Verwaltungsratsvorsitzender Landrat Dr. Bläse informiert über folgende, am 13. Januar 2021 getroffene, landrätliche Eilentscheidung:
Verwendung der Sonderleistung gem. § 26a Krankenhausfinanzierungsgesetz sowie Gewährung einer weiteren Sonderleistung durch die Kliniken Ostalb gkAöR
- Die Sonderleistung des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 146.300,00 Euro wird an die vom Vorstand und von der Personalvertretung ausgewählten Beschäftigten des Ostalb-Klinikums Aalen und der St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen ausgezahlt.
- Der Berücksichtigung des Stauferklinikums Mutlangen an der Prämienzahlung sowie der Aufrundung der einzelnen Prämienzahlungen an allen drei Standorten auf volle 450,00 bzw. 500,00 Euro durch die Kliniken Ostalb gkAöR wird zugestimmt.
Es liegen keine weiteren Bekanntgaben vor.