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Gründung MVZ Mutlangen − Betriebsstätte der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH
Landrat Dr. Bläse gibt gemäß § 30 Abs. 1 LKrO den in der nichtöffentlichen, gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR und des Betriebsausschusses Klinikimmobilien am 8. Februar 2022 gefassten Beschluss im Wortlaut bekannt:
Der Verwaltungsrat stimmt der Gründung des fachinternistischen MVZ Mutlangen (ehemals Praxis Dr. Schiebel) als Betriebsstätte der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH und folgenden hierfür erforderlichen Beschlüssen des Vorstands der Kliniken Ostalb gkAöR als Gesellschafter der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH zu:
a. Die Geschäftsführung wird zum Kauf der Praxis Dr. Schiebel (Inventar und Geschäftswert) zur Übernahme des Praxisbetriebs durch die MVZ Ostalb Kliniken gGmbH ermächtigt.
b. Einer Kreditaufnahme durch die MVZ Ostalb Kliniken gGmbH zur Finanzierung der Praxisübernahme wird zugestimmt.
c. Herr Dr. Dirk Ewald und Frau Dr. Nicole Rothe werden zu Ärztlichen Leitern des MVZ bestellt.
d. Der Praxisbetrieb wird in die Geschäftsräume des Stauferklinikums Schwäbisch Gmünd in Mutlangen verortet.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Übernahme einer Bürgschaft durch den Ostalbkreis für eine Kreditaufnahme der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH zum Erwerb der Praxis Dr. Schiebel in Mutlangen
Ferner gibt Landrat Dr. Bläse gemäß § 30 Abs. 1 LKrO den in der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistags am 8. März 2022 gefassten Beschluss im Wortlaut bekannt:
Der Kreistag beschließt
a. der Übernahme einer Bürgschaft durch den Landkreis in Höhe von 80 % der durch die Geschäftsführung der MVZ Ostalb Kliniken gGmbH vorgesehenen Kreditaufnahme zuzustimmen (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR in seiner Sitzung am 08.02.2022).
b. auf die Erhebung einer Bürgschaftsgebühr für o. g. Bürgschaft zu verzichten.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Es liegen keine weiteren Bekanntgaben vor. |
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