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Vorlage - 100/05  

 
 
Betreff: Schwerbehindertenstatistik des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t I   
Beratungsfolge:
Kreistag Vorberatung
26.07.2005 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme.

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 71 Abs. 1 des neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, haben private und öffentliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, auf wenigstens 5 v. H. der Arbeitsplätze (sogenannter Soll-Bestand) schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, haben sie für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz gemäß § 77 SGB IX eine Ausgleichsabgabe von 105 Euro bis 260 Euro je nach Beschäftigungsquote zu entrichten.

 

Der Ostalbkreis als Arbeitgeber (Allgemeine Verwaltung, Krankenhäuser und Hospitalverwaltung) hatte während des gesamten Jahres 2004 mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigt als gesetzlich vorgegeben. Die Pflichtquote von 5 v. H. ist mit 6,2 v. H. (Vorjahr 6,1 v. H.) mehr als erfüllt.

 

Aus der beigefügten Schwerbehindertenstatistik für das Jahr 2004 sind der Soll-Bestand sowie die Zahl der tatsächlich besetzten Pflichtplätze je Kalendermonat aufgeteilt auf die Einrichtungen ersichtlich.

 

Die Gesamtzahl der Schwerbehinderten und Gleichgestellten im Jahr 2004 betrug bei der Allgemeinen Verwaltung bis zu 53 und bei den Krankenhäusern bis zu 132 MitarbeiterInnen. Als schwerbehindert gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung von 50 v. H. und mehr zuerkannt wurde. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 v. H., aber wenigstens 30 v. H.

 

Die Schwerbehinderten verteilen sich auf die Beschäftigungsgruppen in der Allgemeinen Verwaltung wie folgt:

 

-          Beamte                      28,3 v. H.

-          Angestellte                 69,9 v. H.

-          Arbeiter                       1,8 v. H.

 

 

 

 

„Behinderung ruft nicht nach Mitleid, Behinderte brauchen nicht

Überbetreuung und schon gar nicht fürsorgliche Bevormundung. Was ihnen

Not tut, ist partnerschaftliche Anerkennung als vollwertige Menschen,

Motivation zur Selbständigkeit und Hilfe (nur) dort, wo es anders nicht geht.“

 

Georg „Giorgio“ Rimann (1947 - 2004), Schweizer Journalist und Redakteur des Zürcher Pfarrblattes

 

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Keine.

Anlagen:

Anlagen:

 

Statistik

 

Sichtvermerke:

 

Fachbereich                   __________________________________________________

                   Erhardt

Dezernat I                   __________________________________________________

                   Wolf

Dezernat II                   __________________________________________________

                   Hubel

Landrat                   __________________________________________________

                   Pavel