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Auszug - Klinikum Schwäbisch Gmünd: Freigabe des VOF-Verfahrens zur Integration des Margaritenhospitals in die Stauferklinik und Maßnahmen zur Restsanierung des Hauses (Ausschreibung detr Architektenleistung)  

 
 
Sitzung des Krankenhausausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 25.01.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 15:50 Anlass: ordentliche Sitzung
003/05 Klinikum Schwäbisch Gmünd: Freigabe des VOF-Verfahrens zur Integration des Margaritenhospitals in die Stauferklinik und Maßnahmen zur Restsanierung des Hauses (Ausschreibung detr Architektenleistung)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Klinikum Schwäbisch Gmünd   

Beschluss

Beschluss

 

1.      Der Krankenhausausschuss empfiehlt dem Kreistag einstimmig, die Verwaltung mit der europaweiten Wettbewerbsausschreibung der Planungsleistungen für die Maßnahme Integration des Margaritenhospitals in die Stauferklinik und Restsanierung des Hauses zu beauftragen.

2.      Der Bildung eines Preisgerichts wird wie vorgeschlagen zugestimmt. Damit ergibt sich folgende Zusammensetzung:

 

a)      Fachpreisrichter

·     Herr Prof. Schenk, Architekt Schwäbisch Gmünd

·     Herr Mann, Architekt München

·     Frau Ragnasdòttir, Architektin Karlsruhe

·     Herr Prof. Kaufmann, Architekt Stuttgart

·     Herr Prof. Kleine, Architekt Karlsruhe

 

b)      Stellvertretende Fachpreisrichter

·     Herr Lehmann, Architekt Freiberg

·     Herr Voitl, Architekt München

 

c)      Sachpreisrichter

·     Herr Landrat Pavel

·     Herr Bürgermeister Seyfried, Mutlangen

·     Herr Dr. Bläse

·     Herr Böhm

 

d)      Stellvertretende Sachpreisrichter

·     Herr Grieser

·     Herr Grab

 

e)      Beratende Mitglieder des Preisgerichts

·     Herr Hees, Krankenhausdirektor

·     Herr Dr. Holzrichter, Ärztlicher Direktor

·     Herr Pretzel, Pflegedirektor

·     Herr Architekt Haist

·     Herr Baubürgermeister Frieser, Stadt Schwäbisch Gmünd

 

3.      Für den Architektenwettbewerb wird die Haushaltssperre in Höhe von 135.000,00 € aufgehoben.