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Vergabe der Leistung Personenaufzugsanlagen – Neubau Zweiter Verwaltungsstandort in Aalen (Eilentscheidung vom 23. Mai 2024)
Landrat Dr. Bläse gibt folgende Eilentscheidung bekannt:
Im Wege der Eilentscheidung gemäß § 41 Absatz 4 der Landkreisordnung erfolgt die Vergabe der Personenaufzugsanlagen für den Neubau des Zweiten Verwaltungstandortes in Aalen an den wirtschaftlichsten Bieter, das Unternehmen Schmitt & Sohn Aufzüge GmbH, Tübingen, zum Angebotspreis von 304.312 €.
Es werden keine weiteren Bekanntgaben gemacht. |
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