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Vorlage - 147/05  

 
 
Betreff: Kreisweite Fahrpreiskooperation
- Finanzierung und vertragliche Regelungen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
25.10.2005 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt vom Bericht Kenntnis

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung:

 

1.Vorbemerkung:

 

In der Sitzung des Kreistages vom 18. Oktober 2005 wurde die Vorlage 132/05 (Kreisweite Fahrpreiskooperation - Finanzierung und vertragliche Regelungen) eingebracht. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung verwiesen.

 

In Ergänzung zur Vorlage 132/05 werden nachfolgende Erläuterungen gegeben:

 

 

2.Vertragsanlagen

 

Als Anlage 1 der Vorlage 132/05 liegt der Vertrag über eine Kooperation zur Regelung kreisweiter Abgabepreise im Ostalbkreis bei. Die dortigen Vertragsanlagen werden wie folgt erläutert:

 

Anlage 1:

Der Zonenplan dient zur Ermittlung des Fahrpreises. Die Höhe des Fahrpreises hängt ab von der Zahl der durchfahrenen Zonen. Der Durchmesser einer Zone beträgt ca. 3,0 km.

 

Anlage 2:

Hier ist das bei Start der Fahrpreiskooperation angebotene Fahrausweissortiment mit der Preisliste der kreisweiten Abgabepreise enthalten. Diese Preise sind vorläufig und können endgültig erst etwa 2 Monate vor Start der Kooperation festgelegt werden. Das gesamte Fahrausweissortiment ist bei allen beteiligten Verkehrsunternehmen erhältlich.

 

Anlage 3:

Die Bestimmungen zum kreisweiten Abgabepreis sind hier zusammengefasst. Regelungsinhalte sind der Geltungsbereich, die Verkaufsmodalitäten, Fahrpreiserstattungen z. B. bei nicht genutzten Fahrscheinen, Abo-Bestimmungen, Benutzung der 1. Klasse in Zügen der DB etc. Mit den Bestimmungen zum kreisweiten Abgabepreis werden die unterschiedlichen Beförderungsbedingungen der Verkaufsunternehmen kreiseinheitlich zusammengefasst.

 

Anlage 4:

Diese umfasst den Geltungsbereich des kreisweiten Abgabepreises in Form der Darstellung aller Linien auf denen der kreisweite Abgabepreis und die entsprechenden vertraglichen Regelungen künftig gelten.

 

Anlage 5:

Die Aufteilung der Einnahmen und die Umsetzung der vertraglich vereinbarten Abrechnungswege sind in den Regelungen zur Ermittlung der Unternehmensansprüche zusammengefasst. Notwendig ist dies insbesondere für Umsteigefahrten und parallel befahrene Strecken, auf denen die Verkehrsunternehmen die Fahrausweise gegenseitig anerkennen.

 

Anlage 6:

Die Erstinvestitionen der Verkehrsunternehmen zum Start der Fahrpreiskooperation sind hier zusammengefasst. Aufgeführt sind in allgemeiner Form die einzelnen Geräte und Ausstattungsgegenstände, die in einer noch zu ergänzenden Aufstellung detailliert zu benennen sind. Gleichfalls ist die Beschaffung durch die Verkehrsunternehmen und die Eigentumsübertragung auf diese sowie deren Beteiligung in Höhe des Verkaufspreises der bisherigen Geräte geregelt.

 

 

3.Problembeschreibung kreisweiter Abgabepreis - kommunale Fahrpreiszuschüsse

 

In der Sitzungsvorlage 132/05 wird unter Ziffer 3 auf Sonderprobleme bei der Gestaltung der Fahrpreise insbesondere für Schüler mit kurzem Schulweg hingewiesen. Auf Grund bisheriger Zuschusszahlungen von Städten, Gemeinden und Landkreis, die gebündelt auf einzelne Fahrscheinarten und räumlich begrenzten Bereichen erfolgen, gibt es dort teilweise sehr attraktive Angebote (sogenannte Schulwegsicherheitskarten oder Schulwegkarten). Deren Preise liegen zum Teil deutlich unter dem landkreisweit vorgesehenen Niveau der Fahrpreise. Das selbe tritt auch bei anderen bezuschussten Karten auf, z. B. Auszubildendekarten, Netzkarten im Stadtbereich Aalen, Einzelfahrscheine Bopfingen und Hüttlingen.

