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Landrat Dr. Bläse gibt folgende, gem. § 41 Abs. 4 LKrO, landrätlich getroffene Eilentscheidung vom 4. März 2025 bekannt:
Der Anpassung der Heimentgelte im Seniorenstift Schönborn Haus zum 01.01.2025 und die Erhöhung zum 01.03.2025, wie in der Eilentscheidung dargestellt, wird zugestimmt.
Es werden keine weiteren Bekanntgaben gemacht. |
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