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Auszug - Bundesverkehrswegeplan 2003 Stellungnahme des Ostalbkreises zum Ergebnis der gesamtwirtschaftlichen Bewertungsmethodik im Rahmen der Anhörung durch das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr Baden-Württemberg  

 
 
Sitzung des Kreistags
TOP: Ö 3
Gremium: Kreistag Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.10.2002 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: ordentliche Sitzung

Beschluss

Beschluss

 

Der geänderte Antrag der Verwaltung:

 

1.            In die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes sind folgende Straßenbauprojekte noch mit aufzunehmen:

- Autobahnzubringer zur BAB A 7 (bislang geführt über die L 1084 bei Aalen-
  Unterkochen) im Korridor Aalen/Heidenheim

- B 29 Ortslage Bopfingen

- B 29 Röttinger Höhe bis Ortsumfahrung Lauchheim

- B 466 Ortsumfahrung Neresheim

2.            Im Zuge der B 29 wurden die Streckenabschnitte von „B 29 Ortsumfahrung Schwäbisch Gmünd, 2. Fahrbahn“ bis „Aalen-West“ zu einem großräumigen Gesamtprojekt zusammengefasst.
Der Ostalbkreis beantragt, die Zusammenfassung zu einem Gesamtprojekt rückgängig zu machen und – wie im Bundesverkehrswegeplan 1992 – die Strecken- bzw. Planungsabschnitte einzeln in die Fortschreibung aufzunehmen.

3.            Zunehmend werden gravierendste Verkehrsengpässe zwischen der Einmündung der Landesstraße im Bereich Kellerhaus in Aalen in die B 29 und der Auffahrten zur A 7 (bei Westhausen) unter Einbeziehung der Einmündung der B 290 (Ellwangen) in die B 29 festgestellt. Der Ostalbkreis fordert Land und Bund auf, geeignete Verkehrslösungen aufzuzeigen und rasch umzusetzen.





4.            Der Ostalbkreis misst den Maßnahmen B 29 Ortsumfahrung Schwäbisch Gmünd, 1. Fahrbahn (Tunnel in Tallage) und B 29 Ortsumfahrung Mögglingen, die als sogenannte „indisponible Projekte“ nicht mehr in der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes enthalten sind, höchste Priorität bei.

5.            Der Ostalbkreis priorisiert im Rahmen des notwendigen vordringlichen Bedarfs des Bundesverkehrswegeplans den Ausbau der einzelnen Projekte wie folgt:

Höchste Priorität

B 297 Ortsumfahrung Lorch
B 29 Essingen bis W Aalen

Priorität I

B 29 weiterer 2-bahniger  Ausbau von Schwäbisch Gmünd-Ost bis Mögglingen-West
B 19 Ortsumfahrung Untergröningen
Autobahnzubringer zur A 7 im Korridor Aalen-Heidenheim und B 29 a Ortsumfahrung Ebnat
B 29 Ortsumfahrung Pflaumloch
B 290 Ortsumfahrung Jagstzell
B 29 Ortslage Bopfingen
B 29 Ortsumfahrung Trochtelfingen
B 29 Röttinger Höhe bis Ortsumfahrung Lauchheim

Priorität II

B 29 Schwäbisch Gmünd (2. Tunnel)
B 466 Ortsumfahrung Neresheim
B 466 Ortsumfahrung Ohmenheim

6.            Der Ostalbkreis fordert das Bundesverkehrsministerium auf, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg einen adäquaten Finanzrahmen zur Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes 2003 zur Verfügung zu stellen, damit die Straßenbauprojekte zeitnah realisiert werden können und künftig keine „Überhänge“ in Form von Projekten entstehen, die als realisiert gelten, de facto mangels Finanzierung jedoch nicht gebaut werden können.


wurde bei 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen.