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Erbringung von abfallwirtschaftlichen Leistungen durch die GOA - Sicherung durch Vertragserfüllungsbürgschaften
Landrat Dr. Bläse informiert über den in der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 30. April 2024 einstimmig gefassten Beschluss:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt dem Verzicht auf Vorlage von Bürgschaften abweichend von den Regelungen in den Verträgen zwischen der GOA und dem Ostalbkreis nach der Ausschreibung der abfallwirtschaftlichen Leistungen zu.
Es liegen keine weiteren Bekanntgaben vor. |
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