 

Es ist vorgesehen, dass bei Start der Fahrpreiskooperation kein Fahrgast einen höheren Fahrpreis bezahlen muss als zuvor. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Städte und Gemeinden ihre bisherigen Aufwendungen zur Verbilligung der Fahrpreise aufrechterhalten. 

 

Mit Einführung der kreisweiten Abgabepreise werden jedoch auch viele bislang von den Städten und Gemeinden bezuschussten Fahrkarten preisgünstiger, so dass für diese keine kommunalen Zuschüsse mehr nötig wären (Anlage 1). Diese Mittel könnten auf andere Kartenarten umgeschichtet werden, sofern die Stadt/Gemeinde weiterhin fahrgastbezogene Zuschüsse gewährt.

 

 

4.Lösungsansatz:

 

Zur Lösung dieses Problems wird Folgendes vorgeschlagen:

 

             Kreisweite Einführung einer Schulwegsicherheitskarte für nicht eigenanteilspflichtige Schülerinnen und Schüler sowohl für 1 als auch für 2 Zonen. Der Preis soll unter dem bisher vorgesehenen Niveau liegen (z. B. 1 Zone 30,00 € (Einzelkauf), 25,00 € (Abo)). Dieses Angebot soll dauerhaft gelten.
 

             Übernahme einer Garantie der bisherigen Abgabepreise durch den Landkreis. Dies greift dann, wenn der neue Abgabepreis von Fahrscheinen wegen der wegfallenden Förderung des Landkreises höher liegt als der bisherige Abgabepreis (Anlage 2). Die notwendigen Zahlungen werden innerhalb von 3 Jahren abgebaut.

 

 

5.Kosten und Finanzierung:

 

Nach einer Abschätzung auf Grundlage der aktuellen Haustarife der Verkehrsunternehmen, der für das Jahr 2005 prognostizierte Nachfragezahlen und der in der Sitzungsvorlage enthaltenen Variante D für die Abgabepreise hätten die genannten Vorschläge (Schulwegkarte und Preisgarantie) Kosten für den Landkreis von ca. 190.000 €/Jahr zur Folge.

 

Unter der Voraussetzung, dass die Zuschüsse von Städten und Gemeinden (2004 ca. 420.000 €) in gleicher Höhe weiter gewährt werden und frei werdende Mittel (ca. 90.000 - 100.000 €) weiterhin für Fahrpreisbezuschussungen eingesetzt werden, muss der Landkreis Aufwendungen in etwa gleicher Höhe aufbringen. Eine Mehrbelastung der Städte und Gemeinden ist auszuschließen.

 

Unter der Voraussetzung, dass die Mittel für die Tarifkooperation nicht über das in der Vorlage genannte Maß (Landkreisanteil 1,66 Mio. €) steigen dürfen, wird als Gegenfinanzierung vorgeschlagen, den Rabatt für Abo-Karten zu reduzieren, die Abgabepreise für lange Strecken etwas zu erhöhen und die Preisgarantie im Laufe von 3 Jahren abzubauen.

 

 

6.Weiteres Vorgehen:

 

Auf Grundlage der heutigen Preissituation soll mit allen Städten und Gemeinden, die eigene Mittel für fahrgastbezogene ÖPNV-Zuschüsse einsetzen, an Hand konkreter Berechnungen über diese Vorschläge diskutiert werden.

 

Entsprechend den Entwicklungen der Haustarife und den verfügbaren Mitteln der Städte und Gemeinden für Fahrpreismaßnahmen sind etwa im Mai 2006 in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden die vom Landkreis zu garantierende Abgabepreise endgültig festzulegen.

Kosten/Finanzierung

Finanzierung und Folgekosten:

 

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Landkreis.

Anlagen:

- 1 -

Anlagen

 

2

 

 

 

Sichtvermerke

 

Fachbereich__________________________________________________

Maier

Dezernent__________________________________________________

Götz

Dezernat I__________________________________________________

Wolf

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel