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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
Gremien: Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses, Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Datum: Mi, 02.12.2020 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 16:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Enthält Anlagen
Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Ostalbkreises für das Haushaltsjahr 2021 des Jugend- und Sozialhaushaltes und haushaltswirksame Anträge 2020/2021
Enthält Anlagen
251/2020  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit und der Jugendhilfeausschuss stimmen dem Entwurf des Haushaltsplans 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung unter Ziffer I zu. Es wird empfohlen, die Haushaltsansätze des Teilhaushaltes 5 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Die Empfehlung beschränkt sich auf die Haushaltsplanansätze, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit bzw. des Jugendhilfeausschusses fallen.

 

Die Zuständigkeit des Ausschuss für Soziales und Gesundheit erstreckt sich auf die Ziffern III./1-6, die des Jugendhilfeausschusses auf die Ziffern III./ 7-8.

 

Folgendes wird beantragt:

 

1. Antrag der Träger der Suchtberatungsstellen auf Erhöhung des Landkreiszuschusses

 

  1. Der Ostalbkreis beteiligt sich ab 01.01.2021 zusätzlich zur Personalkostenförderung der Suchtberatungsstellen anteilig an den Gemein- und Sachkosten. Unter Berücksichtigung der Fortschreibung der Personalkostenpauschalen für Caritas und Diakonie einschließlich der Tarifsteigerung von 1,4 % ab 01.04.2021 entspricht dies einer Erhöhung im Jahr 2021 um 118.828 Euro.
  2. Die Förderung der Sozialberatung Schwäbisch Gmünd e.V. wird ab 01.01.2021 anlog der Stellenzuschreibung (1,25 PSB/1,25 KL) angepasst. Dadurch entstehen im Jahr 2021 einschließlich der Tarifsteigerung Mehrkosten in Höhe von 25.472 Euro.
  3. Die Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern der Suchtberatungsstellen werden zum 01.01.2021 fortgeschrieben mit einer Laufzeit bis 31.12.2025. Neben der tariflichen Steigerung der Personalkostenanteile entsprechend dem TVöD werden auch die Gemein- und Sachkostenanteile entsprechend der Fortschreibung des KGSt-Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ dynamisiert.

 

 

2. Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) im Ostalbkreis - Anpassung der Verwaltungs- 
    vorschrift und finanzielle Förderung ab 01.01.2021

 

Die Förderung des sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) im Ostalbkreis wird ab

1. Januar 2021 aufgrund der neuen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums (VwV SpDi) von 109.600 € auf 162.000 € erhöht.

 

3. Antrag der Bahnhofsmission - IN VIA Region Süd/Ulm auf Erhöhung der Landkreisförderung

 

Der Ostalbkreis beteiligt sich ab dem 1. Januar 2021 mit einer jährlichen Förderung in Höhe von 1.200 € an den Personal-, Gemein- und Sachkosten der Bahnhofsmission Aalen - IN VIA Region Süd/Ulm.

 

4. Antrag des Kreisfrauenrats e. V. auf Landkreisförderung

 

  1. Der Ostalbkreis beteiligt sich ab dem 1. Januar 2021 mit einer jährlichen Förderung in Höhe von 3.000 € an den Gemein- und Sachkosten des Kreisfrauenrats Ostalbkreis e.V.

 

  1. Für die wissenschaftliche Aufarbeitung der Erhebung des Kreisfrauenrats werden einmalig 5.000 € im Haushalt 2021 zur Verfügung gestellt.

 

5. Förderung von Projekten in Entwicklungsländern

 

  1. Kenntnisnahme zu 5a)
  2. Zustimmung zu den Verwaltungsvorschlägen unter 5b)

 

6. Antrag der Psychologischen Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene
   (PBV) Stuttgart auf freiwillige Zuwendung zum Ausgleich von GKV-fremden Leist-
   ungen

 

Die Verwaltung schlägt vor, die freiwillige Bezuschussung der PBV abzulehnen.

 

7. Antrag des Vereins Juki e. V. auf Unterstützung der Freizeit- und Bildungsstätte
    CircArtive zur insolvenzbedrohten Situation aufgrund der Corona-Pandemie

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag von Juki e. V. auf Förderung in Höhe von 50.000 € abzulehnen.

 

8. Antrag des Vereins Juki e. V. auf institutionelle Förderung der zirkuspädagogischen

    Arbeit mit Kindern und Jugendlichen seiner Freizeit- und Bildungsstätte „CircArtive

    Haus-Hof-Pimparello“

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag des Verein Juki e. V. auf institutionelle Förderung in Höhe von 200.000 € abzulehnen.

 

 

   
    02.12.2020 - Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschusses
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Landrat Dr. Bläse bittet die Ziffer 1 bis 8 des Antrags der Verwaltung getrennt zur Beschlussfassung auf:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit stimmen der Ziffer 1 des Antrags der Verwaltung einstimmig zu.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit stimmen den Ziffern 2 bis 6 einstimmig zu.

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses stimmen den Ziffern 7 und 8 einstimmig zu.

 

Abschließend stimmt der Ausschuss für Soziales und Gesundheit und der Jugendhilfeausschuss dem Entwurf des Haushaltsplans 2021und der mittelfristigen Finanzplanung zu. Die Ausschussmitglieder empfehlen dem Kreistag einstimmig die Haushaltsansätze des Teilhaushalts 5, für die sich die Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales und Gesundheit und des Jugendhilfeausschuss ergeben, zu beschließen.

Ö 3  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 4  
Anfragen der Ausschussmitglieder