Bürgerinformationssystem
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Landrat Dr. Bläse gibt folgende Eilentscheidung bekannt, welche von Herrn Landrat Pavel am 05.08.2020 getroffen wurde.
Eilentscheidung zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs ARGE 1:
Im Wege der Eilentscheidung gemäß § 41 Abs. 4 Landkreisordnung wird ein gerichtlicher Vergleich mit der ARGE KBSZ Schwäbisch Gmünd zu den strittigen Honorarforderungen der Leistungsphasen 1 - 4 HOAI geschlossen.
Darüber hinaus gibt Landrat Dr. Bläse folgende Eilentscheidung vom 01.09.2020 bekannt:
Eilentscheidung zur Besetzung der Stelle der Leiterin des Geschäftsbereichs Geschäftsstelle Kreistag:
Im Wege der Eilentscheidung gemäß § 41 Abs. 4 Landkreisordnung wird Frau Melissa Trunk die Stelle der Leiterin des Geschäftsbereichs Geschäftsstelle Kreistag ab 14. September 2020 übertragen. |
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