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Vorlage - 161/05  

 
 
Betreff: Antrag des Evangelischen Kirchenbezirks Aalen auf Erhöhung des Personalkostenzuschusses für die Ökumenische Psychologische Beratungsstelle in Aalen
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat - Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
01.12.2005 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Mit Rücksicht auf die im Frühjahr 2006 anstehenden Strukturüberlegungen für soziale Beratungsdienste im Ostalbkreis, wird der Antrag des Evangelischen Kirchenbezirkes Aalen zurückgestellt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I.                   Ausgangssituation und Allgemeines

 

Erziehungsberatungsstellen haben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz die Aufgabe, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung zu unterstützen. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung ist die Erziehungsberatung das niederschwelligste Angebot.

 

Bereits im Juli 2001 haben die Träger der Ökumenischen Psychologischen Beratungsstelle in Aalen beim Ostalbkreis beantragt, den Personalkostenzuschuss ab dem Jahr 2002 von bislang 1,1 auf künftig 2,0 Personalstellen zu erhöhen. Die Träger forderten damit eine Gleichbehandlung mit den anderen Erziehungsberatungsstellen. Seit 1996 fördert der Ostalbkreis von den 2 Personalstellen nur 1,1 Stellen. Im Zuge der Übertragung der Förderung der Erziehungsberatungsstellen vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern auf die Stadt- und Landkreise zum 01.01.1995, wurde eine neue Finanzierungsgrundlage auf der Basis der geleisteten Beratungsstunden geschaffen. Bei der ökumenischen Beratungsstelle Aalen entsprach dies im Bereich der Erziehungsberatung zum damaligen Zeitpunkt einem Umfang von 1,1 Personalstellen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung am 06.12.2001 den Antrag abgelehnt. Die Auswirkungen der im Jahr zuvor vorgenommenen Personalaufstockungen in den bis dahin deutlich unterversorgten Raumschaften Schwäbisch Gmünd und Ellwangen um insgesamt 2,1 Stellen waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2004 hat der Kreistag beschlossen, unter anderem auch die Zuschüsse für die Erziehungsberatungsstellen um 10 % zu kürzen. Als Folge dessen mussten die Träger die Personalstellen reduzieren. Auch bei der kreiseigenen Erziehungsberatungsstelle wurde eine freigewordene Stelle seit 01.01.2003 nicht mehr besetzt.

 

 

II.                Erziehungsberatung im Ostalbkreis

 

Das aktuelle Beratungsangebot im Ostalbkreis umfasst vier Erziehungsberatungsstellen in den Großen Kreisstädten Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen mit insgesamt 9 Personalstellen.


Aalen:

 

-          Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien

Träger:Ostalbkreis

Personalstellen:2,75

 

 

-          Psychologische Beratungsstelle

Eltern-, Jugend-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Träger:Diözese Rottenburg-Stuttgart und Evangelischer

Kirchenbezirk Aalen

Personalstellen:2,0 (für Erziehungsberatung)

 

 

Schwäbisch Gmünd:

 

-          Erziehungs- und Familienberatungsstelle

Träger:St. Canisius - gemeinnützige Kinder- und Jugendhilfe                                           GmbH Schwäbisch Gmünd

Personalstellen:2,95

 

 

Ellwangen:

 

-          Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien

Träger:Marienpflege - Zentrum für Jugendhilfe - Ellwangen

Personalstellen:1,3 (für die öffentliche Beratung)

 

 

III.              Antrag des Evangelischen Kirchenbezirkes Aalen

 

Mit Schreiben vom 30.09.2005 beantragt Herr Dekan Haller im Namen des Evangelischen Kirchenbezirkes Aalen die Bezuschussung einer weiteren Stelle bei der Ökumenischen Psychologischen Beratungsstelle in Aalen. Dabei handelt es sich um eine bereits vorhandene Personalstelle.

 

Zur Begründung führt er aus, dass der Evangelische Kirchenbezirk neben der Kürzung und Deckelung des Landkreiszuschusses auch erhebliche Kirchensteuereinbußen verkraften müsse. Die Deckelung der Zuschüsse führe zwangsläufig zu Personalreduzierungen. Der Kirchenbezirk könne die Beratungsarbeit nur weiter führen, wenn der Landkreis einen stabilen, den Personalkosten angepassten Beitrag gebe. Gelinge dies nicht, müsse der Kirchenbezirk seine Mitarbeit in der Psychologischen Beratungsstelle einstellen und den Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen.


IV.             Stellungnahme der Verwaltung

 

Seit Jahren wird in den Kreisgremien über eine stärkere Vernetzung der vielschichtigen Trägerlandschaft im Bereich der Beratungsstellen diskutiert. Auch im Sonderausschuss Aufgabenkritik des Kreistags im April 2005 wurden angesichts der Finanzproblematik der kommunalen Haushalte effektive und kostengünstige Verbundlösungen mit klaren Prioritätensetzungen bei den Beratungsdiensten eingefordert. Eine Neustrukturierung der Beratungsdienste unter Beachtung der genannten Prämissen kam bislang aufgrund der unterschiedlichsten Erwartungen und Vorstellungen nicht zustande.

 

Angesichts der nachvollziehbaren Kostenproblematik bei den Trägern, die sich durch gedeckelte Finanzzuweisungen des Ostalbkreises bei parallelem Rückgang eigener Finanzierungsquellen Jahr für Jahr verschärft und gleichzeitig zunehmender Nachfrage an Beratungsleistungen, hat Landrat Pavel in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.10.2005 für das Frühjahr 2006 einen Workshop mit dem Thema „Neuorganisation Sozialer Beratungsdienste im Ostalbkreis“ angekündigt. Eindeutige Zielsetzung dabei ist es, ein Strukturkonzept zu erstellen, das sowohl den fachlichen als auch den finanziellen Anforderungen und Rahmenbedingungen entspricht. Dieses Konzept muss letztendlich auch dazu dienen, den Trägern Planungs-, Personal- und Finanzsicherheit auf mittlere Sicht zu geben.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Bei Förderung einer weiteren Stelle durch den Ostalbkreis ist auf der Grundlage von Vergleichswerten von ca. 70.000 Euro pro Jahr auszugehen.

Anlagen:

Anlagen

 

Antrag des Evangelischen Kirchenbezirks Aalen vom 30.09.2005

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Joklitschke

 

Dezernent__________________________________________________

Rettenmaier

 

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel