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BeschlussDer geänderte Antrag der Verwaltung: 1. In die Fortschreibung des
Bundesverkehrswegeplanes sind folgende Straßenbauprojekte noch mit aufzunehmen: 2. Im Zuge der B 29 wurden die
Streckenabschnitte von „B 29 Ortsumfahrung Schwäbisch Gmünd, 2.
Fahrbahn“ bis „Aalen-West“ zu einem großräumigen
Gesamtprojekt zusammengefasst. 3. Zunehmend werden gravierendste Verkehrsengpässe
zwischen der Einmündung der Landesstraße im Bereich Kellerhaus in Aalen in die
B 29 und der Auffahrten zur A 7 (bei Westhausen) unter Einbeziehung der
Einmündung der B 290 (Ellwangen) in die B 29 festgestellt. Der Ostalbkreis
fordert Land und Bund auf, geeignete Verkehrslösungen aufzuzeigen und rasch
umzusetzen. 4. Der Ostalbkreis misst den Maßnahmen B 29
Ortsumfahrung Schwäbisch Gmünd, 1. Fahrbahn (Tunnel in Tallage) und B 29
Ortsumfahrung Mögglingen, die als sogenannte „indisponible
Projekte“ nicht mehr in der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes
enthalten sind, höchste Priorität bei. 5. Der Ostalbkreis priorisiert im Rahmen des
notwendigen vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans den
Ausbau der einzelnen Projekte wie folgt: 6. Der Ostalbkreis fordert das
Bundesverkehrsministerium auf, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt
und Verkehr Baden-Württemberg einen adäquaten Finanzrahmen zur Umsetzung des
Bundesverkehrswegeplanes 2003 zur Verfügung zu stellen, damit die
Straßenbauprojekte zeitnah realisiert werden können und künftig keine
„Überhänge“ in Form von Projekten entstehen, die als realisiert gelten,
de facto mangels Finanzierung jedoch nicht gebaut werden können. wurde bei 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen. |
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