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Kommissarische Ernennung von Herrn Ralf Schamberger zum stellvertretenden Kreisbrandmeister (Eilentscheidung vom 4. August 2022)
Landrat Dr. Bläse gibt folgende Eilentscheidung bekannt:
Im Wege der Eilentscheidung gemäß § 41 Abs. 4 der Landkreisordnung wurde folgende Eilentscheidung an Stelle des Kreistags getroffen:
Herr Ralf Schamberger wird ab 04.08.2022 bis zur nächsten Kreistagssitzung am 18.10.2022 kommissarisch zum stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt. |
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