellt und beraten. 1
Finanzierung und Folgekosten
Die Folgekosten für die Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes sind derzeit noch nicht einschätzbar. Anlagen
Datenblatt des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg als Grundlage für die Ermittlung der notwendigen Ausbaustufen für Betreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz.
Sichtvermerke
Geschäftsbereich__________________________________________________ JoklitschkeWeiß
Dezernent__________________________________________________ Rettenmaier
Dezernat II__________________________________________________ Hubel
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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