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Nutzung der Flächen der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen (Jagst) für Windenergie Gestattungsvertrag mit der Stadtwerke Ellwangen GmbH
Landrat Dr. Bläse gibt gemäß § 30 Abs. 1 LKrO folgenden nichtöffentlich gefassten Beschluss aus der Sitzung des Stiftungsausschusses vom 30. Juni 2025 im Wortlaut bekannt:
„Der Stiftungsausschuss stimmt mehrheitlich, bei einer Enthaltung, der Ergänzung des Gestattungsvertrags vom 10.06.2015 zwischen der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist Ellwangen und der Stadtwerke Ellwangen GmbH zu.“
Es werden keine weiteren Bekanntgaben gemacht. |
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