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Genehmigung der Budget- und Entgeltvereinbarung 2019 des Onkologischen Schwerpunktes
Gemäß § 48 Landkreisordnung i.V.m. §§ 102b Abs. 5 und 43 Abs. 4 Gemeindeordnung erfolgt die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats im Wege einer landrätlichen Eilentscheidung zur Vermeidung von wirtschaftlichen Nachteilen für die Kliniken Ostalb gkAöR am 10. Dezember 2019 und Umsetzung zum 1. Januar 2020. |
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