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Antrag der Verwaltung
Mit Rücksicht auf die im Frühjahr 2006 anstehenden Strukturüberlegungen für soziale Beratungsdienste im Ostalbkreis, wird der Antrag des Evangelischen Kirchenbezirkes Aalen zurückgestellt. Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Erziehungsberatungsstellen haben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz die Aufgabe, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung zu unterstützen. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung ist die Erziehungsberatung das niederschwelligste Angebot.
Bereits im Juli 2001 haben die Träger der Ökumenischen Psychologischen Beratungsstelle in Aalen beim Ostalbkreis beantragt, den Personalkostenzuschuss ab dem Jahr 2002 von bislang 1,1 auf künftig 2,0 Personalstellen zu erhöhen. Die Träger forderten damit eine Gleichbehandlung mit den anderen Erziehungsberatungsstellen. Seit 1996 fördert der Ostalbkreis von den 2 Personalstellen nur 1,1 Stellen. Im Zuge der Übertragung der Förderung der Erziehungsberatungsstellen vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern auf die Stadt- und Landkreise zum 01.01.1995, wurde eine neue Finanzierungsgrundlage auf der Basis der geleisteten Beratungsstunden geschaffen. Bei der ökumenischen Beratungsstelle Aalen entsprach dies im Bereich der Erziehungsberatung zum damaligen Zeitpunkt einem Umfang von 1,1 Personalstellen.
Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung am 06.12.2001 den Antrag abgelehnt. Die Auswirkungen der im Jahr zuvor vorgenommenen Personalaufstockungen in den bis dahin deutlich unterversorgten Raumschaften Schwäbisch Gmünd und Ellwangen um insgesamt 2,1 Stellen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2004 hat der Kreistag beschlossen, unter anderem auch die Zuschüsse für die Erziehungsberatungsstellen um 10 % zu kürzen. Als Folge dessen mussten die Träger die Personalstellen reduzieren. Auch bei der kreiseigenen Erziehungsberatungsstelle wurde eine freigewordene Stelle seit 01.01.2003 nicht mehr besetzt.
II. Erziehungsberatung im Ostalbkreis
Das aktuelle Beratungsangebot im Ostalbkreis umfasst vier Erziehungsberatungsstellen in den Großen Kreisstädten Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen mit insgesamt 9 Personalstellen. Aalen:
- Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien Träger:Ostalbkreis Personalstellen:2,75
- Psychologische Beratungsstelle Eltern-, Jugend-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung Träger:Diözese Rottenburg-Stuttgart und Evangelischer Kirchenbezirk Aalen Personalstellen:2,0 (für Erziehungsberatung)
Schwäbisch Gmünd:
- Erziehungs- und Familienberatungsstelle Träger:St. Canisius - gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfe GmbH Schwäbisch Gmünd Personalstellen:2,95
Ellwangen:
- Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien Träger:Marienpflege - Zentrum für Jugendhilfe - Ellwangen Personalstellen:1,3 (für die öffentliche Beratung)
III. Antrag des Evangelischen Kirchenbezirkes Aalen
Mit Schreiben vom 30.09.2005 beantragt Herr Dekan Haller im Namen des Evangelischen Kirchenbezirkes Aalen die Bezuschussung einer weiteren Stelle bei der Ökumenischen Psychologischen Beratungsstelle in Aalen. Dabei handelt es sich um eine bereits vorhandene Personalstelle.
Zur Begründung führt er aus, dass der Evangelische Kirchenbezirk neben der Kürzung und Deckelung des Landkreiszuschusses auch erhebliche Kirchensteuereinbußen verkraften müsse. Die Deckelung der Zuschüsse führe zwangsläufig zu Personalreduzierungen. Der Kirchenbezirk könne die Beratungsarbeit nur weiter führen, wenn der Landkreis einen stabilen, den Personalkosten angepassten Beitrag gebe. Gelinge dies nicht, müsse der Kirchenbezirk seine Mitarbeit in der Psychologischen Beratungsstelle einstellen und den Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen. IV. Stellungnahme der Verwaltung
Seit Jahren wird in den Kreisgremien über eine stärkere Vernetzung der vielschichtigen Trägerlandschaft im Bereich der Beratungsstellen diskutiert. Auch im Sonderausschuss Aufgabenkritik des Kreistags im April 2005 wurden angesichts der Finanzproblematik der kommunalen Haushalte effektive und kostengünstige Verbundlösungen mit klaren Prioritätensetzungen bei den Beratungsdiensten eingefordert. Eine Neustrukturierung der Beratungsdienste unter Beachtung der genannten Prämissen kam bislang aufgrund der unterschiedlichsten Erwartungen und Vorstellungen nicht zustande.
Angesichts der nachvollziehbaren Kostenproblematik bei den Trägern, die sich durch gedeckelte Finanzzuweisungen des Ostalbkreises bei parallelem Rückgang eigener Finanzierungsquellen Jahr für Jahr verschärft und gleichzeitig zunehmender Nachfrage an Beratungsleistungen, hat Landrat Pavel in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.10.2005 für das Frühjahr 2006 einen Workshop mit dem Thema „Neuorganisation Sozialer Beratungsdienste im Ostalbkreis“ angekündigt. Eindeutige Zielsetzung dabei ist es, ein Strukturkonzept zu erstellen, das sowohl den fachlichen als auch den finanziellen Anforderungen und Rahmenbedingungen entspricht. Dieses Konzept muss letztendlich auch dazu dienen, den Trägern Planungs-, Personal- und Finanzsicherheit auf mittlere Sicht zu geben.
Finanzierung und Folgekosten
Bei Förderung einer weiteren Stelle durch den Ostalbkreis ist auf der Grundlage von Vergleichswerten von ca. 70.000 Euro pro Jahr auszugehen. Anlagen
Antrag des Evangelischen Kirchenbezirks Aalen vom 30.09.2005
Sichtvermerke
Geschäftsbereich__________________________________________________ Joklitschke
Dezernent__________________________________________________ Rettenmaier
Dezernat II__________________________________________________ Hubel
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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