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Vorlage - 162/05  

 
 
Betreff: Antrag des Hörgeschädigtenzentrums St. Vinzenz Schwäbisch Gmünd auf Bezuschussung des Beratungsdienstes für Menschen mit Hörschädigung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Soziales   
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
30.11.2005 
Sitzung des Sozialausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung:

 

Der Antrag des Hörgeschädigtenzentrums St. Vinzenz Schwäbisch Gmünd auf Gewährung eines Zuschusses für den Beratungsdienst für Menschen mit Hörschädigung wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses über das Ergebnis ihrer Bemühungen hinsichtlich einer organisatorischen Verbesserung des Beratungsdienstes zu berichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Seit 01.01.2004 ist die Vinzenz von Paul gGmbH -Soziale Dienste und Einrichtungen- mit dem Hörgeschädigtenzentrum St. Vinzenz in Schwäbisch Gmünd Träger der Dienste für Menschen mit Hörschädigung in den Landkreisen Biberach, Ravensburg, Heidenheim und Ostalbkreis. Übernommen wurden die Dienste von der Caritas, die aufgrund interner Umstrukturierung und Neuorientierung einzelne Dienste in andere Trägerschaften abgab.

 

Das Hörgeschädigtenzentrum St. Vinzenz in Schwäbisch Gmünd ist seit 75 Jahren im Dienste für Menschen mit Hörschädigung. Die Übernahme der Dienste stand in dem Bestreben des Trägers, den ambulanten Bereich der Einrichtung zu stärken und einer wohnortnahen Begleitung von Menschen mit Hörschädigung gerecht zu werden. Für die Beratung von Menschen mit Hörschädigung in Schwäbisch Gmünd wurden im Hörgeschädigtenzentrum St. Vinzenz geeignete Räumlichkeiten geschaffen. Als Verwaltungshintergrund dient die bestehende Struktur des stationären Bereichs der Einrichtung. Das Einzugsgebiet der Beratungsstelle umfasst den Ostalbkreis, den Landkreis Heidenheim und kleinere Teile des Landkreises Schwäbisch Hall.

 

Der Dienst kann von Menschen mit Hörschädigung, das heißt Gehörlosen, Schwerhörigen und ertaubten Menschen in Anspruch genommen werden. Neben den Betroffenen selbst, ist die Beratung auch für Angehörige Anlaufstelle. Beide Gruppen, ertaubte und gehörlose Menschen, sind in der Kommunikation mit Hörenden auf das Lippenablesen angewiesen. Beim Ablesen von den Lippen des Gesprächspartners darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass lediglich ein Verstehen von ca. 30 % möglich ist. Im Mundbild gleichen sich einzelne Laute so sehr, dass die Unterscheidung letztendlich nur aus dem Gesamtzusammenhang erahnt werden kann. Dies führt in der Kommunikation zu häufigem Auftreten von Missverständnissen und Informationsdefiziten. Um dies zu vermeiden und um eine verbesserte Kommunikationsmöglichkeit zu gewähren, greifen diese Personengruppen auf die gebärdensprachliche Kommunikation zurück.

 

Im Auftrag des Integrationsamtes beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), arbeiten die Mitarbeiter der Beratungsdienste als Ansprechpartner für hörgeschädigte Arbeitnehmer, sowie für Arbeitgeber, die einen Menschen mit Hörschädigung in ihrem Betrieb beschäftigen. Ein weiteres Aufgabenfeld in der Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt stellt die Begleitung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle dar.

 

Zum Aufgabenfeld der Beratung für Menschen mit Hörschädigung gehören auch die Einzelfallhilfen bzw. die Familienhilfen, mit unterschiedlichsten inhaltlichen Nuancen. Termine werden vorwiegend individuell vergeben oder zu Sprechstundenzeiten wahrgenommen. Hinzu kommen Hausbesuche oder andere Vor-Ort-Termine, wie beispielsweise in der Schule. Häufig werden Anfragen auch über Fax-Kontakte abgewickelt. Die Zusammenarbeit mit Vereinen und Selbsthilfegruppen sowie Behörden, Arztpraxen, Krankenhäusern etc., bilden ebenfalls einen Schwerpunkt im Aufgabenkatalog des Beratungsdienstes. 

II. Strukturelle Veränderungen zum 01.01.2006

 

Weil der Träger bislang neben der allgemeinen sozialen Lebensberatung der Menschen mit Hörschädigung auch die berufliche Eingliederung und Begleitung hörgeschädigter Menschen übernommen hatte, wurde er bislang mit einem Anteil von ca. 35 % einer Stelle vom Integrationsamt des KVJS finanziell unterstützt. Das Integrationsamt zieht sich jedoch Ende 2005 aus der Mitfinanzierung zurück. Im Rahmen einer neuen Gesamtkonzeption für die Beratung Hörgeschädigter im Rahmen der beruflichen Rehabilitation sollen künftig spezielle Beratungsstellen direkt bei den sogenannten Integrationsfachdiensten vorgehalten werden. Für die Landkreise Ostalbkreis, Heidenheim und Alb-Donau-Kreis, sowie die Stadt Ulm, soll eine gemeinsame Stelle in Heidenheim beim dortigen Integrationsfachdienst eingerichtet werden.

 

III. Zuschussantrag des Hörgeschädigtenzentrums St. Vinzenz

   Schwäbisch Gmünd

 

Nach Wegfall der Tätigkeiten für den Integrationsfachdienst will das Hörgeschädigtenzentrum St. Vinzenz Schwäbisch Gmünd die Beratungsstelle für Menschen mit Hörschädigung mit einem Stellenumfang von ca. 50 % weiterführen. An Personal- und Sachkosten werden ca. 25.650 € pro Jahr anfallen. Der Ostalbkreis und auch der Landkreis Heidenheim wurden gebeten, jeweils 30 % der Personal- und Sachkosten zu übernehmen. Dies wären jeweils 7.695 €. 10.260 €, dies entspricht einem Anteil von 40 %, würde der Träger selbst in die Finanzierung einbringen.

 

IV. Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Verwaltung sieht in der von der Vinzenz von Paul gGmbH getragenen Beratungsstelle eine kompetente und wertvolle Hilfestellung und Unterstützung für Menschen mit Hörschädigung. Dies gilt für die begleitenden Hilfen bei  der Arbeitsplatzsuche oder am Arbeitsplatz genauso wie für die Bereiche Partnerschaft, Familie, Gesundheit oder rechtliche Hilfestellungen.

 

Nicht nachvollziehbar und in höchstem Maße ineffizient erscheint jedoch die zum 01.01.2006 anstehende Aufsplittung der Beratungsleistungen und damit auch der Trägerstruktur zwischen beruflicher Eingliederung und Begleitung einerseits und allgemeiner Sozialberatung für die übrigen Lebensfelder andererseits. Dies ist nach Meinung der Verwaltung keine optimale Konstruktion, die Menschen mit Hörschädigung, die ohnehin besondere Kommunikationsprobleme haben, vor weitere Schwierigkeiten stellen wird. Konkret werden sich Betroffene künftig, je nach Problemlage und Informationsbedarf, an zwei Sozialdienste statt wie bisher an eine Anlaufstelle, wenden müssen. Die berufsbezogenen Fragestellungen werden sich an den Integrationsfachdienst im Landkreis Heidenheim und der übrige Beratungsbedarf an den Beratungsdienst der Vinzenz von Paul gGmbH in Schwäbisch Gmünd richten müssen.

 

Nicht nur in Hinblick auf die Organisation der Beratungsdienste, sondern auch aus finanziellen Gesichtspunkten ist die anvisierte Lösung nicht akzeptabel. In Zeiten schwierigster Finanzbudgets müssen auch Beratungsdienste strukturell so ausgerichtet werden, dass sie ihre Kapazitäten in größtmöglichen Umfang für originäre Dienstleistungen an den Menschen einbringen können und möglichst wenig davon für Administration. Auch dieser Maxime trägt die vom Integrationsamt des KVJS angestrebte Veränderung nicht Rechnung.

 

Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung dieser Aspekte und Argumente Anfang Dezember ein Gespräch mit dem Integrationsamt des KVJS, dem Hörgeschädigtenzentrum St. Vinzenz Schwäbisch Gmünd und Vertretern  der anderen Landkreise und der Stadt Ulm mit dem Ziel führen, im Interesse der hörgeschädigten Menschen eine Verbesserung der Beratungssituation zu erreichen.   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

     

Anlagen:

Anlagen

 

keine

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Traub

Dezernent__________________________________________________

Rettenmaier

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel