Bürgerinformationssystem

Vorlage - 16/05  

 
 
Betreff: Ostalb-Klinikum Service GmbH (OAKS):
Feststellung des Jahresergebnisses 2004
Status:öffentlich  
Federführend:Ostalb-Klinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
19.07.2005 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Betriebsleitung:

 

Der Krankenhausausschuss ermächtigt Landrat Klaus Pavel, gemäß § 17(4) des Gesellschaftsvertrags der OAKS in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss festzustellen und den Beschluss zu fassen, dass der Jahresfehlbetrag von 5.483,38 Euro auf neue Rechnung vorgetragen und die Geschäftsführung für das Jahr 2004 entlastet wird.

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt

 

Die Ostalb-Klinikum Service-GmbH hat am 01. Juli 2004 ihre Geschäftstätigkeit begonnen. Entsprechend den Beschlüssen der Gremien wurde Krankenhausdirektor Axel Janischowski mit der Geschäftsführung beauftragt und Herr Ulrich Geiger, Geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Klinikdienste Süd, Kempten, zum Prokuristen ernannt.

 

Die OAKS-GmbH ist gemäß dem Gesellschaftervertrag für Aufgaben sogenannter patientenferner Dienste und Service-Leistungen gegründet worden. Im ersten Geschäftsjahr 2004 war die Gesellschaft in den Bereichen Reinigung, Catering, Pforte und Transport tätig. Zum Jahreswechsel 2004/2005 hatte die Service-GmbH 38 Beschäftigte. Der Umsatz zwischen dem 1.7.2004 und dem 31.12.2004 betrug 556.000 Euro.

 

Die ersten Monate der Geschäftstätigkeit waren auch vom Aufbau des Kommunikations- und Controllingsystems zwischen Geschäftsführung und Verwaltung geprägt. Die Anschaffung einer Berufskleidung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pfortendienst wurde sehr früh realisiert. Im Küchenbereich wurden einige Aktionen umgesetzt, bei der sich regionale Lieferanten beteiligt haben, z.B.

 

  • Aktionswoche zu den Olympischen Spielen
  • „Heimisches Obst und Gemüse“
  • „Da macht Backen richtig Freude“
  • „Fit und frisch mit Gemüse und Salaten
  • „Auf die Plätzchen, fertig… los!“

 

Das in den Bereichen Reinigung und Küche aufgebaute Qualitätsmanagementsystem wurde von der LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft mbH geprüft. Im Ergebnis bescheinigt das unabhängige Institut, dass ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2000 eingeführt wurde und die Anforderungen erfüllt. Gleich nach der Übernahme der Service-Dienstleistungen im Ostalb-Klinikum am 1. Juli 2004 hat sich die Ostalb-Klinikum Service GmbH entschlossen, die schon bestehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Bereichen Reinigung und Küche zu bündeln, fortzuentwickeln und in ein Qualitätsmanagementsystem zu integrieren.

 

Ein wichtiger Baustein des Qualitätsmanagementsystems in der Küche ist zum Beispiel eine lückenlose Dokumentation und Prüfung der Nahrungsmittel vom Wareneingang bis zum Verlassen der Küche. In allen Stufen des Produktionsprozesses ist sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben (z.B. bei der Temperatur) eingehalten werden. Im Zentrum des Qualitätsmanagementsystems in der Küche steht natürlich die Einhaltung der Hygienerichtlinien. Neben umfangreichen Hygieneplänen, die die erforderlichen Maßnahmen dokumentieren, kommt den regelmäßigen Schulungen der MitarbeiterInnen eine große Bedeutung zu, da erst das korrekte Verhalten des Einzelnen vor Ort über den Hygienestandard entscheidet und nicht die Vorgaben auf dem Papier. Auch in der Reinigung ist die Schulung der Mitarbeiterinnen ein Schwerpunkt des Qualitätsmanagementsystems. Welche Hygienestandards sind in welchen Bereichen zu erfüllen? Wie reagiere ich bei Arbeitsunfällen? Wie und mit welchen Hilfsmitteln ist ergonomisches Arbeiten möglich? Welche Gefahren gehen von Reinigungsmitteln aus und wie kann ich mich schützen? Dies sind Themen, die einerseits die Qualität der Arbeit sichern und andererseits die Mitarbeiterinnen vor Gefahren schützen und Krank machendes Arbeiten verhindern helfen.

 

Besonderer Wert wurde auch auf die Weiterbildung der Führungskräfte gelegt. So nehmen der Küchenleiter und die Leiterin der Service-Bereiche an den regelmäßigen Schulungen beim Mitgesellschafter Klinikdienste Süd in Kempten teil.

 

Trotz des Rumpfgeschäftsjahres (1.7.2004 bis 31.12.2004) und erhöhten Aufwendungen in den ersten Wochen der Strukturierung des Unternehmens konnte die Gesellschaft ein gut vertretbares Jahresergebnis erzielen und mit einem Verlust von 5.483,38 Euro das Jahr 2004 abschließen. Der Fehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2004 wurde entsprechend dem Gesellschafterbeschluss vom 9.8.2004 die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Fritz Städele in Kempten beauftragt.

 

Die Kanzlei Dr. Fritz Städele hat zur Prüfung des Jahresabschlusses 2004 Folgendes ausgeführt:

 

Prüfungsgegenstand

Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (Haushaltgrundsätzegesetz).

 

Die Buchführung sowie die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung; dies gilt auch für die Angaben, die wir zu diesen Unterlagen erhalten haben. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.

 

Die Prüfung der Einhaltung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder Lagebericht ergeben.

 

Art und Umfang der Prüfung

Die Prüfung wurde von uns in den Monaten Februar und März 2005 durchgeführt.

 

Wir haben die Abschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

 

Die Abschlussprüfung ist nach § 317 HGB problembezogen so anzulegen, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Im Rahmen der Prüfungsplanung haben wir uns einen Überblick über die Geschäftstätigkeit, das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie deren Rechnungswesen verschafft und eine analytische Durchsicht des Jahresabschlusses vorgenommen sowie die Satzung eingesehen. Die Prüfungsstrategie wurde von uns nach den hierbei gewonnenen Erkenntnissen und den Erwartungen über mögliche Fehler festgelegt. Das interne Kontrollsystem der Gesellschaft haben wir untersucht, soweit es für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung von Bedeutung ist; das interne Kontrollsystem in seiner Gesamtheit war nicht Gegenstand unserer Abschlussprüfung.

Bei der Durchführung unserer Prüfung haben wir uns grundsätzlich nicht auf Kontrollverfahren der Gesellschaft gestützt. Daher haben wir unter Berücksichtigung unserer Risikoeinschätzung unsere analytischen Prüfungshandlungen und stichprobenweisen Einzelfallprüfungen von Geschäftsvorfällen und Beständen in nicht reduziertem Umfang durchgeführt. Bei Einzelfallprüfungen haben wir Stichproben in bewusster Auswahl gezogen.

Im Rahmen der Prüfung der Forderungen und der Verbindlichkeiten sowie der Guthaben bei Kreditinstituten haben wir von der Mehrheitsgesellschafterin eine Saldenbestätigung sowie vom Kreditinstitut der Gesellschaft Bestätigungen über Guthaben und Ansprüche der Gesellschaft eingeholt.

Zukunftsbezogene Angaben im Lagebericht haben wir vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben auf Plausibilität und Übereinstimmung mit den während der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen beurteilt.

Die Geschäftsführung hat alle gewünschten Aufklärungen und Nachweise erbracht und unter dem 27.04.2005 die berufsübliche Vollständigkeitserklärung in schriftlicher Form abgegeben. Darin wird insbesondere versichert, dass in der Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorliegenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht sind.

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie den IDW Prüfungsstandard „Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720)“ beachtet. Wir haben die im Gesetzt und den dazu vom IDW erlassenen Prüfungsgrundsätzen geforderten Angaben in Anlage 3 zusammengestellt.

Art. 82 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 LKrO wurden beachtet.

Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

 

Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde ordnungsmäßig aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang wurden eingehalten. Die Angaben der Gesamtbezüge der gesetzlichen Vertreter sind in zulässiger Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB unterblieben.

 

Lagebericht

 

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung steht der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft. Die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung werden zutreffend dargestellt. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sind vollständig und zutreffend. Der Lagebericht entspricht somit den gesetzlichen Vorschriften.

Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Wir nehmen auf unsere nachfolgenden Erläuterungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Bezug. Der Jahresabschluss insgesamt, d.h. das Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Erläuterungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Im Folgenden werden Faktoren, deren Kenntnis zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses erforderlich ist, dargestellt:

Der im Kalenderjahr erzielte Anlaufverlust wird nach Plan bereits in 2005 wieder ausgeglichen sein.

 

Die Personalkosten betrugen mit TEUR 303 80 % der Umsatzerlöse. Für das Wirtschaftsjahr 2005 ist eine Ausweitung der Umsatzerlöse geplant.

Analyse zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Auf Ausführungen zur Vermögenslage und Kapitalstruktur, Finanzlage und Ertragslage wurde verzichtet, da durch die Neugründung Vergleichszahlen der Vorjahre fehlen und somit über die aktuellen Bilanzzahlen hinaus keine Aussagen getroffen werden können.

Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Wir haben im Rahmen unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG sowie den IDW-Prüfungsstandard „Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720) beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und im Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags geführt worden sind.

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2004 der Ostalb-Klinikum Service GmbH, Aalen, den folgenden unter dem 29.04.2005 unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Ostalb-Klinikum Service GmbH, Aalen, für das Geschäftsjahr vom 01.07.2004 bis 31.12.2004 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lage-
bericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Demnach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ostalb-Klinikum Service GmbH, Aalen. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Schlussbemerkung

 

Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2004 der Ostalb-Klinikum Service GmbH, Aalen, erstatten wir im Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer – IDW PS 450).

Finanzierung und Folgekosten:

 

Anlagen:

Sichtvermerke:

 

 

 

_________________________________

Krankenhausdirektor und

Koordinierender Krankenhausdirektor

 

 

 

_________________________________

Kreiskämmerer

 

 

 

_________________________________

Landrat