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Antrag der Verwaltung
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmt einer Sondertilgung der Darlehen Nr. 116 402 884 bei der Kreissparkasse Ostalb und Nr. 606555749 bei der Landesbank Baden-Württemberg zu. Die Finanzierung der Sondertilgungen in Höhe von 1.825.490,95 € erfolgt über Entnahmen aus der Rücklage. Sachverhalt/Begründung
Im Zusammenhang mit der Veräußerung der Betriebsführungs- und Beteiligungsgesellschaft des Ostalbkreises mbH (BBO) und den damit erzielten Erlösen Ende 2000 war gemeinsame Zielrichtung, die hohe Verschuldung des Ostalbkreises zu reduzieren. Mit den Veräußerungserlösen von 278.249.206 € hat der Ostalbkreis gleichzeitig die Darlehen der BBO in Höhe von 35.830.055 € übernommen, so dass sich seinerzeit eine Netto-Einnahme von 242.419.151 € ergab.
In den Kreisgremien herrschte Einvernehmen darüber, neben den jährlichen ordentlichen Tilgungsleistungen auch Sondertilgungen bei auslaufenden Zinsbindungen vorzunehmen, um damit auch Vorfälligkeitsentschädigungen zu vermeiden.
Die Sondertilgungen entlasten zugleich den Kreishaushalt und sind zukunftsgerichtet auch ein wichtiger Beitrag zur Haushaltssicherung.
Die äußere Verschuldung des Ostalbkreises belief sich zum 31.12.2000 auf 129.633.069 €
Getilgt wurden: 2001 ordentliche Tilgungen 37.189.461 € 2001 Sondertilgungen 21.011.582 € 2002 ordentliche Tilgungen 5.505.402 € 2003 ordentliche Tilgungen 4.917.340 € 2003 Sondertilgungen 577.581 € 2004 ordentliche Tilgungen4.518.553 € 2004 Sondertilgungen7.264.289 € ----------------- 80.984.208 € ------------------ Darlehenstand am 31.12.200448.648.861 €
2005 geplante ordentliche Tilgungen 4.039.401 € 2005 geplante Sondertilgungen 1.825.491 € ----------------- 5.864.892 € ------------------ Darlehenstand am 31.12.200542.783.969 €
Innerhalb von fünf Jahren konnte damit die Verschuldung um 86.849.100 € bzw. um 67,00 % reduziert werden.
Bei folgenden Darlehen läuft im Haushaltsjahr 2005 die Zinsbindung ab:
Die Haben-Zinsen liegen erheblich unter den Darlehenszinsen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit schlägt die Verwaltung deshalb vor, die o. g. Sondertilgungen vorzunehmen.
Unabhängig davon sind ein Darlehen bei der Zusatzversorgungskasse Baden-Württemberg zum 31.03.2005 und zwei Darlehen bei der Landesbank Baden-Württemberg zum 01.03.2005 bzw. 15.06.2005 planmäßig ausgelaufen.
Finanzierung und Folgekosten
Die Finanzierung der Sondertilgungen erfolgt durch Rücklagenentnahmen.
Sichtvermerke
Fachbereich__________________________________________________ Mayer
Dezernent/__________________________________________________ Dezernat IIHubel
Dezernat I__________________________________________________ Wolf
Landrat__________________________________________________ Pavel |
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