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Tagesordnung - Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Verwaltungsrats Kliniken Ostalb gkAöR
Gremium: Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR
Datum: Di, 12.07.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:20 - 17:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb gkAöR als Teil des Gesamtkonzepts der Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis    
Ö 3.1  
Bericht aus der Klausurtagung am 09.07.2022    
Ö 3.2  
Beschlüsse zum Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb gkAöR als Teil des Gesamtkonzepts der Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis
134/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussantrag

 

Der Verwaltungsrat der Kliniken gkAöR empfiehlt dem Kreistag den Beschlüssen zum Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb gkAöR als Teil des Gesamtkonzepts der Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis wie folgt zuzustimmen:

 

I. Der Kreistag beschließt die Erarbeitung und Umsetzung einer zukunftsfähigen, flächendeckenden regionalen Gesundheitsversorgungsstruktur sowohl in der ambulanten (Gesundheitsversorgungsstrukturprozess) als auch in der stationären Versorgung (Klinikprozess) für den Ostalbkreis mit dem Ziel der Sicherstellung der medizinischen Versorgung zum Wohl der Patientinnen und Patienten. Diese beiden Prozesse, welche sich gegenseitig bedingen, jedoch parallel entwickelt und umgesetzt werden, sollen Antworten auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen und Problemstellungen geben.

 

II. Für die Kliniken Ostalb (= Klinikprozess)

 

 1. stellt der Kreistag fest, dass aufgrund der betriebswirtschaftlichen, personellen und strukturellen Herausforderungen „ein weiter so“ nicht mehr möglich ist und die dreihäusige Klinikstruktur, die bislang Grundlage der vergangenen Beschlüsse war, nicht zukunftsfähig ist. Daher sind grundlegende Veränderungen der Klinikstruktur, einschließlich des Medizinkonzeptes, notwendig.

 

2. beschließt und beauftragt der Kreistag die Erarbeitung einer neuen Klinikstruktur sowie ein den Vorschlägen/Varianten entsprechenden Medizinkonzeptes durch den Klinikvorstand und den Lenkungsausschuss. Hierbei ist u.a. darzulegen warum das bisherige Medizinkonzept nicht weiterverfolgt werden kann/sollte.

  Der Verbleib in öffentlicher Trägerschaft ist in der neuen Klinikstruktur und dem neuen Klinikkonzept ein Muss, ebenso die Sicherung der medizinischen Qualität für die Patienten der Kliniken und die Erhöhung der Attraktivität für die Beschäftigten.

 

 3. legt der Kreistag für die künftige Klinikstruktur nachfolgende

 

a)      Eckpunkte fest:

      Die Notfallversorgung der Bevölkerung durch den Rettungsdienst (Einhaltung der geltenden Hilfsfristen) muss auch bei Veränderung der Klinikstandorte gewährleistet bleiben. Hierzu hat eine enge Abstimmung mit dem Bereichsausschuss und den Rettungsdienstorganisationen zu erfolgen, ggf. sind Veränderungen vorzunehmen;

      Die Erreichbarkeit eines Krankenhauses (Basisnotfall- und Grundversorgung) in ca. 30 PKW-Fahrminuten darf nicht gravierend schlechter werden als im Status quo (aktuell erreicht 87% der Bevölkerung des Kreises eine Klinik in 30 PKW-Fahrminuten);

      Das Betriebsergebnis soll ausgeglichen sein;

      Eine im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen ausreichende Personalbesetzung;

      Einhalten von gesetzlichen Struktur- und Qualitätsvorgaben, insbesondere gesetzlich geltende und bereits absehbare Mindestvorgaben zur Qualitätssicherung;

      Bau und Betrieb müssen im Einklang mit den Klimazielen des Ostalbkreises stehen. Bei jeglicher Variante ist die Energiebilanz zu bewerten;

      Das Konzept muss organisatorisch nachhaltig und für die weitere Entwicklung des Gesundheitssystems und der demographischen Entwicklung zukunftsfähig sein.

b) die im nächsten Schritt gewichtet werden müssen.

 

4. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand und den Lenkungsausschuss mit einem Projektteam und klarer Prozessstruktur bevor möglichen Standortfestlegungen getroffen werden für u.a. Neubau, Umbau eine Bewertungs- und Gewichtungsmatrix mit objektiven Kriterien wie z.B.: Grundstücksgröße, Beschaffenheit und Lage, Erreichbarkeit, Ökologie, Erschließung, rechtliche Anforderungen, Bau- und Betriebskosten zu entwickeln.

 

 5. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand, für die Umsetzung der neuen Klinikstruktur bis 2032 einen Zeit- und „Meilenstein“-Plan zu erarbeiten.

 

 6. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand und den Lenkungsausschuss nach der Vorlage konkrete Konzepte, für die von einer möglichen Veränderung betroffenen Standorte mit den Standortkommunen sowie den umliegenden Kommunen und den dort niedergelassenen Ärzten und anderen Gesundheitsakteuren Weiterentwicklungs- und Nachnutzungskonzepte zu erarbeiten.

 

 7. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand und die Landkreisverwaltung, die (Zwischen-) Ergebnisse in öffentlichen Sitzungen zu behandeln und die Öffentlichkeit in vielfältiger Form entsprechend und zeitnah zu beteiligen.

 

 8. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand und den Lenkungsausschuss, für die in der Übergangszeit aufgrund bestehenden strukturellen, personellen und wirtschaftlichen Defizite, notwendigen Maßnahmen in Form von Zusammenlegungen/Schwerpunktbildungen vorzubereiten. Diese werden dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt. Bisherige medizinische Angebote, Fachdisziplinen und Fachzentren dürfen im Kreis nicht verlorengehen. Ebenso gilt es eine Strategie und ein Konzept zur vermehrten Personalgewinnung zu erarbeiten. Zusammen mit den Maßnahmen müssen auch die dafür nötigen Umbaumaßnahmen inkl. Kosten und Umzüge gerechnet und benannt werden. Für die Umsetzung der in der Übergangszeit zwingend erforderlichen Übergangsschritte, welche derzeit mit den Kliniken vorbereitet werden, ist das Vorliegen des Zielkonzeptes dringend notwendig. 

 

9. Generell ist externe Expertise hinzuzuziehen.

 

III. Der Kreistag beschließt und beauftragt die Landkreisverwaltung in einem eigenen (parallelen) Prozess, eine Konzeption zur Entwicklung von Gesundheitsversorgungsstrukturen unter Einbindung aller beteiligten Akteure im Gesundheitssektor, insbesondere der beiden Ärzteschaften sowie unter Einbeziehung der Bevölkerung im Rahmen von Strukturgesprächen zu erarbeiten, um die ambulante Versorgung komplementär zukunftsfähig weiterzuentwickeln

(= Gesundheitsversorgungsstrukturprozess). Dies beinhaltet u.a.:

 

  1. Weiterführung der Teilraumkonferenzen, um den Austausch zwischen Politik und Ärzteschaft zu verfestigen und die ambulante Versorgung zu sichern.
  2. Begleitung und Weiterentwicklung des Pilotprojekts der hausärztlichen Genossenschaft MEDWALD e.G. im Schwäbischen Wald, um die hausärztliche Versorgung dort zu verbessern.
  3. Erweiterung und Fortführung des sektorenübergreifenden Projekts „Primärversorgungsnetzwerk im Schwäbischen Wald“.
  4. Start der Umsetzung von bedarfsorientierten Gesundheitsversorgungsmodellen in den Planungsräumen Härtsfeld und Ellwangen.

 

   
    12.07.2022 - Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR
    Ö 3.2 - geändert beschlossen
   

Beschluss

 

Der Verwaltungsrat Kliniken Ostalb gkAöR empfiehlt dem Kreistag einstimmig den geänderten Beschlussantrag:

 

  1. Der Kreistag beschließt die Erarbeitung und Umsetzung einer zukunftsfähigen, flächendeckenden regionalen Gesundheitsversorgungsstruktur sowohl in der ambulanten (Gesundheitsversorgungsstrukturprozess) als auch in der stationären Versorgung (Klinikprozess) r den Ostalbkreis mit dem Ziel der Sicherstellung der medizinischen Versorgung zum Wohl der Patientinnen und Patienten. Diese beiden Prozesse, welche sich gegenseitig bedingen, jedoch parallel entwickelt und umgesetzt werden, sollen Antworten auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen und Problemstellungen geben.

 

  1. r die Kliniken Ostalb (= Klinikprozess)

 

  1. stellt der Kreistag fest, dass aufgrund der betriebswirtschaftlichen, personellen und strukturellen Herausforderungen „ein weiter so“ nicht mehr möglich ist und die dreihäusige Klinikstruktur, die bislang Grundlage der vergangenen Beschlüsse war, nicht zukunftsfähig ist. Daher sind grundlegende Veränderungen der Klinikstruktur, einschließlich des Medizinkonzeptes, notwendig.

 

  1. beschließt und beauftragt der Kreistag die Erarbeitung einer neuen Klinikstruktur sowie ein den Vorschlägen/Varianten entsprechenden Medizinkonzeptes durch den Klinikvorstand und den Lenkungsausschuss. Hierbei ist u.a. darzulegen warum das bisherige Medizinkonzept nicht weiterverfolgt werden kann/sollte.

Der Verbleib in öffentlicher Trägerschaft ist in der neuen Klinikstruktur und dem neuen Klinikkonzept ein Muss, ebenso die Sicherung der medizinischen Qualität für die Patienten der Kliniken und die Erhöhung der Attraktivität für die Beschäftigten.

  1. legt der Kreistag für die künftige Klinikstruktur nachfolgende

 

a)      Eckpunkte fest:

  Die Notfallversorgung der Bevölkerung durch den Rettungsdienst (Einhaltung der geltenden Hilfsfristen) muss auch bei Veränderung der Klinikstandorte gewährleistet bleiben. Hierzu hat eine enge Abstimmung mit dem Bereichsausschuss und den Rettungsdienstorganisationen zu erfolgen, ggf. sind Veränderungen vorzunehmen;

  Die Erreichbarkeit eines Krankenhauses muss gegeben sein:

         Basisnotfall- und Grundversorgung: für die Patientinnen und Patienten bei allgemeinen Notfällen in ca. 30 PKW-Fahrminuten;

         r zeitkritische Notfälle (wie Schlaganfall und Herzinfarkt, Polytrauma, schweres Schädel-Hirn-Trauma, plötzlicher Kreislaufstillstand) ist die Erreichbarkeit des medizinischen Angebots ausschlaggebend, wobei hier die „golden hour“ entscheidend ist;

         qualitative Erreichbarkeit; diese ist auch bei der Bewertung und beim Vergleich mit dem Status Quo zu berücksichtigen;

  Das Betriebsergebnis soll ausgeglichen sein;

  Im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen ist eine ausreichende Personalbesetzung zu gewährleisten und im Sinne der Attraktivität, sofern möglich, die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen;

  Einhalten von gesetzlichen Struktur- und Qualitätsvorgaben, insbesondere gesetzlich geltende und bereits absehbare Mindestvorgaben zur Qualitätssicherung;

  Bau und Betrieb müssen im Einklang mit den Klimazielen des Ostalbkreises stehen. Bei jeglicher Variante ist die Energiebilanz zu bewerten;

  Das Konzept muss organisatorisch nachhaltig und für die weitere Entwicklung des Gesundheitssystems und der demographischen Entwicklung zukunftsfähig sein.

 

b)      die im nächsten Schritt durch die zuständigen Gremien gewichtet werden müssen.

 

  1. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand und den Lenkungsausschuss mit einem Projektteam und klarer Prozessstruktur bevor mögliche Standortfestlegungen getroffen werden für u.a. Neubau, Umbau und Weiterentwicklung von bestehenden Standorten eine Bewertungs- und Gewichtungsmatrix mit objektiven Kriterien wie z.B.: Grundstücksgröße, Beschaffenheit und Lage, Erreichbarkeit, Ökologie, Grundstücks- und Erschließungskosten, rechtliche Anforderungen, Bau- und Betriebskosten zu entwickeln.

 

  1. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand, für die Umsetzung der neuen Klinikstruktur bis 2032 einen Zeit- und „Meilenstein“-Plan zu erarbeiten.

 

  1. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand und den Lenkungsausschuss nach der Vorlage konkreter Konzepte, für die von einer möglichen Veränderung betroffenen Standorte mit den Standortkommunen sowie den umliegenden Kommunen und den dort niedergelassenen Ärzten und anderen Gesundheitsakteuren Weiterentwicklungs- und Nachnutzungskonzepte zu erarbeiten.

 

  1. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand und die Landkreisverwaltung, die (Zwischen-) Ergebnisse in öffentlichen Sitzungen zu behandeln und die Öffentlichkeit in vielfältiger Form entsprechend und zeitnah zu beteiligen.

 

  1. beauftragt der Kreistag den Klinikvorstand und den Lenkungsausschuss, für die in der Übergangszeit aufgrund bestehenden strukturellen, personellen und wirtschaftlichen Defizite, notwendigen Maßnahmen in Form von Zusammenlegungen/Schwerpunktbildungen vorzubereiten, wobei eine frühzeitige Rückkopplung an die politischen Gremien erfolgen sollte. Diese werden dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt. Bisherige medizinische Angebote, Fachdisziplinen und Fachzentren dürfen im Kreis nicht verlorengehen. Ebenso gilt es eine Strategie und ein Konzept zur vermehrten Personalgewinnung zu erarbeiten. Zusammen mit den Maßnahmen müssen auch die dafür nötigen Umbaumaßnahmen inkl. Kosten und Umzüge gerechnet und benannt werden. Für die Umsetzung der in der Übergangszeit zwingend erforderlichen Übergangsschritte, welche derzeit mit den Kliniken vorbereitet werden, ist das Vorliegen des Zielkonzeptes dringend notwendig.

 

  1. Generell ist externe Expertise hinzuzuziehen.

 

  1. Der Kreistag beschließt und beauftragt die Landkreisverwaltung in einem eigenen (parallelen) Prozess, eine Konzeption zur Entwicklung von Gesundheitsversorgungsstrukturen unter Einbindung aller beteiligten Akteure im

Gesundheitssektor, insbesondere der beiden Ärzteschaften sowie unter Einbeziehung der Bevölkerung im Rahmen von Strukturgesprächen zu erarbeiten, um die ambulante Versorgung komplementär zukunftsfähig weiterzuentwickeln (= Gesundheitsversorgungsstrukturprozess). Dies beinhaltet u.a.:

 

  1. Weiterführung der Teilraumkonferenzen, um den Austausch zwischen Politik und Ärzteschaft zu verfestigen und die ambulante Versorgung durch sämtliche zur Verfügung stehende Modelle zu sichern.

 

  1. Begleitung und Weiterentwicklung des Pilotprojekts der hausärztlichen Genossenschaft MEDWALD e.G. im Schwäbischen Wald, um die hausärztliche Versorgung dort zu verbessern.

 

  1. Erweiterung und Fortführung des sektorenübergreifenden Projekts „Primärversorgungsnetzwerk im Schwäbischen Wald“.

 

  1. Start der Umsetzung von bedarfsorientierten Gesundheitsversorgungsmodellen in den Planungsräumen Härtsfeld und Ellwangen.
Ö 4  
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse    
Ö 5  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 6  
Anfragen der Verwaltungsratsmitglieder    
Ö 7  
Frageviertelstunde