Landrat Dr. Bläse gibt gemäß § 30 Abs. 1 LKrO folgenden, einstimmig gefassten, Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistags am 25. Juli 2023 im Wortlaut bekannt:
Der Kreistag beschließt:
- Auf der Grundlage eines EU-weiten Nichtoffenen Vergabeverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 119 Absatz 4 GWB und § 16 VgV erfolgt für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 mit fünfmaliger einseitiger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr für den Landkreis die Vergabe von Transport- und Verwertungsleistungen unterschiedlicher Abfallfraktionen an die Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA), Mögglingen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Vergabeunterlagen und Angebote die entsprechenden Verträge abzuschließen.
Es werden keine weiteren Bekanntgaben gemacht.