Bürgerinformationssystem

Vorlage - 148/05  

 
 
Betreff: Parkraumbewirtschaftung an den kreiseigenen Schulen im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung   
Beratungsfolge:
Schul- und Kulturausschuss Vorberatung
28.11.2005 
Sitzung des Schul- und Kulturausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, an den kreiseigenen Schulen mit Wirkung zum 1. Februar 2006 eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

1.Ausgangslage:

 

Aufgrund der dramatischen Haushaltssituation des Ostalbkreises sind sämtliche Einnahmemöglichkeiten auf den Prüfstand zu stellen. Darunter fällt auch die Bewirtschaftung von Parkplätzen an den Schulen des Ostalbkreises. Mit großem Aufwand hat der Landkreis Parkplätze an den kreiseigenen Schulen geschaffen. Aus finanzieller Sicht sind hierbei insbesondere der Grunderwerb und die Herstellungskosten zu nennen. Weiter sind jährlich Aufwendungen für die Reinigung, Reparaturen, Instandhaltung, Grünpflege, Winterdienst und für Beleuchtungsenergie zu investieren. Es ist nicht zu vertreten, dass dort zukünftig kostenlos geparkt werden kann.

 

Ausgehend von der Sitzung des Kreisschul- und Kulturausschusses am 12. April 2005 am Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd, bei der die Parkplatzsituation besichtigt wurde, hat der „Sonderausschuss Aufgabenkritik“ am 18. und 19. April 2005 und der Kreistag am 14. Juni 2005 beschlossen, eine Parkraumbewirtschaftung und damit verbunden die Einführung von Parkgebühren an den kreiseigenen Schulen durchzuführen.

 

2.Zahlen und Fakten:

 

Mit der Parkraumbewirtschaftung ist auch der ÖPNV tangiert mit dem Ziel, dass mehr Jugendliche auf das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen. Das Angebot ist gut ausgebaut. Trotzdem sind viele Schülerinnen und Schüler, insbesondere aus ländlichen Bereichen, aber auch aus Fachklassen auf die Pkw-Nutzung angewiesen. Mit der Pädagogischen Hochschule in Schwäbisch Gmünd wurde die Parkraumbewirtschaftung am Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd abgestimmt.


Schüler- und Lehrerzahlen an den kreiseigenen Schulen:

 

 

Schülerzahlen

- Schuljahr 2004/2005 -

Lehrerkollegien

- Schuljahr 2004/2005 -

Kreisbedienstete

 

Teil-

zeit-

schüler

Voll-

zeit-

schüler

zu-sammen

Teil-

zeit-

lehrer

Voll-

zeit-

lehrer

zu-

sammen

Teilzeit

Vollzeit

Berufl. Schulzentrum Aalen

Technische Schule

Kaufmännische Schule

Hauswirtschaftliche Schule

Zwischensumme:

 

 

2.079

908

319

 

3.306

 

 

902

597

611

 

2.110

 

 

2.981

1.505

930

 

5.416

 

 

21

---

28

 

49

 

 

106

75

46

 

227

 

 

127

75

74

 

276

 

 

1

---

2

 

3

 

 

5

2

1

 

8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berufl. Schulzentrum Ellwangen

Gewerbliche Schule

Kaufmännische Schule

Hauswirtschaftliche Schule

Zwischensumme:

 

 

711

447

107

 

1.265

 

 

333

143

186

 

662

 

 

1.044

590

293

 

1.927

 

 

 

 

 

 

51

 

 

 

 

 

 

98

 

 

 

 

 

 

149

 

 

 

 

 

 

---

 

 

 

 

 

 

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Berufl. Schulzentrum Schw. GD

Gewerbliche Schule

Kaufmännische Schule

Hauswirtschaftliche Schule

Fachschule für Landwirt­schaft

Tagestechniker

Zwischensumme:

 

 

1.384

490

28

 

25

---

1.927

 

 

693

652

585

 

---

211

2.141

 

 

2.077

1.142

613

 

25

211

4.068

 

 

2

26

18

 

 

 

46

 

 

91

48

44

 

 

 

183

 

 

93

74

62

 

 

 

229

 

 

---

---

---

 

 

 

---

 

 

4

2

1

 

 

 

7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lehrerkollegium Sonder­schulen

 

 

 

37

120

157

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kreisbedienstete Sonder­schulen

 

 

 

 

 

 

11

7

Gesamtsumme:

6.498

4.913

11.411

183

628

811

14

28

 

Bei der Parkraumbewirtschaftung ist zwischen Schülern sowie Lehrpersonal und Bediensteten des Landkreises zu unterscheiden. Die Parkraumbewirtschaftung wird bei den Beruflichen Schulen auf Schüler, Lehrer und Bedienstete und bei den Sonderschulen nur auf die Lehrer und Bedienstete angewandt.

Folgende Parkplätze stehen zur Verfügung:

Kreissberufsschulzentrum Aalen 807

Kreisberufsschulzentrum Ellwangen218

Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd488

Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd29

Fachschule für Galvano- und Leiterplattentechnik4

Jagsttalschule Westhausen35

Schloss-Schule Wasseralfingen24

Heideschule Mutlangen18

________

insgesamt1.623 Parkplätze

 

 

3.Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung:

 

Es werden ausschließlich Schuljahresparkkarten für Schüler, Lehrpersonal und Landkreisbedienstete ausgegeben. Schüler, die die Winterprüfung an den Berufsschulen ablegen, erhalten eine Halbjahresparkkarte. In diesem Zusammenhang werden Teilzeit- und Vollzeitschüler unter dem Gesichtspunkt der sozialen Komponente gleichbehandelt, da die Teilzeitschüler bereits einen Verdienst haben. Bei Lehrern und Landkreisbediensteten wird nicht zwischen Vollzeit und Teilzeit differenziert, wobei dies den Richtlinien zur Regelung des Parkens beim Landratsamt Ostalbkreis vom 17. Juni 2003 entspricht.

a)Die Nutzer der Parkkarten erwerben zum Schuljahresbeginn einen Parkberechtigungsausweis für das laufende Schuljahr, der Namen und das Pkw-Kennzeichen des Antragstellers, das betroffene Schuljahr und ein Dienstsiegel enthält. Dieser Parkberechtigungsausweis wird im Pkw sichtbar ausgelegt. Eine Übertragbarkeit ist - ausgenommen bei Fahrgemeinschaften - ausgeschlossen. Einzelheiten über die Nutzung der Parkplätze werden über eine Parkordnung geregelt.

 

Besucher erhalten einen Parkberechtigungsausweis im Sekretariat.

 

b)Die Kontrolle der Parkplätze erfolgt durch die Kontrolldienste der Städte Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen.

 

c)Die zeitliche Begrenzung der Parkbewirtschaftung erfolgt montags bis freitags von 7:00 bis 17:00 Uhr. Die vorhandenen Parkplätze werden mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung entsprechend beschildert, wobei wie bisher zwischen Lehrer- und Schülerparkplätzen zu differenzieren ist. Dies, zumal viele Lehrerinnen und Lehrer zum Teil nur stundenweise an der Schule unterrichten und häufig Unterrichtsmaterial zu transportieren haben.

Grundsätzlich besteht keine Parkplatzgarantie.

 

4.Gebühren:

 

Es ist im Vorfeld nicht abzusehen, wie viel Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Landkreisbedienstete die Parkplätze nutzen. Dies ist von der Frequentierung des ÖPNV, bzw. Führerschein- und Pkw-Besitz abhängig. Sicher ist, dass die Parkplätze nahezu 100 % genutzt werden.

 

Bei der Berechnung wurde zugrunde gelegt, dass die Parkplätze pro Jahr mit 36 € für Lehrkräfte sowie Landkreisbedienstete und 24 € für Schüler bewirtschaftet werden. Dies entspricht auch den Regelungen zum Parken bei den Kreisverwaltungsgebäuden des Ostalbkreises.

 

 

 

Dies bedeutet:

Jahresparkkarte für Schüler24 €

 

Halbjahresparkkarte für Schüler12 €

Jahresparkkarte für Lehrpersonal und Landkreisbedienstete36 €

 

Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Schule wird die Gebühr für das nicht begonnene Schulhalbjahr zurückerstattet.

Über die organisatorische und inhaltliche Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung wurden von der Verwaltung die Schulleitungen, die jeweiligen Personalräte und die Schülermitverantwortungen im Vorfeld informiert.

 

Die Parkraumbewirtschaftung tritt zum 1. Februar 2006 in Kraft.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Haushaltsplan 2005 sind 57.450 € an Parkgebühren veranschlagt.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen

 

- 0 -

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Höschle

Dezernent/Kämmerei__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel