Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Die Verwaltung wird beauftragt, an den kreiseigenen Schulen mit Wirkung zum 1. Februar 2006 eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen.
Sachverhalt/Begründung
1.Ausgangslage:
Aufgrund der dramatischen Haushaltssituation des Ostalbkreises sind sämtliche Einnahmemöglichkeiten auf den Prüfstand zu stellen. Darunter fällt auch die Bewirtschaftung von Parkplätzen an den Schulen des Ostalbkreises. Mit großem Aufwand hat der Landkreis Parkplätze an den kreiseigenen Schulen geschaffen. Aus finanzieller Sicht sind hierbei insbesondere der Grunderwerb und die Herstellungskosten zu nennen. Weiter sind jährlich Aufwendungen für die Reinigung, Reparaturen, Instandhaltung, Grünpflege, Winterdienst und für Beleuchtungsenergie zu investieren. Es ist nicht zu vertreten, dass dort zukünftig kostenlos geparkt werden kann.
Ausgehend von der Sitzung des Kreisschul- und Kulturausschusses am 12. April 2005 am Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd, bei der die Parkplatzsituation besichtigt wurde, hat der „Sonderausschuss Aufgabenkritik“ am 18. und 19. April 2005 und der Kreistag am 14. Juni 2005 beschlossen, eine Parkraumbewirtschaftung und damit verbunden die Einführung von Parkgebühren an den kreiseigenen Schulen durchzuführen.
2.Zahlen und Fakten:
Mit der Parkraumbewirtschaftung ist auch der ÖPNV tangiert mit dem Ziel, dass mehr Jugendliche auf das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen. Das Angebot ist gut ausgebaut. Trotzdem sind viele Schülerinnen und Schüler, insbesondere aus ländlichen Bereichen, aber auch aus Fachklassen auf die Pkw-Nutzung angewiesen. Mit der Pädagogischen Hochschule in Schwäbisch Gmünd wurde die Parkraumbewirtschaftung am Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd abgestimmt. Schüler- und Lehrerzahlen an den kreiseigenen Schulen:
Bei der Parkraumbewirtschaftung ist zwischen Schülern sowie Lehrpersonal und Bediensteten des Landkreises zu unterscheiden. Die Parkraumbewirtschaftung wird bei den Beruflichen Schulen auf Schüler, Lehrer und Bedienstete und bei den Sonderschulen nur auf die Lehrer und Bedienstete angewandt. Folgende Parkplätze stehen zur Verfügung: Kreissberufsschulzentrum Aalen 807 Kreisberufsschulzentrum Ellwangen218 Kreisberufsschulzentrum Schwäbisch Gmünd488 Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd29 Fachschule für Galvano- und Leiterplattentechnik4 Jagsttalschule Westhausen35 Schloss-Schule Wasseralfingen24 Heideschule Mutlangen18 ________ insgesamt1.623 Parkplätze
3.Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung:
Es werden ausschließlich Schuljahresparkkarten für Schüler, Lehrpersonal und Landkreisbedienstete ausgegeben. Schüler, die die Winterprüfung an den Berufsschulen ablegen, erhalten eine Halbjahresparkkarte. In diesem Zusammenhang werden Teilzeit- und Vollzeitschüler unter dem Gesichtspunkt der sozialen Komponente gleichbehandelt, da die Teilzeitschüler bereits einen Verdienst haben. Bei Lehrern und Landkreisbediensteten wird nicht zwischen Vollzeit und Teilzeit differenziert, wobei dies den Richtlinien zur Regelung des Parkens beim Landratsamt Ostalbkreis vom 17. Juni 2003 entspricht. a)Die Nutzer der Parkkarten erwerben zum Schuljahresbeginn einen Parkberechtigungsausweis für das laufende Schuljahr, der Namen und das Pkw-Kennzeichen des Antragstellers, das betroffene Schuljahr und ein Dienstsiegel enthält. Dieser Parkberechtigungsausweis wird im Pkw sichtbar ausgelegt. Eine Übertragbarkeit ist - ausgenommen bei Fahrgemeinschaften - ausgeschlossen. Einzelheiten über die Nutzung der Parkplätze werden über eine Parkordnung geregelt.
Besucher erhalten einen Parkberechtigungsausweis im Sekretariat.
b)Die Kontrolle der Parkplätze erfolgt durch die Kontrolldienste der Städte Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen.
c)Die zeitliche Begrenzung der Parkbewirtschaftung erfolgt montags bis freitags von 7:00 bis 17:00 Uhr. Die vorhandenen Parkplätze werden mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung entsprechend beschildert, wobei wie bisher zwischen Lehrer- und Schülerparkplätzen zu differenzieren ist. Dies, zumal viele Lehrerinnen und Lehrer zum Teil nur stundenweise an der Schule unterrichten und häufig Unterrichtsmaterial zu transportieren haben. Grundsätzlich besteht keine Parkplatzgarantie.
4.Gebühren:
Es ist im Vorfeld nicht abzusehen, wie viel Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Landkreisbedienstete die Parkplätze nutzen. Dies ist von der Frequentierung des ÖPNV, bzw. Führerschein- und Pkw-Besitz abhängig. Sicher ist, dass die Parkplätze nahezu 100 % genutzt werden.
Bei der Berechnung wurde zugrunde gelegt, dass die Parkplätze pro Jahr mit 36 € für Lehrkräfte sowie Landkreisbedienstete und 24 € für Schüler bewirtschaftet werden. Dies entspricht auch den Regelungen zum Parken bei den Kreisverwaltungsgebäuden des Ostalbkreises.
Dies bedeutet: Jahresparkkarte für Schüler24 €
Halbjahresparkkarte für Schüler12 € Jahresparkkarte für Lehrpersonal und Landkreisbedienstete36 €
Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Schule wird die Gebühr für das nicht begonnene Schulhalbjahr zurückerstattet. Über die organisatorische und inhaltliche Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung wurden von der Verwaltung die Schulleitungen, die jeweiligen Personalräte und die Schülermitverantwortungen im Vorfeld informiert.
Die Parkraumbewirtschaftung tritt zum 1. Februar 2006 in Kraft.
Finanzierung und Folgekosten
Im Haushaltsplan 2005 sind 57.450 € an Parkgebühren veranschlagt.
Anlagen
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Sichtvermerke
Geschäftsbereich__________________________________________________ Höschle Dezernent/Kämmerei__________________________________________________ Hubel Landrat__________________________________________________ Pavel |
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