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Vorlage - 140/05  

 
 
Betreff: Tätigkeitsbericht der Erziehungs- und Familienberatungsstellen im Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
24.10.2005 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Der Perspektivenwandel in der Kinder- und Jugendhilfe, der durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz 1991 stattgefunden hat, setzt vor allem auf Dienstleistungsangebote, die möglichst frühzeitig, präventiv und familienunterstützend wirken können. Unter diesem Aspekt sind Erziehungs- und Familienberatungsstellen ein wichtiger Eckpfeiler der Jugendhilfeleistungen. Im Katalog aller Hilfen zur Erziehung stellt ihre Arbeit zudem die kostengünstigste Maßnahme dar.

 

Die gesellschaftlichen Verhältnisse, die geprägt sind von Arbeitsplatzunsicherheit, hohen Scheidungsraten, Migration, Konsumorientierung und starkem Einfluss der Massenmedien, wirken immer stärker auf Familien ein. Außerdem richtet sich Erziehung heute weniger nach einem durch traditionelle Vorstellungen vorgegebenen Konzept, sondern verlangt von Eltern, Kinder zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu erziehen, die sich in unserer schnell wandelnden Gesellschaft zurechtfinden können.

 

Der Anspruch an Erziehung ist deshalb heute vielgestaltig und verlangt von Eltern, sowohl die eigene Lebensplanung, als auch die ihrer Kinder innerhalb der Familie zu organisieren. Die unterschiedlichen Bedürfnisse einzelner Familienmitglieder müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Dadurch kommen auch Prozesse des Aushandelns in Gang, was zu familiären Spannungen und Krisen führen kann. Solche Konflikte können nur bewältigt werden, wenn geeignete soziale Kompetenzen und Problemlösemechanismen zur Verfügung stehen.

 

Viele Paare fühlen sich heute durch diese steigenden Anforderungen bereits bei der Frage überfordert, ob sie überhaupt Eltern sein möchten. Sinkende Kinderzahlen bei gleichzeitig steigenden Anmeldezahlen in der Familienberatung spiegeln bundesweit eine allgemeine Unsicherheit in Fragen der Kindererziehung sehr deutlich wider.

 

Diese Tendenzen sind auch im Ostalbkreis sichtbar. Bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind zwischen 1999 und 2003 die Anmeldezahlen um rund 32 % gestiegen.

 

 

II. Gesetzliche Grundlagen

 

Erziehungs- und Familienberatung ist das niederschwelligste aller Jugendhilfeangebote. Ihr Auftrag ergibt sich aus § 28 SGB XIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG). Eltern haben auf dieser Rechtsgrundlage einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen zur Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, bei familiären Krisen sowie bei Trennung und Scheidung.

 

 

III. Fachliche Qualitätsmerkmale

 

Um auf die immer komplexer werdenden Problemstellungen angemessen reagieren zu können, bedarf es einer entsprechenden hohen fachlichen Qualifikation. Beratung heißt immer Analyse eines Einzelfalls. Die breite Palette der an die Erziehungs- und Familienberatungsstellen herangetragenen Probleme bedarf eines breitgefächerten Wissens aus den Bereichen Psychologie, Sozialpädagogik und Heilpädagogik. Zur Erarbeitung geeigneter Lösungsmöglichkeiten sind außerdem therapeutische Zusatzqualifikationen notwendig.

 

 

IV. Prinzipien der Erziehungs- und Familienberatung

 

Die Beratungsstellen sind häufig Anlaufstellen in ganz unterschiedlichen Fragen. Die Hemmschwelle, bei auftretenden Problemen eine Beratungsstelle aufzusuchen, ist deutlich niedriger, als z.B. bei klinischen Institutionen oder bei den Jugendämtern. Eine Beratung kann meist nur dann erfolgreich sein, wenn sie freiwillig und ohne formale Hürden zustande kommt. Durch die Schweigepflicht wird sichergestellt, dass sich Ratsuchende innerhalb eines geschützten Rahmens öffnen können, um in der Beratungssituation gemeinsam nach Ursachen und Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Die Grundlage für ein gelingendes Beratungsgespräch bildet das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Beratendem und Ratsuchendem.

 

 

V. Erziehungs- und Familienberatung im Ostalbkreis

 

Im Ostalbkreis stehen Ratsuchenden 4 Erziehungs- und Familienberatungsstellen zur Verfügung. Dies sind die Beratungsstelle der St. Canisius Kinder- und Jugendhilfe gGmbH in Schwäbisch Gmünd, die Beratungsstelle des Kinder- und Jugenddorfes Marienpflege in Ellwangen, die Ökumenische Beratungsstelle der Diözese Rottenburg-Stuttgart und des Evangelischen Kirchenbezirks Aalen in Aalen und die Beratungsstelle des Ostalbkreises im Landratsamt in Aalen.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.10.2005 werden die Beratungsstellen gemeinsam als Beratungsverbund über die von ihnen geleistete Arbeit informieren und deutlich machen, welche umfangreichen Leistungen trotz knapper personeller Ressourcen erbracht werden.

 

Beratung vollzieht sich immer im vertraulichen, nichtöffentlichen Rahmen. Ihre Inhalte und Wirkungen sind wenig bekannt. Es ist deshalb notwendig, mit Hilfe geeigneter Darstellungsmöglichkeiten, das vielfältige Aufgabenspektrum, sowohl den politisch Verantwortlichen, als auch der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

 

Großen Wert legen die im Ostalbkreis für die Kinder- und Jugendhilfe Verantwortlichen auf die Einbindung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in die Arbeitsprozesse und Hilfestrukturen anderer Sozialpartner. Die Auswirkungen gesellschaftlicher Veränderungen auf Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien, machen insbesondere vernetzte und abgestimmte Präventionsmaßnahmen erforderlich. Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen sind wichtige „Bausteine“ einer modernen und zukunftsorientierten Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Der Ostalbkreis fördert die Arbeit der Familien- und Erziehungsberatungsstellen von St. Canisius, des Kinder- und Jugenddorfes Marienpflege und der Ökumenischen Beratungsstelle in Aalen im Jahr 2005 mit einem Gesamtbetrag von 381.600 €.

 

Die Kosten der Familien- und Erziehungsberatungsstelle des Ostalbkreises in Aalen sind im Kreishaushalt im Unterabschnitt 1.4651 dargestellt. Im Jahr 2005 ist dafür ein Zuschussbedarf von 281.110 € ausgewiesen.

Anlagen:

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

FunkLorscheider

Dezernent__________________________________________________

Rettenmaier

Dezernat I__________________________________________________

Wolf

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel