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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Datum: Mo, 04.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Ostalb-ÖPNV in der Corona-Krise - Lagedarstellung und Maßnahmenpaket
071/2020  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Aktueller Bericht zur Abfallwirtschaft vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie    
Ö 5  
Enthält Anlagen
Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
Enthält Anlagen
075/2020  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

 

  1. Im Rahmen der Gebührenveranlagung werden folgende Änderungen umgesetzt.

 

a. In der Abfallwirtschaftssatzung wird festgeschrieben, dass die Leerungsgebühr nach § 29 Abs. 3 AWS für Abfallgefäße ab 60 l Füllraum für mindestens 4 Leerungen und für die Veranlagung mit 30 l-Säcken für mindestens 9 Säcke abgerechnet wird, ungeachtet der Frage, ob diese Leerungen in Anspruch genommen werden oder nicht (Mindestleerung).
 

b. Die Möglichkeit, das Sacksystem zu wählen, soll zukünftig nur noch für 1-Personen-Haushalte bestehen. 2-Personen-Haushalte können das Sacksystem nur in begründeten Ausnahmefällen wählen, insbesondere wenn die Haushalte keinen Stellplatz für einen Müllgroßbehälter haben oder das Grundstück nicht anfahrbar ist und der Müllgroßbehälter über eine größere Strecke bis zu einer Stelle transportiert werden müsste, der von den Sammelfahrzeugen anfahrbar ist. Zum 01.01.2021 werden alle Haushalte ab 3 Personen vom Sacksystem auf die Veranlagung mit einem 60 l-Behälter umgestellt; zum 01.01.2022 werden alle 2-Personen-Haushalte vom Sacksystem auf die Veranlagung mit einem 60 l-Behälter umgestellt. In begründeten Ausnahmefällen können 2-Personen-Haushalte auf Antrag das Sacksystem wählen.

 

c.  Die Jahresgebühr für die Veranlagung mit 30 l-Säcken wird um 10 € angehoben. Einzelheiten ergeben sich aus der Neukalkulation der Abfallgebühren.

 

  1. In der Abfallwirtschaftssatzung wird die Möglichkeit für größere Wohnblöcke aufgenommen, dass im Einzelfall in Abstimmung mit dem vom Ostalbkreis beauftragten Dritten ein Abfallgefäß größer 1,1 m³ als Unterflurbehälter bereitgestellt werden kann. Die Gebühren für die Bereitstellung werden im Einzelfall festgelegt.

 

3.  Die in der Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) wird zum 01.01.2021 beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    04.05.2020 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.

Ö 6  
Enthält Anlagen
Komforterweiterung im Bereich Abfallwirtschaft
074/2020  
Ö 7  
Änderung des Gesellschaftervertrages der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH
072/2020  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 9  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 10  
Frageviertelstunde