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Beschluss
Landrat Dr. Bläse ruft folgenden Beschluss zur Abstimmung auf:
1.) Die L 1060 zwischen Ellwangen und der Landesgrenze (nach Bayern) stellt eine wichtige Verkehrsinfrastruktur für den Ostalbkreis und insbesondere die dortige Raumschaft dar. 2.) Diese Verkehrsinfrastruktur (L 1060) ist aufgrund der dynamischen Entwicklung durch Verkehrszunahme, aber auch durch Gewerbe- und Industrieansiedlungen auf notwendige Anpassungsmaßnahmen zu untersuchen. 3.) Bei Vorliegen von Kriterien entsprechend des Maßnahmenplans Landesstraßen (für den Generalverkehrsplan) soll die L 1060 als Gesamtes bzw. mit einzelnen Anpassungsmaßnahmen zur Aufnahme in den Generalverkehrsplan des Landes Baden-Württemberg angemeldet werden. Hierbei soll, sofern die Kriterien vorliegen, die Anpassungsmaßnahmen OU Röhlingen und OU Zöbingen angemeldet werden, wobei die OU Röhlingen mit höchster Priorität versehen werden soll. 4.) Parallel ist zu prüfen, welche Maßnahmen - verkehrsrechtlicher Art, z. B. Geschwindigkeitsbegrenzung mit Überwachung - baurechtlicher Art, z. B. Querungshilfen zur Minderung der Verkehrsbelastung möglich sind.
Die Mitglieder des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmen dem Beschlussantrag einstimmig zu. |
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