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Vorlage - 143/05  

 
 
Betreff: Antrag des Vereins "Rentenretter Wißgoldingen e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
gem. § 75 SGB VIII
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
24.10.2005 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Verein Rentenretter Wißgoldingen e.V., 73550 Waldstetten, wird gem. § 75 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Rechtliche Grundlagen:

 

Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) tätig sind, gemeinnützige Ziele verfolgen und aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind sowie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten (§ 75 Abs. 1 SGB VIII).

 

Die Vorschrift gem. § 75 SGB VIII sieht ein abgestuftes Recht für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vor. Sie unerscheidet zwischen der Anerkennung nach pflichtgemäßem Ermessen (Abs. 1), der Anerkennung auf die ein Rechtsanspruch besteht (Abs. 2), sowie der Anerkennung kraft Gesetzes (Abs. 3).

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird gem. § 11 Abs. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) vom Jugendamt ausgesprochen, wenn der Träger im Wesentlichen im Bezirk des Jugendamtes tätig ist. Zuständig für diese Anerkennung innerhalb des Ostalbkreises ist damit das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Jugend und Familie -.

 

 

II.Antrag des Vereins „Rentenretter Wißgoldingen e.V.“:

 

Der Verein mit Sitz in 73550 Waldstetten, hat mit Schreiben vom 15.07.2005 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII beantragt.

 

Dem Antrag waren folgende Unterlagen beigefügt:

 

- die Vereinssatzung,

- der Nachweis über die Eintragung ins Vereinsregister,

- der Freistellungsbescheid des Finanzamtes Schwäbisch Gmünd,

- Unterlagen über die Arbeit des Vereins.

 

Die Vereinsgründung bei Anwesenheit von 9 Gründungsmitgliedern erfolgte am 14.07.2005. Zum Vereinszweck wurde die Aufgabe bestimmt, eine Kleinkindgruppe für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren zu planen, einzurichten und zu unterhalten. Der Verein will die elterliche und häusliche Erziehung ergänzen und die Kinder auf den Kindergartenbesuch vorbereiten. Im Vordergrund stehen dabei die Förderung des selbständigen Denkens und Handelns, sowie soziales Lernen durch die Einbindung in die Gemeinschaft einer kleinen Gruppe.

 

Das Landesjugendamt erteilte mit Bescheid vom 17.08.2005 die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für eine Betreute Spielgruppe mit max. 10 Kindern.

 

Die Arbeit des Vereins wird durch die Gemeinde Waldstetten in Form der unentgeltlichen Bereitstellung von Räumen im Bezirksamt Wißgoldingen gefördert. Darüber hinaus trägt der Verein alle weiteren Kosten durch Mitgliedsbeiträge, einmaligen Aufnahmegebühren und einem monatlichen Betreuungsbetrag sowie Spenden selbst.

 

 

III.Stellungnahme und Vorschlag der Verwaltung:

 

Nachdem der Verein „Rentenretter Wißgoldingen e.V.“ die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt und auch von Seiten des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales - Landesjugendamt - sowie des Kreisjugendrings keine Bedenken geäußert worden sind, stehen einer öffentlichen Anerkennung durch den Jugendhilfeausschuss des Ostalbkreises keine Hinderungsgründe entgegen.
 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die öffentliche Anerkennung löst keine unmittelbaren Folgekosten aus. Als anerkannter freier Jugendhilfeträger kann der Verein ggf. Fördermittel des Landes erhalten.

 

Anlagen:

Anlagen

 

Antrag des Vereins vom 24.08.2005.

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

FunkLeinmüller

Dezernent__________________________________________________

Rettenmaier

Dezernat I__________________________________________________

Wolf

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel