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Vorlage - 133/05  

 
 
Betreff: Wahl der 2. Stellvertreterin/des 2. Stellvertreters des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
24.10.2005 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Die 2. stellvertretende Vorsitzende/der 2. stellvertretende Vorsitzende wird aus der Mitte  des Jugendhilfeausschusses gewählt.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Frau Barbara Ganzenmüller, die gleichzeitig die Funktion der 2. Stellvertreterin des Jugendhilfeausschusses inne hatte, schied zum Oktober 2005 aufgrund Ihres Wegzugs aus dem Jugendhilfeausschuss aus.

 

Nach den Bestimmungen der Hauptsatzung wählen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus ihrer Mitte die stellvertretenden Vorsitzenden, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Keine.

Anlagen:

Anlagen

 

Keine.

 

 

 

Sichtvermerke

 

Fachbereich__________________________________________________

Ebert

Dezernat I__________________________________________________

Wolf

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel