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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft zwischen dem Ostalbkreis und dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm
Landrat Dr. Bläse gibt gemäß § 30 Abs. 1 LKrO folgenden nichtöffentlich gefassten Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 13. Juli 2026 und des Kreistags am 28. Juli 2026 im Wortlaut bekannt:
„Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt/der Kreistag beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, eine Zweckvereinbarung über eine Zusammenarbeit mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB) abzuschließen.“
Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung haben dem Kreistag einstimmig empfohlen, dem Antrag der Verwaltung zuzustimmen.
Die Mitglieder des Kreistags haben den Antrag der Verwaltung einstimmig angenommen.
Es werden keine weiteren Bekanntgaben gemacht. |
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