Landrat Dr. Bläse gibt folgenden nichtöffentlich gefassten Beschluss aus der Sitzung des Kreistags am 4. November 2025 gemäß § 30 Abs. 1 LKrO im Wortlaut bekannt:
Vertragsgrundlagen über Ausbau und Elektrifizierung der Brenzbahn
- Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Ausbau und die Elektrifizierung der Brenzbahn in den Leistungsphasen 1 bis 4 mit dem Landkreis Heidenheim, dem Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm abzuschließen.
- Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, eine gemeinsame Absichtserklärung über die Finanzierung des Ausbaus und der Elektrifizierung der Brenzbahn mit dem Landkreis Heidenheim, dem Alb-Donau-Kreis, der Stadt Ulm sowie dem Land Baden-Württemberg abzuschließen.
Die Mitglieder des Kreistags haben dem Antrag der Verwaltung mehrheitlich, bei einer Enthaltung, zugestimmt.