Antrag der Verwaltung Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt/der Ausschuss für Bildung und Finanzen beschließt: 1. Der Ostalbkreis fördert ab dem Schuljahr 2017/2018, frühestens ab 01.09.2017, die unter Punkt II und IV aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen im beantragten Stellen- umfang. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Konzeption „Schulsozialarbeit im Ostalbkeis“ (Stand März 2015). 2. Der Ostalbkreis fördert die unter Punkt III aufgeführten Schulsozialarbeiterstellen auch weiterhin, d.h. bis vorläufig zum Ende des Schuljahres 2019/2020.
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