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Vorlage - 160/05  

 
 
Betreff: Antrag des Vereins für Jugend-, Familien- und Gemeinwesenarbeit - JuFuN e.V. in Schwäbisch Gmünd auf Weiterbewilligung eines Personalkostenzuschusses ab 01.01.2006
Status:öffentlich  
Federführend:Sozialdezernat - Beratung, Planung, Prävention   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
01.12.2005 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ostalbkreis unterstützt die Arbeit des Vereins für Jugend-, Familien- und Gemeinwesenarbeit - JuFuN e.V. in Schwäbisch Gmünd auch weiterhin mit einem Personalkostenzuschuss in Höhe von 50% des zuschussfähigen Entgelts (Arbeitgeberaufwand) für eine sozialpädagogische Fachkraft. Zuschussfähig ist ein Entgelt, das dem Entgelt einer beim Landratsamt Ostalbkreis vergleichbar beschäftigten und tariflich eingruppierten Fachkraft entspricht.

 

Der Zuschuss wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sich die Stadt Schwäbisch Gmünd in zumindest gleichem Umfang an den Aufwendungen beteiligt.

 

Zusätzliche Aufwendungen wie z. B. Überstunden, Reisekosten usw. sind von der Bezuschussung ausgeschlossen. Ein Sachkostenzuschuss wird nicht gewährt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

 

I.                   Ausgangssituation und Allgemeines

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Verwaltungs- und Finanzausschuss haben in ihren Sitzungen am 03. und 09.12.1997 beschlossen, der Trägergemeinschaft des Familien- und Nachbarschaftszentrums Hardt ab 1999 bis einschließlich 2001 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 50 % der tarifgemäßen Kosten für eine/n Sozialarbeiter/in zu gewähren, unter der Voraussetzung, dass sich auch die Stadt Schwäbisch Gmünd in gleicher Höhe an den Aufwendungen beteiligt. In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses, des Verwaltungs- und Finanzausschusses und des Kreistags im Dezember 2001 wurde die Bewilligung dieses Personalkostenzuschusses bis vorläufig 31.12.2004 verlängert.

 

Im November 2004 beantragte der JuFuN e.V. als Nachfolger der früheren Trägergemeinschaft die weitere Förderung des Familien- und Nachbarschaftszentrums Hardt durch den Ostalbkreis ab dem Jahr 2005. Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd hatte in seiner Sitzung am 24.11.2004 beschlossen, die Weiterführung der stadtteilbezogenen Sozialarbeit im Stadtteil Hardt ab 01.01.2005 bis vorläufig 31.12.2006 mit einem Personalkostenzuschuss von 50 % der entstehenden Aufwendungen für die tarifgemäße Eingruppierung einer Sozialarbeiterstelle zu fördern und gleichzeitig einen Sachkostenzuschuss zu gewähren.

 

Die Stadt Schwäbisch Gmünd sieht aufgrund der im Stadtteil Hardt gegebenen Sozialstruktur nach wie vor Bedarf an jugend- und gemeinwesenorientierter Sozialarbeit. In diesem Stadtteil leben Menschen aus 23 Nationen in ca. 265 Wohnungen mit einem Emigrantenanteil von ca. 83 %. Der Anteil von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist mit 48 % überdurchschnittlich hoch.

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Verwaltungs- und Finanzausschuss haben in ihren Sitzungen am 02. und 07.12.2004 diesem Antrag nur eingeschränkt entsprochen. Um den Beratungen des Sonderausschusses Aufgabenkritik im April 2005 nicht vorzugreifen, wurde die Förderung nur bis vorläufig 31.12.2005 beschlossen.

 

 

 


II.                Antrag des Trägers

 

Mit Schreiben vom 04.11.2005 beantragt der Vorsitzende des JuFuN e.V., Herr Hans-Josef Miller, die Arbeit im Familien- und Nachbarschaftszentrum Hardt auch über das Jahr 2005 hinaus mit einem Personalkostenzuschuss im Umfang von 50 % einer Personalstelle zu fördern. Der Antrag wird damit begründet, dass eine Fortführung der Gemeinwesen- und Integrationsarbeit im Wohngebiet Hardt aufgrund der gesamten sozialen Situation der dort lebenden Wohnbevölkerung geboten und dringend notwendig sei. Mit dem systemischen Ansatz in der Stadtteilarbeit spiele das Familien- und Nachbarschaftszentrum eine zentrale Rolle in der Koordination der sozialen Einrichtungen auf dem Hardt. Durch die Synergieeffekte in der Zusammenarbeit aller Kräfte in diesem Sozialraum seien in der Vergangenheit viele Projekte geschultert worden. Diesen Herausforderungen wolle sich der Verein auch in Zukunft stellen. Eine minimale personelle Ausstattung sei jedoch dafür unerlässlich.

 

 

III.              Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Landkreisverwaltung sieht in der Arbeit des JuFuN e.V. eine wertvolle und derzeit weiterhin nicht wegzudenkende Hilfestellung für die Menschen unterschiedlicher Nationalitäten und Kulturkreise dieses Stadtteils von Schwäbisch Gmünd. Um die große Herausforderung der Integration und Verselbstständigung zu meistern, ein langfristiges Miteinander und selbsttragende Strukturen zu schaffen, benötigen die Menschen im Wohngebiet Hardt, darunter ganz besonders Kinder und Jugendliche, auch über das Jahr 2005 hinaus Unterstützung, Förderung und Begleitung. Ganz besonders unter dem Aspekt einer präventiven Sozialarbeit, die teure und oftmals belastende Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen vermeiden soll, ist das Engagement des JuFuN e.V. ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung eines auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Konzepts. Eine weitere Förderung dieser wichtigen Arbeit durch den Ostalbkreis ab 01.01.2006 wird daher befürwortet.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Für das Jahr 2006 sind unter der Haushaltsstelle 1.4780.718325 Mittel in Höhe von 25.470 Euro eingeplant.

Anlagen:

Anlagen

 

Antrag des JuFuN e.V. vom 04.11.2005

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Joklitschke

Dezernent__________________________________________________

Rettenmaier

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel