Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ostalbkreis beteiligt sich weiterhin an den genannten Wasserverbänden und dem Zweckverband im bisherigen Umfang und trägt die notwendigen Erhöhungen mit.
Sachverhalt/Begründung
In der nicht öffentlichen Sitzung des „Sonderausschusses Aufgabenkritik“ am 18. und
An folgenden Wasserverbänden ist der Ostalbkreis beteiligt:
- Wasserverband Kocher Lein -Wasserverband Obere Jagst -Wasserverband Egau (Sitz Landkreis Heidenheim, 2 Becken im Ostalbkreis) -Wasser- und Bodenverband Sechta Eger -Wasserverband Rems (Sitz Landkreis Rems Murr, 2 Rückhalteräume im Ostalbkreis)
Diese Wasserverbände werden in den Anlagen 1 bis 8 sehr detailliert vorgestellt. Zusammenfassend wird im Weiteren Folgendes dargelegt:
Aufgabeninhalte:
Alle Wasserverbände/Wasser- und Bodenverbände im Osten Baden-Württembergs wurden mit dem Ziel gegründet, unter kommunaler Beteiligung die Verpflichtung des Landes, den Bürgern Hochwasserschutz zu gewähren, zu übernehmen. Vor Hochwasser geschützt werden sollen überbaute Flächen nicht dagegen landwirtschaftliche Flächen, Wald oder Brachflächen. Dazu wurden und werden Hochwasserrückhaltebecken gebaut und betrieben. Diese werden jeweils in einem bestimmten begrenzten Umfang auf Dauer eingestaut. Die dadurch entstehenden Wasserflächen und ihre Ufer wurden der Bevölkerung als Naherholungseinrichtungen zur Verfügung gestellt (Mindestausstattung entsprechend der Landesförderung) oder der Natur überlassen. Der Wasserverband Obere Jagst betreibt darüber hinaus auch eine Niedrigwasseraufhöhung der Jagst in Trockenzeiten - eine ökolgische Verbesserung der Jagst.
Örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen (z.B. Strübelmühle, Kläranlage Jagstzell, Ortslage Ellwangen), die in die Unterhaltungslast dieser Städte und Gemeinden übergegangen sind oder übergehen werden, ergänzen den Hochwasserschutz.
Aufgabenerledigung:
Über die Erfüllung der Aufgaben der Wasserverbände entscheiden der Vorstand und die Verbandsversammlung. Mitglieder sind die Gemeinden und Landkreise, die Flächen im Verbandsgebiet haben.
Zur Erledigung ihrer technischen Aufgaben (Planung und Bau von Hochwasserrück-haltebecken und deren Betrieb) bedienen sich drei Wasserverbände gegen Entgelt technischer Bediensteter des Landkreises mit wasserwirtschaftlicher Ausbildung. Diese Beschäftigten mit speziellem „Know-how“ stehen mit etwa je einer halben Arbeitskraft dem Wasserverband Kocher-Lein, dem Wasserverband Obere Jagst und dem Wasserverband Sechta Eger zur Verfügung. Ihre Erfahrungen, insbesondere bei der Steuerung des Hochwasserabflusses aus den Rückhaltebecken sind unverzichtbar. Im Hochwasserfall, der mehrmals im Jahr über mehrere Tage andauern kann, stehen weitere ausgebildete Mitarbeiter im Landratsamt Geschäftsbereich - Wasserwirtschaft - bereit, so dass eine durchgehende Besetzung der elektronischen Beobachtungs- und Steuerungseinrichtungen für die drei Verbände gewährleistet ist.
Die Wasserverbände haben außer Stauwärtern kein eigenes technisches Personal.
Die Wasserverbände haben ihre Aufgaben zum größten Teil in hervorragender Weise erfüllt.
Teilweise sind noch wichtige Maßnahmen durchzuführen, nämlich
-der Hochwasserschutz im Stadtbereich Ellwangen und in den Teilorten Rotenbach, sowie der Hochwasserschutz bebauter Flächen im Bereich der Jagstbrücke in Jagstzell (Wasserverband Obere Jagst) -weitere Maßnahmen an der Eger wie das Hochwasserrückhaltebecken Nagelmühle und das Hochwasserrückhaltebecken Altenburg bei Utzmemmingen (Wasserverband Sechta-Eger) -Entschlammung des Härtsfeldsees (Wasserverband Egau) - Maßnahmen zur Entlandung von Hochwasserrückhaltebecken, Erneuerung Stahlwasserbauteile, Erneuerung Dammdichtung u.a. (Wasserverband
Die von den einzelnen Wasserverbänden für die kommenden Jahre vorgesehenen konkreten Maßnahmen sind im Detail in den Anlagen 1 bis 8 dargestellt. Von größter Bedeutung für die Sicherheit der Bevölkerung ist die nachhaltige Standfestigkeit der Dämme und die nachhaltige Zuverlässigkeit der elektronischen Steuerung des Hochwasserabflusses. Die Pflege der Erholungseinrichtungen trägt zur Erhaltung der Infrastruktur des Verbandsgebietes bei.
Finanzierung der Wasserverbände:
Die Wasserverbände erhalten vom Land Fördermittel, die teilweise vom Bund mit finanziert sind. Diese Mittel stellt der Bund dem Land nur zur Verfügung, wenn sie an Wasserverbände zur Erfüllung von deren Aufgaben weitergeleitet werden.
Von Anfang an bis Ende 2004 erhielten die Verbände Obere Jagst, Kocher Lein, Egau und Sechta Eger 90 Prozent Förderung für Investitionen gewährt. Der Wasserverband Rems erhält dafür 70 Prozent Förderung. Ab 1999 wird für die Unterhaltung der Anlagen eine variierende, auch an den Investitionen orientierte, Pauschale gewährt. Für den Wasserverband Rems ist eine besondere Regelung für die Unterhaltung getroffen.
Die nichtgedeckten Kosten werden jeweils über eine Umlage finanziert, die die Verbandsmitglieder zu tragen haben.
Umlageschlüssel und Anteile des Ostalbkreises an den Wasserverbänden (bisheriger Stand):
Für den Ostalbkreis ergeben sich nach dem derzeitigen Stand folgende Verpflichtungen aus den entstehenden Kosten, die nicht durch die Förderung gedeckt sind (Unterscheidung in Anteile für wasserwirtschaftliche Maßnahmen und Maßnahmen für die Naherholung):
WVb Obere Jagst (2004) 34.300 € 17,93 % Anteil Ostalbkreis für Wasserwirtschaft (2005) 35.500 € Haushaltsansatz Einzelplan 6, 6900, Ausgaben
WVb Kocher Lein (2004) 67.386 € 30,63 % Anteil Ostalbkreis für Wasserwirtschaft (2004) 23.390 € 50,90 % Anteil aller Kosten für Naherholung
(2005) 65.182 € 29,63 % Anteil Ostalbkreis für Wasserwirtschaft (2005) 23.390 € 50,90 % aller Kosten für Naherholung
Wenn die Verbandsversammlung im Herbst 2005 die Erhöhung beschließt, die der
(2006) 74.959 € 29,63 % Anteil Ostalbkreis für Wasserwirtschaft (2006) 23.390 € 50,90 % aller Kosten für Naherholung (geschätzt)
(2007) 84737 € 29,63 % Anteil Ostalbkreis für Wasserwirtschaft (2006) 23.390 € 50,90 % aller Kosten für Naherholung (geschätzt)
WaBoVb Sechta Eger (2005): Ostalbkreis trägt vorweg 30 % des ungedeckten Aufwands des Verwaltungshaushaltes (d. h. 30 % aus 85.000 € = 25.500 €)
WVb Egau: (2005) 15.512 € 11,08 % Anteil Ostalbkreis für Wasserwirtschaft (seit 1997 gleicher Betrag) (Haushaltsansatz Einzelplan 6, 6900, Ausgaben (S. 185) 2005: 15.600 €)
WVb Rems: Ostalbkreis trägt nur eine Pauschale der Verwaltungskosten: (von 2002 - 2004): je Jahr 1.150 € (ab 2005): je Jahr 1.438 € (zum Vergleich RMK 1.938 €)
Damit errechnet sich ein ungefährer Gesamtbetrag von 166.522 € für 2005 (1,5 Prozent weniger als im Haushaltsplan 2005 ), der sich jedoch im Jahr 2006 auf 176.299 € und im Jahr 2007 auf 186.087 € erhöhen wird, wenn die Verbandsversammlung des Wasserverbands Kocher Lein die Erhöhung der Beiträge beschließt.
In welchem Umfang sich beim Wasserverband Obere Jagst Erhöhungen ergeben, wenn die in der mittleren Finanzplanung vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt werden ist noch offen.
Senkung der Förderung des Landes
Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, die Höhe seiner Zuschüsse an die Wasserverbände von 90 Prozent auf 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten zu senken. Der von den Städten, Gemeinden und dem Ostalbkreis zu tragende Anteil würde sich damit von 10 Prozent auf 30 Prozent erhöhen, also auf ca. 500 T Euro verdreifachen. Dies muss mit allen zur Verfügung stehenden politischen Mitteln verhindert werden.
Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch
Aufgabeninhalte:
Der Zweckverband Erholungsgebiet Rainau-Buch wurde auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 9. Juli 1974 (Zweckverbandsgesetz vom 24. Juli 1963) gegründet.
Gegründet wurde der Verband zu dem Zweck der Schaffung von Erholungseinrichtungen an dem vom Wasserverband Obere Jagst geschaffenen Speicher- und Hochwasserrückhaltebecken Buch, die der Zweckverband zu beispielhaften Nutzungsmöglichkeiten eines künstlichen Speichers aufgerüstet hat und unterhält.
Der Zweckverband betreut und unterhält den Bereich Kiosk mit Bootshafen, Holzbrücke, archäologische Anlage und Badebereich mit allen Flächen am Westufer und die gesamten Parkflächen. Die Anlagen dienen der Touristik und Naherholung. Sie werden stark genutzt und bedürfen ständiger Unterhaltung.
Aufgabenerledigung:
Der Zweckverband hat zwei Arbeiter fest angestellt. Darüber hinaus werden Saisonarbeitskräfte z. B. am Bootsverleih oder zum Kassieren der Parkplatzgebühr eingestellt. Auch werden erstmalig 1 € Jobs vergeben. Die Arbeit umfasst die gesamte Palette zur ordnungsgemäßen Unterhaltung der Anlagen für die Bürger. Der Geschäftsbereich Wasserwirtschaft hat hier keine direkte Betreuungsaufgabe. Über den Wasserverband Obere Jagst und dessen Betreuung bestehen jedoch geringe Verknüpfungen.
Finanzierung:Umlageschlüssel und Anteile des Ostalbkreises am Zweckverband
Der Ostalbkreis trägt 40 Prozent Anteil an den durch Einnahmen nicht gedeckten Kosten. Weitere Anteile: Aalen 25 Prozent, Rainau 12 Prozent, Ellwangen 10 Prozent, Westhausen 5 Prozent, Oberkochen 3 Prozent, Hüttlingen 3 Prozent, Lauchheim 1 Prozent, Neuler 1 Prozent.
Im Haushaltsplan 2005 des Ostalbkreises wurde der Ansatz 40.000 € für 2005 auf 37.200 € und im Vermögenshaushalt der Ansatz von 6.000 € auf 4.800 € gekürzt.
Gesamtfazit:
Der Ostalbkreis und die Städte und Gemeinden würden durch die Verringerung des Fördersatzes des Landes voraussichtlich gegenüber dem heutigen Zustand in dreifacher Höhe belastet werden. Dies kann einerseits zu einer Erhöhung des Anteils des Ostalbkreis wie aller Mitgliedsgemeinden aber andererseits auch zu einem Rückgang der Investitionen aufgrund fehlender Eigenmittel der Gemeinden oder des Ostalbkreises führen.
Um eine Explosion der Kosten für die Verbandsmitglieder zu vermeiden, sollten die Wasserverbände, die von ihnen geplanten Maßnahmen erneut unter dem Gesichtspunkt der Kosteneinsparung überprüfen, wobei die Gesichtspunkte der Sicherheit der Bevölkerung auch künftig die notwendige Bedeutung eingeräumt werden muss.
Ein Austritt aus einem Wasserverband ist einem Mitglied nur möglich, wenn der Vorteil aus der Durchführung der Verbandsaufgabe oder deren Last entfallen ist. Letzlich bedeutet dies, dass die Hochwasserschutzanlage weggefallen sein muss. Ein Austritt aus einem Wasserverband ist hier somit nicht möglich (Anlage 10).
Ein Austritt eines Verbandsmitgliedes aus dem Zweckverband Rainau-Buch, ist nach der Verbandssatzung bei vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Die Investitionen und Unterhaltungsaufwendungen der Wasserverbände sind ein nicht zu vernachlässigender Wirtschaftsfaktor im Ostalbkreis und erhalten somit Arbeitsplätze.
Finanzierung und Folgekosten
Der Anteil des Ostalbkreises zur Finanzierung der Wasserverbände und des Zweckverbandes Rainau-Buch ist durch einen Planansatz im Einzelplan 6.6900 (Ausgaben in Höhe von 168.750 Euro) gesichert. Dieser Satz sollte bei dringendem Bedarf angehoben werden. Anlagen
Wasserverband Kocher-Lein Berechnung der jährlichen Mitgliedsbeitrages Überarbeitete Finanzplanung 2005 - 2012 Wasserverband Obere-Jagst Verbandsumlage 2004 Wasserverband Obere-Jagst, Geplante Maßnahmen Wasserverband Sechta Eger Verbandsumlage 2005 Wasserverband Sechta Eger - geplante Maßnahmen Wasserverband Egau Verbandsumlage 2005 Liste der Haushaltspositionen Gesetz über Wasser- und Bodenverbände
Sichtvermerke
Fachbereich_________________________________________________ Maier Dezernent_________________________________________________ Götz Dezernat I_________________________________________________ Wolf Dezernat II_________________________________________________ Hubel Landrat_________________________________________________ Pavel |
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