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Vorlage - 134/05  

 
 
Betreff: Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2005 bis 2009 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Verkehrsinfrastruktur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
25.10.2005 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung nimmt von der Einbringung der Mittelfristigen Finanzplanung 2005 bis 2009 für den Kreisstraßen- und Radwege­ausbau, die Grundlage für die Kreisstraßen- und Radwegehaushaltsplanberatungen 2006 ist, Kenntnis.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

.Ausgangslage

 

Der Ostalbkreis ist Baulastträger von 482 km Kreisstraßen. Von den insgesamt 1.109 km klassifizierten Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Ostalbkreis entfallen somit 43 % auf die Straßenbaulast des Landkreises. Mit diesem riesigen Kreisstraßennetz nimmt der Ostalbkreis die 4. Stelle im Lande Baden-Württem­berg ein. Seit der Bildung des Ostalbkreises im Jahre 1973 hat der Landkreis über den Vermögenshaushalt 140 Mio. € in den Kreisstraßen- und Radwegeausbau investiert. Hinzu kommen weitere 78 Mio. € für die Unterhaltung und Instandsetzung, die in diesem Zeitraum über den Verwaltungshaushalt finanziert wurden. Mit diesem eindrucksvollen Investitionspaket von rund 218 Mio. € wurde ein ganz wichtiger Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur des Ostalbkreises, insbesondere für den ländlichen Raum und zur Verbesserung der Lebensqualität geleistet. Gleichzeitig hat der Landkreis damit auch zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich des Tiefbaus beigetragen, der sich seit Jahren in einer besonders schwierigen Auftragslage befindet.

 

Auch wenn es hin und wieder kritische Stimmen gegen den Straßenausbau gibt, lässt sich das Mobilitätsbedürfnis der Arbeits- und Freizeitgesellschaft und seine Befriedigung durch den motorisierten Individualverkehr nicht wegdiskutieren. Die ständig steigende Zahl von Fahrzeugen spiegelt dies wider. Dem muss Rechnung getragen werden. Waren am 31.12.1990 noch 193.028 Kraftfahrzeuge im Ostalbkreis registriert, so waren es am 31.12.2004 bereits 260.626 Kfz und damit noch einmal 3.251 Fahrzeuge (rund 1 %) mehr als zum Stichtag in 2003. In 14 Jahren ist damit eine Zunahme um 67.598 Kraftfahrzeuge bzw. 35,02 % zu verzeichnen. Eine Trendumkehr ist derzeit noch nicht zu erkennen.

 

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass ein gut ausgebautes Kreisstraßennetz und die Substanzerhaltung der Kreisstraßen nicht nur dem Individualverkehr zugute kommt, sondern insbesondere auch dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Schülerverkehr mit Omnibussen. Dies ist vor allem in den ländlichen Gebieten ohne Bahnlinien von großer Bedeutung. Insofern kommt dem leistungsfähigen, bedarfsorientierten und verkehrsgerechten Kreisstraßen- und Radwegeausbau auch eine eminent wirksame strukturpolitische Bedeutung zu. Zur Bewältigung der heutigen und zukünftigen Verkehrsprobleme und zur Stärkung der Wirtschaftskraft im Ostalbkreis ist eine gute Verkehrsinfrastruktur unabdingbar.

 

 

.Finanzsituation

 

Die Finanzsituation der öffentlichen Hand ist insgesamt auch auf Grund der schwierigen Wirtschafts- und Konjunkturlage äußerst besorgniserregend. Dies wirkt sich unmittelbar auch auf die Finanzsituation des Landkreises aus. Die Kostenexplosion im Bereich der Sozialen Sicherung ist dramatisch. Auch beim Kreisstraßen- und Radwegeausbau muss unter Reduzierung des Ausbaustandards kürzer getreten werden; technische Mindeststandards und sicherheitsrelevante Ausbauparameter können jedoch nicht unterschritten werden. Insofern stoßen die in den letzen Jahren bereits erfolgten Einsparbemühungen sehr bald an ihre Grenzen. Auch wenn derzeit erfreulicherweise 4 laufende Ausbaumaßnahmen über GVFG-Mittel gefördert werden, sind die begrenzt vorhandenen Finanzierungsmittel auch unter strukturpolitischen Gründen auf das Notwendige und nicht auf das Wünschenswerte zu konzentrieren. Einsparungspotenziale müssen konsequent genutzt werden.

 

Dieser Kurs muss in Zukunft auch weiterhin hohe Priorität haben. Die Devise lautet: Ausbau vor Neubau. Dabei müssen Straßenverbreiterung und Deckenverstärkung vor Vollausbau und Orientierung an vorhandenen Trassen mit möglichst geringer Flächeninanspruchnahme weiterhin im Vordergrund stehen. Ohne die Beschränkung auf die technisch und verkehrlich notwendigen, geringst möglichen Standards, läuft der Ostalbkreis Gefahr, dass in Zukunft Ausbaumaßnahmen nicht mehr finanziert werden können und damit der Unterhaltungsaufwand zunehmen wird. Unter sinnvoller Verknüpfung von Ökonomie und Ökologie muss die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen.

 

Um aber das riesige Kreisstraßennetz im Ostalbkreis als volkswirtschaftliches Vermögen sinnvoll zu unterhalten und auszubauen und auch in einem verkehrs­sicheren Zustand zu erhalten, ist es dringend erforderlich, weiterhin Kreismittel einzusetzen. Die Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten der letzten Jahre haben deutlich aufgezeigt, dass im Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwand deutlich zunehmender Handlungsbedarf besteht. Ausbau und Belags­erneuerungen tragen mit dazu bei, den hohen und laufenden Unterhaltungs­aufwand weiter zu minimieren. Sie sind auf immer mehr Streckenabschnitten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unumgänglich.

 

Die Grafik (Anlage 1) über die rechnungsmäßigen, tatsächlichen Aufwendungen im Rahmen des Kreisstraßen- und Radwegehaushalts in den Jahren 1973 bis 2004 zeigt, dass der Kostenaufwand für Unterhaltung und Instandsetzung stetig zunehmend war, während die Investitionen für den Um- und Ausbau deutlichen Wellenbewegungen unterworfen waren. Das hohe Investitionsniveau der Jahre von 2000 bis 2002 hat sich in den letzten beiden Jahren wieder etwas abgeschwächt.

 

Die Grafik (Anlage 2) zeigt das Ausbauvolumen und die Entwicklung des Zuschussbedarfs des Landkreises für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau auf. Nach dem relativ niedrigen Niveau des Jahres 2003 mit knapp 3,5 Mio. € Ausbauvolumen ist in 2004 wieder eine Steigerung bei den Investitionen zu verzeichnen gewesen; der Zuschussbedarf des Landkreises blieb jedoch auf niedrigem Niveau.

Das relativ zum Zuschussbedarf des Landkreises hohe Ausbauvolumen der nächsten Jahre wird gestützt durch Maßnahmen zur Beseitigung von Bahnüber­gängen, die mit Bundes- und Landesmitteln nach dem Eisenbahnkreuzungs­gesetz und nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden. Angesichts der schwierigen Haushaltslage des Bundes und des Landes bleibt abzuwarten, inwieweit zukünftig eine zeitnahe Förderung und Bezuschussung erfolgt. Erfreulich ist, dass derzeit 4 Kreisstraßen- und Radwegeausbau­maßnahmen mit GVFG-Mitteln gefördert werden. Für 6 weitere Ausbau­maßnahmen wird eine GVFG-Bezuschussung erhofft und eingeplant.

 

Die Kilometerbeiträge des Landes nach § 25 FAG (Grafik Anlage 3) wurden in 2004 und 2005 erhöht, nachdem das Land im Jahre 2003 die Kilometerbeiträge nachträglich gekürzt hatte. Von den insgesamt 3.989.640 € Kilometerbeiträgen des Landes im Jahr 2006 werden 3.184.600 € für Unterhaltung und Instandsetzung (Verwaltungshaushalt) benötigt. 805.040 € dieser Kilometer­beiträge stehen für den Um- und Ausbau (Vermögenshaushalt) zur Verfügung. Die Entwicklung in den Folgejahren bleibt abzuwarten. Wie bekannt, wurde der Fördersatz des Bundes und des Landes nach dem Gemeindeverkehrs­finanzierungsgesetz für GVFG-Maßnahmen ab 2004 leider drastisch reduziert. Durch die Einführung eines Selbstbehalts, der sich nach der Größe des Landkreises und nach der Höhe der zuwendungsfähigen Kosten berechnet, beträgt die Förderquote im Ostalbkreis zwischen 33 % und 60 % anstatt wie bisher 70 %.

Die Förderquote für neue Maßnahmen zur Beseitigung von Bahnübergängen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz wurde von 80 % auf 75 % gekürzt. Die große Eisenbahnkreuzungsmaßnahme Kreisstraße 3266 Bahnübergang Burgholz wird noch mit 80 % gefördert. In absoluten Zahlen wird dies bei geplanten 11 Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz zu Wenigereinnahmen von rund 2,0 Mio. € führen. Gerade deshalb und weil GVFG-Förderbescheide abgewartet werden müssen, ergeben sich bei einzelnen Ausbaumaßnahmen zeitliche Verzögerungen und Verschiebungen.

 

 

.Mittelfristige Finanzplanung

 

Die Mittelfristige Finanzplanung 2005 bis 2009 für den Kreisstraßen- und Radwegeausbau (Anlage 4) enthält die Fortschreibung der seitherigen Finanzplanung, den Ausbau bzw. die Verbesserung von Kreisstraßen und deren Einrichtungen ein­schließlich Rad- und Gehwege

 

Ù des Haushaltsjahres 2005

Ù die für den Haushaltsplan 2006 vorgesehenen und

Ù die für einen dreijährigen Zeitraum danach geplanten Maßnahmen.

 

Gleichzeitig wurden die Maßnahmen auf Grund der Kreisstraßen- und Radwege­besichtigungsfahrten und das Ergebnis der Beratung im Ausschuss für Umwelt­schutz und Kreisentwicklung vom 27. Juni 2005 im Anschluss an die diesjährige Besichtigungsfahrt berücksichtigt. Das gleiche gilt für die Radwegenetzkonzeption. Verschiedene dort ausgewiesene Radwege entlang von Kreisstraßen wurden in die MIFRIFI aufgenommen.

 

Die Mittelfristige Finanzplanung 2005 bis 2009 (MIFRIFI) bildet die Grundlage für den Haushaltsplan 2006 und dient als Fahrplan für die nachfolgenden Planungs­zeiträume. Neben der Planungssicherheit auch für die Städte und Gemeinden, insbesondere bei Dorfentwicklungsmaßnahmen, wird bei der Realisierung verstärkt Wert auf durchgehend ausgebaute Verkehrsachsen gelegt. Dabei ist das Investitionsprogramm keine starre Richtschnur für eine gezielte Verbesserung des 482 km umfassenden Kreisstraßennetzes mit straßenbegleitenden Rad- und Gehwegen. Wie bisher wollen wir bei neuen Erkenntnissen und Notwendigkeiten flexibel sein.

 

Das Gesamtausbauvolumen der Jahre 2005 bis 2009 beläuft sich auf 19,13 Mio. €, somit 1,42 Mio. € weniger als im Planungszeitraum 2004 bis 2008. Der Zuschussbedarf des Landkreises beträgt 7,91 Mio. € also 2,58 Mio. € mehr, weil im Rahmen der Beratungen für den Kreishaushalt 2005 und der Folgejahre Ausbaumaßnahmen zeitlich verschoben wurden.

 

Bei einem Zuschussbedarf des Landkreises im Jahr 2006 mit 1.560.160 € beläuft sich das Gesamtvolumen des Kreisstraßen- und Radwegeausbaus im Vermögens­haushalt 2006 auf 3.132.000 €.

 

In der Anlage 4 der MIFRIFI sind vorab auf den Seiten 1 bis 5 die jeweiligen Haushaltsansätze pro Jahr zusammengefasst. Ab Seite 6 bis Seite 38 wird jede einzelne Maßnahme - insgesamt sind es 31 - einheitlich auf einem gesonderten Blatt mit einem Ausschnitt aus der Straßenbauamtskarte und der jeweiligen Beschreibung vorgestellt. Gleichzeitig wird zum besseren Verständnis die Gesamtfinanzierung jeder einzelnen Maßnahme auf diesem gesonderten Blatt einschließlich der Folgejahre dargestellt. Die Seiten 39 bis 43 beinhalten zusammengefasst die einzelnen Maßnahmen des Vermögenshaushalts 2006.


Die einzelnen Maßnahmen enthalten auch Verkehrsmengenangaben. Bei den neuen Maßnahmen sind zusätzlich die Anteile des Schwerverkehrs (SV) mit angegeben. Die Verkehrsmengen basieren auf der 2000 bundesweit durchgeführten amtlichen Verkehrszählung bei der jedoch die Kreisstraßen nur bedingt erfasst wurden. Deshalb wurden bei allen jetzt neu und aktuell heranstehenden und geplanten Ausbaumaßnahmen vom Straßenbauamt und Straßenverkehrsamt zeitnahe Verkehrszählungen durchgeführt. Die angegebenen Zahlen weisen die jeweiligen Verkehrsmengen innerhalb von 24 Stunden aus. Im Jahr 2005 wird entsprechend dem 5-jährigen Intervall wieder bundesweit eine Straßenverkehrszählung an klassifizierten Straßen durchgeführt.
 

Auswirkungen der Verwaltungsreform

 

Bislang wurden die Kosten der Planung, der Bauvorbereitung, der Bauleitung und der Qualitätsprüfung bei Kreisstraßenbaumaßnahmen im Rahmen der technischen Verwaltung der Kreisstraßen durch das Land Baden-Württemberg getragen.

 

Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden den Landkreisen Mittel für diese Ingenieurleistungen in einer gewissen Höhe zugewiesen. Dabei wurde aber nicht der gesamte Umfang der bislang vom Land unentgeltlich erbrachten Leistungen berücksichtigt. Die im FAG zugewiesenen Mittel reichen im Ostalbkreis nur für Ingenieurleistungen aus, die für die Aufrechterhaltung des Betriebes und zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen notwendig sind.

 

Gerade der Ostalbkreis mit seinem insgesamt doch überdurchschnittlichen Bauprogramm kommt damit zu kurz. Für Planung und Bauleitung fallen in der Regel 10 – 12 % der Herstellungskosten an Kosten für Ingenieurleistungen an. Diese müssen nun im Rahmen der Baumaßnahme finanziert werden. Sie sind nicht zuschussfähig, so dass dies auch bei GVFG-Maßnahmen zu einer spürbaren Verteuerung der Maßnahmen führt. Folge wird die zeitliche Streckung des Bauprogramms sein.


Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz

 

Mit 15,39 Mio. € sind die Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrs­finanzierungsgesetz und nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz Kostenschwer­punkte der nächsten Jahre. Der Anteil Bahn AG ist nicht enthalten. Dieser wird direkt abgewickelt. Hierzu zählen

 

Kreisstraße 3228 Bahnübergang Eichkapelle Rindelbach

Kreisstraße 3333 Bahnübergang Schrezheim

Kreisstraße 3238 Dewangen-Treppach ( im Bau )

Kreisstraße 3325 Waiblingen-B 19

Kreisstraße 3275 Waldstetten-Unterbettringen

Kreisstraße 3210 Eck am Berg-Tannhausen

Kreisstraße 3253 Ortsdurchfahrt Utzstetten (im Bau)

Kreisstraße 3315 Trochtelfingen-Kreisstraße 3316

Kreisstraße 3205 Umgehung Kirchheim a. R. (1. Bauabschnitt)

Kreisstraße 3253 Utzstetten bis Einmündung in die K 3258

Auf die Ausführungen unter der Ziffer 2 wird verwiesen.
 

 

Belagserneuerungen

 

Ein weiterer Schwerpunkt in der MIFRIFI werden in den nächsten Jahren Belagserneuerungen sein, um insbesondere auch den Unterhaltungsaufwand zu minimieren. Die dringende Notwendigkeit wurde bei den Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten in den vergangenen Jahren, zuletzt am 27. Juni 2005 aufgezeigt. Eine Vernachlässigung des Unterhaltungsaufwands mit allen möglichen Folgekosten wäre für das volkswirtschaftliche Vermögen Kreisstraßen und Radwege nicht zu vertreten.

 

Der Geschäftsbereich Straßenbau wird in Kürze eine Zustandserfassung und

-bewertung der Kreisstraßen vornehmen. Diese soll eine objektive Einschätzung der Notwendigkeiten und der Dringlichkeiten der Erhaltungsmaßnahmen liefern. Danach wird sich vermutlich eine andere Reihenfolge der jetzt im Belags­programm der MIFRIFI aufgeführten Baumaßnahmen ergeben. Unter Umständen kommen auch neue Maßnahmen mit hoher Priorität dazu. Insgesamt wird der Erhaltungsbedarf in den nächsten Jahren deutlich ansteigen, was sich dann in der nächsten MIFRIFI niederschlagen muss.

 

Ausbau von Radwegen

 

Neben dem Schutz der Umwelt und dem Gesundheitsbewusstsein ist ein gut ausgebautes Radwegenetz insbesondere auch aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich. Zunehmendes Umweltbewusstsein, aber auch wirtschaftliche Gründe führen erfreulicherweise dazu, dass für Fahrten zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen, zum Sport und insbesondere zur Erholung und Freizeitgestaltung in immer stärkerem Maße auf das Fahrrad zurückgegriffen wird. Mit einem kreisweit gut ausgebauten Radwegenetz kann erreicht werden, dass das Fahrrad, welches ohne Zweifel das umweltfreundlichste und in den Städten das schnellste Verkehrsmittel ist, zu einem außerordentlich wichtigen Nahverkehrsmittel wird. Allerdings erfordert der Umstieg auf das Fahrrad auch attraktive Radwegeverbindungen, damit sie auch tatsächlich angenommen und akzeptiert werden. Eine gute Grundlage hierfür ist die vom Kreistag beschlossene kreisweite Radwegenetzkonzeption.
 

In der Anlage 5 ist gesondert das Radweg- und Gehweg-Ausbauprogramm der MIFRIFI 2005 bis 2009 zusammengefasst. Es beinhaltet immerhin Gesamtkosten von 2.973.003 €, die in der MIFRIFI eingestellt sind. Allerdings macht zunehmend Sorge, dass Radwegeausbauten wegen des 50 %-igen Finanzierungsanteils der betroffenen Standortgemeinden nicht zeitnah realisiert werden können.

 

 

.Merkliste zur MIFRIFI

 

Die Anlage 6 beinhaltet weitere angemeldete Ausbau- und Verbesserungsmaß­nahmen an Kreisstraßen einschließlich Rad- und Gehwege, die in der MIFRIFI bis zum Jahre 2009 noch nicht berücksichtigt sind. Dabei handelt es sich, wie die Kreisstraßen- und Radwegebesichtigungsfahrten der letzten Jahre gezeigt haben, vielfach auch um "Wunschvorstellungen" mit einer unverbindlichen Kosten­schätzung und überschlägigen Berechnungen in Höhe von 27,97 Mio. €. Es handelt sich dabei um 67 Einzelmaßnahmen. In dieser Liste wurden auch die in der neuen Radwegenetzkonzeption enthaltenen Radwege aufgenommen. Nicht enthalten ist darin der Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufwand mit derzeit jährlich rund 3,2 Mio. €. Angesichts der noch offenen Finanzierung lässt diese "Merkliste" keine verbindlichen Aussagen zur Machbarkeit zu. Insofern können aus dieser "Merkliste" weder Prioritäten noch Zusagen bzw. Verbindlichkeiten abgeleitet werden.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die vorgelegte MIFRIFI ist Grundlage für die Haushaltsplanberatung 2006 und für die Folgejahre einschließlich der Finanzplanung.

 

Folgende Finanzierung ist vorgesehen:

 

 

Jahr

Ausbauvolumen

Zuschussbedarf Landkreis

2005

4.446.000

980.620

2006

3.132.000

1.560.160 €

2007

4.075.000

2.143.800

2008

4.712.500

2.314.400

2009

2.760.000

914.800

Gesamt

19.125.500

7.913.780

 

 

 

Anlagen:

Anlagen

 

 

Anlage 1    Aufwendungen für Kreisstraßen und Radwege 1973 bis 2004

 

Anlage 2    Ausbauvolumen und Zuschussbedarf für Kreisstraßen und

Radwege 2001 bis 2009

 

Anlage 3    Laufende Zuweisungen des Landes nach § 25 FAG

 

Anlage 4    MIFRIFI 2005 bis 2009

 

Anlage 5    Rad- und Gehwegausbau 2005 bis 2009

 

Anlage 6    Merkliste für weitere Maßnahmen

 

 

 

Sichtvermerke

 

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

WeißWagner

 

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

 

Dezernat I__________________________________________________

Wolf

 

Landrat__________________________________________________

Pavel