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Auszug - Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb für das Wirtschaftsjahr 2024  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bildung und Finanzen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 04.12.2023 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

Beschluss

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Finanzen empfehlen dem Kreistag, mehrheitlich mit 6 Gegenstimmen, die Anträge der Fraktionen und der Gruppierung zum Haushaltsplan 2024, wie in der Sitzung beraten, zu beschließen.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen dem Kreistag, mehrheitlich mit 6 Gegenstimmen, folgende konkreten Beschlüsse:

 

  1. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt mehrheitlich dem Kreistag, der Verwaltung die Einsparung in Höhe von 1 Prozent der ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts einzusparen in Anlehnung zur Globalen Minderausgabe nach § 24 GemHVO als Handlungsauftrag vorzugeben.

 

  1. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt mehrheitlich dem Kreistag, zum Start eines Prozesses zur Aufgabenkritik, die Einrichtung von vier Arbeitsgruppen für die Bereiche Soziales (BTHG/Pflege), ÖPNV/Schülerbeförderung, Kliniken und Personal, unter Beteiligung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung, des Verwaltungsrats Kliniken sowie des Ausschusses für Bildung und Finanzen.

 

  1. Die CDU-Kreistagsfraktion hat beantragt, die pauschale Kürzung im Bereich Personal von 1 Mio. € auf 2 Mio. € zu erhöhen. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt mehrheitlich dem Kreistag, dass die Erhöhung der pauschalen Kürzung Teil der 1 %-igen Einsparung im Ergebnishaushalt ist (siehe 1.).

 

  1. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt dem Kreistag mit 10 Ja- und 6 Nein-Stimmen, die Kreisumlage um 0,5 %-Punkte, von 33,25 % auf 32,75 %, zu senken.